Das Schöffenamt

Justitia

Vorschlagslisten für die Schöffenwahl für die Amtsperiode 2024 bis 2028

Die Bewerbungsfrist ist abgelaufen.
Die Vorschlagslisten wurden durch die Bezirksverordnetenversammlung beschlossen. Bewerbungen sind nicht mehr möglich.

Welche Aufgaben haben Schöffinnen und Schöffen?

Schöffinnen und Schöffen sind ehrenamtliche Richter_innen mit gleichem Stimmrecht wie die an der Hauptverhandlung teilnehmenden Berufsrichter_innen. Sie nehmen an allen während der Hauptverhandlung zu erlassenden Entscheidungen des Gerichts teil. Dabei sind sie nur dem Gesetz unterworfen und an keinerlei Weisungen gebunden. Sie urteilen über Schuld oder Unschuld einer angeklagten Person und tragen die gleiche Verantwortung für einen Freispruch oder eine Verurteilung wie die Berufsrichter_innen. Das wird etwa daran deutlich, dass für die Verurteilung sowie Art und Höhe der Strafe jeweils eine Zweidrittelmehrheit im Gericht erforderlich ist. Gegen die Stimmen beider Schöffinnen bzw. Schöffen kann in Deutschland niemand verurteilt werden.
Durch die Schöffinnen und Schöffen wird der Grundsatz der Teilhabe des Volkes an der Rechtsprechung verwirklicht. Sie wirken auf ein allgemein verständliches und durchschaubares Verfahren hin und bringen das Rechtsbewusstsein und die Wertvorstellungen der Bevölkerung in die Hauptverhandlung und das Urteil ein. Dabei sollen das Rechtsempfinden der Schöffinnen und Schöffen, als nicht speziell juristisch ausgebildete Richter_innen, sowie ihre eigene Berufs- und Lebenserfahrung in das Verfahren eingebracht werden. Gleichzeitig sollen Schöffinnen und Schöffen das Vertrauen in die Justiz und die Bereitschaft zu rechtstreuem Verhalten stärken und erreichen, dass die Strafjustiz im Rechtsbewusstsein der Bevölkerung verwurzelt bleibt.

Sie möchten Schöffin oder Schöffe werden?

Das nächste Verfahren zur Aufstellung von Vorschlagslisten zur Wahl von Schöffinnen und Schöffen für die Amtsperiode 2024 bis 2028 läuft aktuell.
Am Schöffenamt interessierte Bürger_innen können sich ab sofort wieder mit Bewerbungen an das für Sie zuständige Bezirkswahlamt wenden.

Voraussetzungen

Das Schöffenamt kann jeder / jedem Deutschen übertragen werden, wenn sie oder er
  • am 1. Januar 2024 das 25. Lebensjahr vollendet hat
  • am 1. Januar 2024 nicht älter als 69 Jahre ist
  • zum Zeitpunkt der Aufnahme in die Vorschlagsliste für den Schöffenwahlausschuss mit Hauptwohnsitz im Bezirk gemeldet ist
  • für die Ausübung des Amtes gesundheitlich geeignet ist
  • über ausreichende Beherrschung der deutschen Sprache verfügt
  • nicht in Vermögensverfall geraten ist
  • die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzt
  • nicht wegen einer strafbaren Handlung zu mehr als sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt ist bzw. gegen sie oder ihn kein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat schwebt, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann.

Jugendschöffinnen und Jugendschöffen sollen außerdem erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein.

Wie funktioniert die Wahl der Schöffinnen und Schöffen?

Ihre Bewerbung wird auf die Vorschlagsliste des für Sie zuständigen Bezirks gesetzt. Die Vorschlagsliste, bestehend aus freiwilligen Meldungen und / oder zufällig aus dem Melderegister des Bezirks ausgewählten Personen, wird von der Bezirksverordnetenversammlung bzw. dem Jugendhilfeausschuss beschlossen und anschließend eine Woche öffentlich ausgelegt, um Einsprüche gegen eine oder mehrere Personen auf der Liste zu ermöglichen. Die Aufnahme in die Vorschlagslisten der Bezirke bedeutet noch nicht, dass die Bewerber_innen tatsächlich in das Schöffenamt berufen werden.
Anschließend wird die Vorschlagsliste an das zuständige Amtsgericht weitergeleitet. Dort wählt ein Wahlausschuss, unter Vorsitz einer Amtsrichterin oder eines Amtsrichters, mit Zweidrittelmehrheit die notwendige Anzahl der Hauptschöffinnen und Hauptschöffen sowie der Ersatzschöffinnen und Ersatzschöffen. Die ausgewählten Personen erhalten nach erfolgter Wahl vom Gericht weitere Informationen. Auch nicht ausgewählte Personen werden vom Gericht informiert.
Wenn Sie Interesse an diesem Ehrenamt haben und mit Hauptwohnsitz im Bezirk Tempelhof-Schöneberg gemeldet sind, wenden Sie sich bitte wie folgt an:

  • Für Schöffinnen und Schöffen
    Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin
    Abteilung für Bürgerdienste, Soziales und Senioren
    Bezirkswahlamt
    John-F.-Kennedy-Platz
    10820 Berlin

    E-Mail an das Schöffenwahlamt
    Telefon: (030) 90277-7111

    Für Jugendschöffinnen und -schöffen
    Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin
    Jugendamt JugZ-G
    10820 Berlin

    E-Mail an Jugendamt
    Telefon: (030) 90277-4442

Downloads

  • Merkblatt Schöffinnen und Schöffen

    Dieses Dokument ist barrierefrei.

    PDF-Dokument (229.4 kB) - Stand: Oktober 2022

  • Bereitschaftserklärung für Schöffinnen und Schöffen

    Dieses Dokument ist barrierefrei.

    PDF-Dokument (61.2 kB) - Stand: Oktober 2022

  • Bereitschaftserklärung für Jugendschöffinnen und -schöffen

    Dieses Dokument ist barrierefrei.

    PDF-Dokument (155.1 kB) - Stand: Oktober 2022

Zeitplan

Nachfolgend finden Sie wichtige Punkte zur Vorbereitung der Schöffenwahlperiode 2024-2028 chronologisch aufgelistet.
  • Bewerbungsfrist
    Liebe Bürgerinnen und Bürger, vielen Dank für Ihr Interesse an einer ehrenamtlichen Tätigkeit als Schöffin bzw. Schöffe.
    Leider ist die Bewerbungsfrist am 24.02.2023 abgelaufen. Bitte senden Sie keine weiteren Bereitschaftserklärungen, da diese nicht mehr berücksichtigt oder bearbeitet werden.

Sollten noch weitere Schöffinnen und Schöffen nach der Beschlussfassung durch die Bezirksverordnetenversammlung benötigt werden, wird dies an dieser Stelle ausdrücklich ausgeschrieben.

  • April 2023
    Beschluss der Schöffenlisten (Vorschlagslisten) durch Bezirksverordnetenversammlungen bzw. Jugendhilfeausschüsse
  • Mai 2023
    Übermittlung der Vorschlagslisten an die Gerichte
  • II-III Quartal 2023
    erweiterte Voraussetzungsprüfungen der Personen der Vorschlagslisten durch die Gerichte
  • III Quartal 2023
    Tagen der Schöffenwahlausschüsse (Wahl der Schöffinnen und Schöffen)
  • Januar 2024
    Beginn der Schöffenwahlperiode und Benachrichtigung über Wahl bzw. Nichtwahl

Weitere Informationen und Hinweise finden Sie auf folgenden Internetseiten

Die Albert-Einstein-Volkshochschule Tempelhof-Schöneberg bietet zudem eine Weiterbildung zum Thema Schöff_innenwahl 2023 – Aufgaben, Rechte und Pflichten an. Hier finden Sie weitere Informationen zu dem Weiterbildungskurs zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen.