Weitere Informationen zu verschiedenen Urkunden und deren Geschichte

Kurzer Abriss der Geschichte der Standesämter

Seit dem Inkrafttreten des „Reichsgesetzes über die Beurkundung des Personenstandes und die Eheschließung“ vom 6. Februar 1875 bzw. ab dem 1. Januar 1876 sind die Standesämter in Deutschland das Amt für Angelegenheiten des Personenstands. Dazu gehören insbesondere die Führung der Register und die Erstellung von Urkunden.
Seit diesem Zeitpunkt kann die bürgerlich-rechtliche Ehe auch nur noch vor einem Standesbeamten geschlossen werden.

Vorher wurde Ereignisse wie Geburten, Eheschließungen und Sterbefälle nur in den von Pfarrämtern geführten Kirchenregistern vermerkt. Ursprünglich waren diese Register nur für kirchliche Zwecke gedacht. Bald wurden diese Register jedoch auch für den Staat interessant, der sie fortan unter staatliche Aufsicht stellte und Einfluss auf die Führung der Register nahm.

Der Aufgabenbereich der Standesämter wurde im Laufe der Jahre immer umfangreicher.
So werden mittlerweile in den Standesämtern Vaterschaftsanerkennungen beurkundet, namensrechtliche Erklärungen entgegengenommen und beglaubigt und eidesstattliche Erklärungen in Personenstandsrechtlichen Angelegenheiten entgegengenommen sowie Ehefähigkeitszeugnisse erstellt, die für die Eheschließung im Ausland nötig sind.

Außerdem ermöglichte am 1. August 2001 das Gesetz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft erstmals homosexuellen Paaren, ihre Partnerschaft unter den rechtlichen Schutz des Staates zu stellen.
Seit dem 1. Oktober 2017 steht gleichgeschlechtlichen Personen nunmehr die Ehe offen, sodass seit diesem Datum keine Lebenspartnerschaften mehr geschlossen werden können.

Geburtsurkunde

Die Geburtsurkunde ist das amtliche Dokument zur Bescheinigung der Geburt einer Person mit Angabe der Vornamen und des Familiennamens, des Datums und des Ortes der Geburt, sowie der rechtlich geltenden Eltern (das müssen nicht unbedingt die leiblichen Eltern sein). Die Geburtsurkunde beweist die Datenlage am Tag ihrer Ausstellung.

Sie wird aus dem Grundeintrag im Geburtsregister des für den Geburtsort zuständigen Standesamtes ausgestellt und ist nur dort erhältlich.

Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister

Die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister gibt über die Angaben der Geburtsurkunde hinaus Auskunft über den genauen Zeitpunkt der Geburt, das Geschlecht (männlich, weiblich, divers oder ohne Angabe). Außerdem wird hingewiesen auf die Geburtseinträge der Eltern, Eheschließung der Eltern oder der Person selbst, den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit nach § 4 (3) Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) und ggf. deren Verlust und die ausländische Staatsangehörigkeit der Eltern. Auch weitere Änderungen wie die Adoption der Person und die eventuelle Vaterschaftsanerkennung oder ähnliches werden hier nachgetragen.

Diese Form der Urkunde wird regelmäßig für die Anmeldung zur Eheschließung benötigt und ist erhältlich bei dem Standesamt, das das Geburtsregister führt.

Eheurkunde

Die Eheurkunde bescheinigt die Eheschließung zweier Personen, deren Namensführung vor und nach der Eheschließung sowie den Tag und Ort der derselben.

Sie ist erhältlich bei dem Standesamt, bei dem die Eheschließung vorgenommen wurde.

Beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister

Über den Inhalt der Eheurkunde hinaus gibt die Beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister auch Auskunft über die Auflösung der Ehe (durch Scheidung, Tod eines Ehegatten oder gerichtliche Aufhebung der Ehe) sowie weitere nachfolgende die Ehe betreffende Beurkundungen, wie nachträgliche Ehenamenserklärungen oder Wiederannahmen früherer Namen.

Sie ist – wie die Eheurkunde selbst – erhältlich bei dem Standesamt, bei dem die Eheschließung stattfand.

Lebenspartnerschaftsurkunde

Analog der Eheurkunde bescheinigt die Lebenspartnerschaftsurkunde die zwischen dem 1. August 2001 und dem 30. September 2017 eingegangene Lebenspartnerschaft zweier Personen gleichen Geschlechts mit Angabe des Datums, des Orts und der Vor- und Familiennamen der Personen.

Die Lebenspartnerschaftsurkunde ist im registerführenden Standesamt erhältlich.

Urkunden aus dem Lebenspartnerschaftsregister können nicht als mehrsprachige Dokumente ausgestellt werden!

Beglaubigte Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister

Entsprechend der beglaubigten Abschrift aus dem Eheregister finden sich auch hier weitere, die Lebenspartnerschaft betreffende Informationen, insbesondere über die Auflösung bzw. das Feststellen des Nichtbestehens der Lebenspartnerschaft und die Umwandlung der Lebenspartnerschaft in eine Ehe nach § 20a Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG).

Die beglaubigte Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister ist im registerführenden Standesamt erhältlich.

Sterbeurkunde und beglaubigte Abschrift aus dem Sterberegister

Diese Urkunden geben Auskunft über Zeitpunkt und Ort des Todes einer Person, ihre Vor- und Familiennamen, Tag und Ort ihrer Geburt, den letzten Wohnsitz und den Familienstand sowie auf Wunsch die Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft, sofern diese Körperschaft des öffentlichen Rechts ist. Die beglaubigte Abschrift enthält ferner Informationen über den Geburts- und einen eventuellen Ehe- bzw. Lebenspartnerschaftseintrag des Verstorbenen.

Sie sind erhältlich bei dem registerführenden, für den Sterbeort zuständigen Standesamt.

Familienbuch

Nicht zu verwechseln mit dem „Buch der Familie“ in der ehemaligen DDR!

Hierbei handelt es sich um zwischen dem 01. Januar 1958 (ab dem 03. Oktober 1990 auch in den neuen Bundesländern) und dem 31. Dezember 2008 angelegten Karteikarten, die jedoch nicht mehr als Personenstandsbuch geführt werden. Aus ihnen können nur noch gültige Personenstandsurkunden in Form von Eheurkunden oder Eheregisterauszügen erstellt werden.

Internationale Urkunden

Das Standesamt kann aus den Grundeinträgen im Geburts-, Ehe- und Sterberegister (nicht jedoch aus dem Lebenpartnerschaftsregister!) Urkunden in mehrsprachiger Form nach dem Übereinkommen vom 8. September 1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern erstellen, die für den Gebrauch im Ausland hilfreich sind. Diese sind in 16 Sprachen lesbar.