Kinder aus Familien mit geringem Einkommen haben einen Anspruch auf Bildung und aufs Mitmachen (Teilhabe). Sie erhalten Leistungen für das gemeinsame Mittagessen in Schule oder Kita, für den persönlichen Schulbedarf und die erforderlichen Fahrtkosten für den Schulweg. Wenn sie für ihr Lernziel eine Förderung außerhalb der Schule benötigen, profitieren sie ebenfalls von den Leistungen aus dem Bildungspaket. Und sie können im Sportverein, in der Musikschule oder bei kulturellen Aktivitäten mitmachen und bei Ausflügen der Schule oder der Kita dabei sein.
Folgende Leistungen können beantragt werden:
• Mittagessen in Kitas, Schulen oder Horten
• Persönlicher Schulbedarf
• Lernförderung (Nachhilfe)
• Teilnahme an Ausflügen in Kita oder Schule
• Teilnahme an mehrtägigen Kita- oder Klassenfahrten
• Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit (z.B. Beiträge für Vereine oder Kurse, Ausstattungsgegenstände, z.B. Fußballschuhe)
• Fahrtkosten zur Schule (ermäßigtes Schülerticket der BVG)
Für die Leistungen Mittagessen, Lernförderung, Ausflüge und Fahrtkosten zur Schule wird bei Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen ein „berlinpass-BuT“ ausgestellt, der dann bei den Schulen oder Kitas bzw. bei der BVG (für das ermäßigte Schülerticket) vorgelegt werden kann.
Der Bereich Wohnen ist nur zuständig für Kinder, die Kinderzuschlag oder Wohngeld bekommen. Anspruchsberechtigt sind aber auch Kinder aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bekommen. Für diese Kinder ist aber das Amt zuständig, von dem die Sozialleistung gezahlt wird (Jobcenter, Sozialamt).
Die Leistungen werden für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gewährt, zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit, aber nur bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Wer BAföG bezieht, erhält in der Regel keine Leistungen aus dem Bildungspaket.
Weitere Informationen und Antragsformulare erhalten Sie hier.
Bitte beachten Sie, dass die BuT-Stelle ab 01.06.2016 keine Sprechzeit mehr anbietet. Die Bedienung findet ab diesem Tage nur noch bei den Bürgerämtern statt. Antragsformulare gibt es bei den Bürgerämtern und stehen auch zum Ausdrucken im Internet zur Verfügung: