Eine Reihe von Infektionskrankheiten sind beim Auftreten in Gemeinschaftseinrichtungen, wie z.B. Kindergärten und Schulen, dem Gesundheitsamt zu melden (IfSG §§ 33, 34).
Im Folgenden geben wir Ihnen Hinweise wann, wie und an wen zu melden ist.
1. Meldepflichtig sind Erkrankung, Krankheitsverdacht und Ausscheidertum der im IfSG § 34 genannten Erkrankungen sowie die Verlausung. In der täglichen Praxis sind von den im Gesetz aufgezählten Erkrankungen besonders häufig vorkommend: – Meningitis (Hirnhautentzündung) – Scabies (Krätze) – Scharlach – Shigellose (Ruhr) – Typhus abdominalis – Verlausung – Windpocken – Infektiöse Gastroenteritis (Magendarminfekt) bei Kindern unter 6 J
2 Meldepflichtig ist die Leitung der Einrichtung.
3. Die Meldung kann formlos unter Angabe der Adresse der Einrichtung, der Erkrankung und des Namens, Vornamens und Geburtsdatums des Erkrankten erfolgen. Zur Vereinfachung empfehlen wir aber die Verwendung des beigefügten Meldevordrucks. Dieser Vordruck wird von uns auch per Fax und E-Mail zugesandt oder kann aus dem Internet heruntergeladen werden.
4. Erreichbarkeit des Gesundheitsamtes Tempelhof-Schöneberg: Dienstgebäude: Rathausstr, 27 12105 Berlin (Mariendorf) Postanschrift:
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg Abteilung Jugend, Umwelt, Gesundheit, Schule und Sport Hygiene und Umweltmedizin 10820 Berlin Telefon: 90277-7353 Telefax: 90277-7504 E-Mail an den Bereich Hygiene und Umweltmedizin