Anlage zu § 9 der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes im Land Berlin vom 2.07.2019, in Kraft ab 14.07.2019
Übersicht der Gebührensätze im Standesamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin
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Gebühren für die Eheschließung
Prüfung der Ehefähigkeit Gebühr bei der Anmeldung der Eheschließung 45 Euro bei der Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses 45 Euro sofern in den Fällen der Buchstaben a) und b) ausländisches Recht zu beachten ist zzgl. je Ehegatten 45 Euro Durchführung der Eheschließung Gebühr vor einem anderen als dem für die Anmeldung der Eheschließung zuständigen Standesamt 40 Euro außerhalb der üblichen Öffnungszeiten des Standesamts, ausgenommen Eheschließungen bei lebensbedrohender Erkrankung
(Freitag ab 13.00 Uhr, Montag bis Mittwoch ab 15.00 und generell Samstag)80 Euro außerhalb von Amtsräumen oder in Außenstellen des Standesamts 95 Euro Antrag auf Beurkundung einer im Ausland oder vor einer ermächtigten Person im Inland geschlossenen Ehe 80 Euro Antrag auf Beurkundung einer im Ausland oder vor einer ermächtigten Person im Inland geschlossenen Ehe – zusätzlich pro Ehegatten, wenn für ihn ausländisches Recht zu beachten ist 45 Euro -
Gebühren für die Begründung einer Lebenspartnerschaft
Gebühren für die Begründung einer Lebenspartnerschaft Gebühr Antrag auf Beurkundung einer im Ausland begründeten Lebenspartnerschaft 80 Euro Antrag auf Beurkundung einer im Ausland begründeten Lebenspartnerschaft – zusätzlich pro Lebenspartner, wenn für ihn ausländisches Recht zu beachten ist 45 Euro -
Gebühren für namensrechtliche Erklärungen
Gebühren für namensrechtliche Erklärungen Gebühr Beurkundung oder Beglaubigung einer Erklärung, Einwilligung oder Zustimmung zur Namensführung auf Grund familienrechtlicher Vorschriften 25 Euro Erteilung einer Bescheinigung über eine Erklärung zur Namensführung 12 Euro Erteilung einer Bescheinigung über eine Namensangleichung 12 Euro -
Gebühren für sonstige Amtshandlungen
Gebühren für sonstige Amtshandlungen Gebühr Aufnahme einer Niederschrift über eine Versicherung an Eides statt 30 Euro a) Erteilung einer beglaubigten Abschrift aus dem Heiratsbuch / Eheregister, dem Lebenspartnerschaftsbuch / Lebenspartnerschaftsregister,
dem Geburtenbuch / Geburtenregister, dem Sterbebuch / Sterberegister, den früheren Standesregistern12 Euro b) Erteilung einer beglaubigten Abschrift aus einem in der Zeit vom 1. Juli 1938 bis zum 31. Dezember 1957 angelegten Familienbuch 12 Euro c) Erteilung einer beglaubigten Abschrift aus einem in der Zeit vom 1. Januar 1958 bis zum 31. Dezember 2008 als Heiratseintrag fortgeführten Familienbuch 12 Euro d) Erteilung einer sonstigen Personenstandsurkunde 12 Euro Zweite und jede weitere Ausfertigung einer der vorgenannten Personenstandsurkunden (a-d), wenn es gleichzeitig beantragt und in einem
Arbeitsgang hergestellt wird, die Hälfte der Gebühr6 Euro Erteilung einer Auskunft aus einem oder die Gewährung der Einsicht
a) in ein Personenstandsbuch / Personenstandsregister, Lebenspartnerschaftsbuch / Lebenspartnerschaftsregister6 Euro Erteilung einer Auskunft aus einem oder die Gewährung der Einsicht
b) in die Sammelakte12 Euro Entgegennahme eines Antrages auf Ausstellung einer Personenstandsurkunde durch ein anderes als dem für die Ausstellung zuständigen
Standesamt und die Beglaubigung der übermittelten Personenstandsurkunde6 Euro Suchen eines Eintrags oder Vorgangs, wenn hierfür entweder Datum oder Standesamt oder sonstige zum Aufsuchen notwendige Angaben nicht
gemacht werden können – je nach Aufwand20 bis 80 Euro Eintragung in ein internationales Stammbuch der Familie 12 Euro Beurkundung der Vaterschafts- oder Mutterschaftsanerkennung 40 Euro Beurkundung der Zustimmung zu einer Vaterschafts- oder Mutterschaftsanerkennung, soweit diese noch nicht beurkundet ist 40 Euro Antrag auf Beurkundung eines Geburtsfalles, der sich im Ausland ereignet hat 80 Euro Antrag auf Beurkundung eines Geburtsfalles, der sich im Ausland ereignet hat – sofern ausländisches Recht zu beachten ist 160 Euro Antrag auf Beurkundung eines Sterbefalles, der sich im Ausland ereignet hat 40 Euro Antrag auf Beurkundung eines Sterbefalles, der sich im Ausland ereignet hat – sofern ausländisches Recht zu beachten ist 80 Euro Postgebühren für die Übersendung von Unterlagen an Behörden oder andere Standesämter fallbezogen
Standesamt Tempelhof-Schöneberg
Postanschrift:
10820 Berlin
Rathaus Schöneberg
Zugang zum Standesamt über den Seiteneingang in der Freiherr-vom-Stein-Straße
Was bedeutet der Unterstrich?
Warum taucht auf den Internetseiten so häufig ein Unterstrich auf (zum Beispiel “Bürger_innen”)?