Eine Voraussetzung für die Erlaubniserteilung ist die erfolgreich abgeschlossene Überprüfung der Kenntnisse und Fähigkeiten des Antragstellers.
Es gibt es zwei Überprüfungsverfahren, die sich in Umfang und Inhalt unterscheiden:
A. die Heilpraktikerüberprüfung und
B. die Heilpraktikerüberprüfung beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie
Diese werden schriftlich und mündlich durchgeführt. Die schriftliche Überprüfung findet zweimal jährlich im März und Oktober statt. Sie besteht aus 60 (Heilpraktikerüberprüfung beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie: 28) Multiple-choice-Fragen, von denen 75 % richtig beantwortet werden müssen. Das Bestehen der schriftlichen Überprüfung ist Voraussetzung für die Zulassung zur mündlichen Überprüfung. Die mündliche Überprüfung wird in den Wochen nach der schriftlichen durchgeführt und dauert in der Regel nicht länger als 60 Minuten. Wer die mündliche Überprüfung nicht bestanden hat muss bei Wiederholung erneut an einer schriftlichen Überprüfung teilnehmen.