- Antworten auf Fragen (FAQ) rund um das Masernschutzgesetz finden Sie auf der Internetseite Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung Bitte beachten Sie auch die zu Ihrer Nutzung zur Verfügung gestellten Merkblätter am Ende der folgenden Seiten:
-
FAQs und Merkblätter (am Seitenende) für Eltern und Erziehungsberechtigte
- Merkblatt zum Masernschutzgesetz für Eltern und Erziehungsberechtigte
- Merkblatt: Masernschutz nachweisen durch Impfausweis oder ärztliches Zeugnis
-
FAQs und Merkblätter (am Seitenende) für Beschäftigte in Gemeinschaftseinrichtungen und medizinischen Einrichtungen
- Merkblatt zum Masernschutzgesetz für Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen
- Merkblatt zum Masernschutzgesetz für Beschäftigte in Gemeinschaftseinrichtungen
- Merkblatt: Masernschutz nachweisen durch Impfausweis oder ärztliches Zeugnis
- Merkblatt für med. Fachpersonal: Masern-Impfung und -Immunität
-
FAQs und Merkblätter (am Seitenende) für Leitungen von Einrichtungen, Ärzteschaft einschließlich Öffentlicher Gesundheitsdienst
- Merkblatt: Masernschutz nachweisen durch Impfausweis oder ärztliches Zeugnis
- Merkblatt für med. Fachpersonal: Masern-Impfung und -Immunität
- Merkblatt-Masernschutzgesetz-Leiter-Einrichtungen
Informationen zum Masernschutzgesetz
-
Kriterien ärztliches Attest bei Kontraindikation (Masernschutzgesetz)
Gesundheitsamt
Hygiene und Umweltmedizin
- Tel.: (030) 90277-7353
- Fax: (030) 90277-7504
- E-Mail an die Hygiene und Umweltmedizin