Einschulung und Einschulungsuntersuchung

Blondes Mädchen mit einer Tafel in der Hand, auf der Steht "Alles für die Einschulung"

Einschulung

Die Einschulung eines Kindes ändert vieles im Leben einer Familie: der Tagesablauf und die nachschulische Betreuung muss organisiert werden, aus dem verspielten Kleinkind wird ein Schulkind und häufig belastet die Sorge um gute Zensuren das Familienklima. Mit dem Eintritt in das System „Schule“ beginnt ein wichtiger Abschnitt in der kindlichen Entwicklung. Fast alle Kinder freuen sich darauf, ein Schulkind zu werden und endlich Lesen, Schreiben und Rechnen zu lernen. Aber nicht nur der Erwerb dieser grundlegenden Kulturtechniken ist es, der die ersten Schuljahre prägt: entscheidend wichtig ist, welche Einstellung das Kind zum Lernen gewinnt. Ob es später neue Situationen mit Optimismus angeht und sich etwas zutraut oder eher ängstlich auf Anforderungen reagiert, hängt auch von den ersten Erfahrungen in der Schule ab. Erfolge oder Misserfolge beim Lernen, die Reaktionen von Lehrern und Eltern, der Vergleich mit Klassenkameraden stärken im positiven Fall sein Selbstbewusstsein und seine Zuversicht in die eigene Leistungsfähigkeit. Bei Misserfolgen und entsprechenden Reaktionen entwickelt das Kind Zweifel, seine Lern- und Lebensfreude können darunter leiden.

Helfen Sie Ihrem Kind neugierig, fröhlich und optimistisch durch seine Schulzeit zu gehen: das ist ganz sicher das Beste für seine Zukunft.

  • Broschüre mit Informationen für die Einschulung und den Schulbesuch

    Broschüre mit Tipps zum Schulanfang

    PDF-Dokument (8.2 MB)

Schulanmeldung

Das Schulgesetz aus dem Jahr 2004, aktualisiert im Jahr 2016, hat einen grundsätzlichen Wandel gebracht: alle Kinder, die bis zum 30.09. eines Jahres 5 Jahre alt werden, werden im darauffolgenden Jahr in die Schulanfangsphase eingeschult. Kinder, die bis zum 31.3. eines Jahres 5 Jahre alt werden, können auf Antrag der Eltern im gleichen Jahr eingeschult werden.

Wenn Ihr Kind im Zeitraum vom 01. Oktober 2018 bis 30. September 2019 geboren ist, wird es am 01. August 2025 schulpflichtig.

Eine Anmeldung ist immer in der für Sie zuständigen Grundschule erforderlich, auch wenn Ihr Kind eine andere Schule besuchen soll. Dort erfahren Sie auch, wie die Schulanfangsphase organisiert wird.
Die Anmeldung der Schulanfänger 2024 findet vom 07. Oktober bis 18. Oktober 2024 statt.

Einschulungsuntersuchung

In Berlin werden alle Kinder vor Eintritt in die Schule schulärztlich untersucht. Diese Untersuchung ist nach dem Schulgesetz verbindlich für alle schulpflichtig werdenden Kinder vorgeschrieben, unabhängig davon, ob das Kind eine staatliche oder eine Privatschule besuchen soll. Sie wird vom bezirklichen Kinder- und Jugendgesundheitsdienst (KJGD) durchgeführt. Den Termin erhalten Sie in der Regel bei der Anmeldung in der Schule.

Neben einer meist kurzen körperlichen Untersuchung und einer Überprüfung der Hör- und Sehfähigkeit (grundlegende Voraussetzungen fürs Lernen) liegt der Schwerpunkt der schulärztlichen Beurteilung auf einer Einschätzung der sprachlichen, motorischen und geistigen Entwicklung Ihres Kindes; berlinweit wird hierbei das gleiche Testprogramm angewandt. Der Test ist so gestaltet, dass auch gut entwickelte Kinder nicht alles perfekt machen. Lassen Sie Ihr Kind die Aufgaben selbstständig lösen – Fehler gehören dazu!
Falls erforderlich, können Ihnen weitergehende Untersuchungen zur Abklärung unklarer Befunde oder Möglichkeiten der familiären bzw. therapeutischen Förderung empfohlen werden. Am Ende der Untersuchungen werden mit Ihnen die Ergebnisse und die Empfehlungen besprochen. Scheuen Sie sich bitte nicht, Ihre Fragen zu stellen!

Die schulärztliche Untersuchung hat also nicht mehr die Aufgabe die „Schulfähigkeit“ festzustellen und so über die Aufnahme in die Schule zu entscheiden, sondern den Entwicklungsstand des Kindes festzustellen, um die Schule gegebenenfalls auf besondere Förderungsnotwendigkeiten hinzuweisen. Neben Behinderungen, die eine Integration in die Regelschule oder eine Aufnahme in ein Förderzentrum notwendig machen können, gibt es auch umschriebene Entwicklungsrückstände, die besondere schulische Unterstützung benötigen.

Wichtig ist, dass Sie den Impfausweis nicht vergessen. Das Gesundheitsamt ist gesetzlich gehalten, beim Schuleintritt den Impfstatus zu erfassen.
Ein ausreichender Impfschutz entsprechend den öffentlichen Empfehlungen kann Ihr Kind vor z.T. schweren Erkrankungen mit bleibenden Schädigungen schützen. Die Schulärztin bzw. der Schularzt wird Sie gegebenenfalls über fehlende Impfungen informieren, die baldmöglichst bei der niedergelassenen Kinderärztin bzw. beim niedergelassenen Kinderarzt nachgeholt werden sollten.

Bitte bringen Sie das gelbe Vorsorgeheft zur Untersuchung mit, damit wir wichtige Befunde Ihrer niedergelassenen Kinderärztin/Ihres niedergelassenen Kinderarztes kennen und berücksichtigen können.

Durch Ausfüllen des Elternfragebogens zur Einschulungsuntersuchung, der in allen Bezirken in Berlin verwendet wird, helfen Sie mit, die Gesundheit und Entwicklung Ihres Kindes genauer einzuschätzen.

  • Datenschutzhinweise im Rahmen der Einschulungsuntersuchung im Land Berlin

    PDF-Dokument (48.5 kB) - Stand: Januar 2020

Einschulungsfeier 2025

Die Einschulungsfeier wird am Samstag, dem 13. September 2025 stattfinden. Der erste Schultag Ihres Kindes wird am Montag, dem 15 September 2025 sein.