Auf der Grundlage verschiedener bundes- und landesrechtlicher Gesetzgebungen leistet unser Team,
- Ärzte, Hygieneinspektoren, Gesundheitsaufseher und Verwaltungsfachleute
einen Beitrag zur Sicherstellung hygienischer Lebensbedingungen und zur Abwehr von Gesundheitsgefahren. Die wichtigsten Aufgaben ergeben sich aus dem Infektionsschutzgesetz (IFSG), der Trinkwasserverordnung (TrinkVo), der Schwimm- und Badebeckenwasserverordnung (z. Zt. in der Gestzgebungsphase) und dem Berliner Gesundheitsdienstgesetz (GDG).
Hier erhalten Sie einen Überblick über diese Aufgaben: