Wohnberechtigungsschein und andere wohnungswirtschaftliche Bescheinigungen (RLvF, EOF)

Wohnhaus

Im Gegensatz zu freifinanzierten Wohnungen oder Wohnungen im Altbau, die im Normalfall ohne eine wohnungswirtschaftliche Bescheinigung der zuständigen Behörde bezogen werden können, ist für den Bezug einer “öffentlich geförderten Wohnung” im Sozialen Wohnungsbau beispielsweise ein Wohnberechtigungsschein (WBS) erforderlich. Die Erteilung eines WBS hängt u.a. von der Anzahl der Familienmitglieder und der Einkommenssituation ab. Ähnliche Voraussetzungen gelten für “Vertraglich geförderte Wohnungen” (RLvF) und Wohnungen im Rahmen der integrierten (einkommensorientierten) Förderung (EOF).

In besonders gelagerten Ausnahmefällen kann der Verfügungsberechtigte, in der Regel der Vermieter, jedoch eine Ausnahme (Freistellung) beantragen. Die Freistellung kann mit einer Ausgleichszahlung verbunden werden.

Bitte beachten Sie, dass die Wohnberechtigungsscheinstelle ab 01.06.2016 keine Sprechzeiten mehr anbietet. Die Bedienung findet ab diesem Tage nur noch bei den Bürgerämtern statt. Antragsformulare gibt es bei den Bürgerämtern und stehen auch zum Ausdrucken im Internet zur Verfügung:

WBS: www.stadtentwicklung.berlin.de/service/formulare/de/wohnen.shtml#wohnwirt

Anträge und Unterlagen können per Post übersandt, beim Bürgeramt oder Pförtnerdienst abgegeben oder in den Hausbriefkasten eingeworfen werden.
Fragen zum WBS werden gerne per E-Mail oder auch am Telefon beantwortet.

Kontakt:

Tempelhofer Damm 165, 12099 Berlin

Kontakt zum_r Sachbearbeiter_in

  • Nachname beginnt mit dem Buchstaben:

    Telefon

  • A, St, Z

    90277-2513

  • C, E, H, I, Y

    90277-2546

  • D, K, L, Q

    90277-8980

  • B, M, R

    90277-2575

  • F, O, U

    90277-6581

  • G, S außer Sch und St, P

    90277-2451

  • N, T, W, X

    90277-8978

  • J, Sch, V

    90277-8971

Die Abgabe von Anträgen oder Antragsunterlagen ist auch bei den Bürgerämtern im Bezirk möglich. Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten der Bürgerämter des Bezirks Tempelhof-Schöneberg. Für die Abgabe von Anträgen oder anderen Unterlagen ist eine Terminvereinbarung mit dem Bürgeramt nicht erforderlich.
Bitte nutzen Sie auch die Möglichkeit, Ihre Unterlagen per Post an uns zu schicken.

Wichtige Hinweise zur Datenerhebung

Ab 25. Mai 2018 gilt auch in Deutschland die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union (EU). Die Datenschutz-Grundverordnung ist eine Verordnung der Europäischen Union, mit der die Regeln zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch private Unternehmen und öffentliche Stellen EU-weit geregelt werden.

Nähere Hinweise zur Datenerhebung nach Art. 13 und 14 DGSVO erhalten Sie hier als Download.

  • Information gemäß Artikel 13 der Datenschutzverordnung für wohnungswirtschaftlichen Bescheinigungen

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