Bitte nutzen Sie unsere Verlustmeldung für Ihre verlorengegangenen Gegenstände.
Grundsätzlich werden in allen Bürgerämtern im Land Berlin Fundsachen entgegengenommen.
Allerdings ist bei der großen Zahl der weiteren Annahmestellen von Fundsachen (z.B. die Polizeidienststellen des Landes) ein erheblicher organisatorischer Aufwand vonnöten, bis die Fundsachen bei uns eingegangen sind. Sie sollten deshalb die Hoffnung nicht so schnell aufgeben. Das Fundbüro meldet sich bei einem passenden Fundeingang, sofern Sie die Verlustmeldung aufgegeben haben.
Gelagert werden Fundsachen 6 Monate lang nach der erfolgten Anzeige des Fundes (§§ 973 ff. Bürgerliches Gesetzbuch – BGB).
Werden sie in diesem Zeitraum nicht von den Suchenden abgeholt, werden sie öffentlich versteigert, soweit sie noch gebrauchsfähig sind. Fundsachen, die nicht mehr als 10 Euro an Wert haben, sind weder anzeige- noch ablieferungspflichtig § 965 Abs. 2 letzter Satz BGB.
Wir hoffen, dass wir auch Sie bald zur Abholung Ihrer verlorenen Sache begrüßen können.