A) Heilpraktikerüberprüfung
- Berufs- und Gesetzeskunde, einschließlich der rechtlichen Grenzen zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung als Arzt
- Grenzen und Gefahren diagnostischer und therapeutischer Methoden des Heilpraktikers (einschließlich Naturheilkunde)
- Grundkenntnisse in Anatomie, pathologischer Anatomie, Physiologie und Pathophysologie
- Grundkenntnisse der allgemeinen Krankheitslehre, Erkennung und Unterscheidung von Volkskrankheiten, insbesondere der Stoffwechselkrankheiten, der Herz-Kreislaufkrankheiten, der degenerativen Erkrankungen, der übertragbaren Krankheiten, der bösartigen Neubildungen sowie seelischer Erkrankungen
- Erkennung und Erstversorgung akuter Notfälle und lebensbedrohlicher Zustände
- Technik der Anamneseerhebung, Methoden der unmittelbaren Patientenuntersuchung (Inspektion, Palpation, Perkussion, Auskultation, neurologischer Befund, Puls- und Blutdruckkontrolle)
- Praxishygiene, Desinfektion, Sterilisation
- Injektions- und Punktionstechniken
- Bedeutung grundlegender Laborwerte
B) Heilpraktikerüberprüfung beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie
Die Überprüfung erstreckt sich auf die Kenntnisse des Gebietes der Psychiatrie, sowie deren Abgrenzung zu körperlichen Leiden, der Psychopathologie, der Psychosomatik und der einschlägigen psychotherapeutischen Verfahren, sowie der dazu gehörigen Gesetze einschließlich des Heilpraktiker-Gesetzes.