Der Bezirk Tempelhof-Schöneberg und seine Schiedsamtsgrenzen sowie Zuständigkeiten.
Schiedspersonen schlichten in Berlin, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen vorgerichtlich Streitfälle zivilrechtlicher und strafrechtlicher Art.
Für das Schlichtungsverfahren ist die Schiedsperson zuständig, in deren Amtsbezirk die Gegenpartei wohnt.