Briefwahl

Hand, die einen Umschlag in eine Wahlurne steckt

Möglichkeiten zur Beantragung der Briefwahlunterlagen

Anstelle des Ganges zum Wahllokal am Wahlsonntag, haben Sie auch die Möglichkeit vorab per Briefwahl Ihre Stimme abzugeben. Hierzu benötigen Sie Briefwahlunterlagen, die Sie mit Erhalt Ihrer Wahlbenachrichtigung beantragen können.

  • In den sechs Wochen vor der Wahl haben Sie die Möglichkeit direkt im Briefwahllokal zu wählen, Ihren Wahlbrief abzugeben oder die Briefwahlunterlagen mitzunehmen.
  • Bei der Europawahl beträgt der Zeitraum der Briefwahl sechs Wochen, vom 29.04.2024 – 07.06.2024.
  • Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich ein vorgedruckter Antrag auf Ausstellung von Briefwahlunterlagen. Diesen müssen Sie unterschreiben, vollständig ausfüllen und per Brief, Fax oder E-Mail an den aufgedruckten Kontakt übersenden.
  • Sofern Sie einen formlosen Antrag stellen möchten, geben Sie bitte unbedingt neben dem Wunsch der Zusendung von Briefwahlunterlagen: Vor- und Zuname, Anschrift und Geburtsdatum sowie eine abweichende Versandadresse an, sofern die Briefwahlunterlagen nicht an den Hauptwohnsitz gesandt werden sollen.

Damit Ihr Wahlbrief berücksichtigt werden kann, muss dieser bis spätestens 18:00 Uhr am Wahltag beim zuständigen Bezirkswahlamt eingegangen sein.

Hinweise Kurierwegnutzung und Auslandsvertretungen

  1. Nutzen Sie den Versand über deutsche Auslandsvertretungen nur, sofern eine unmittelbarer Versand auf dem Postweg nicht infrage kommt. Bei der Nutzung des Kurierweges ist mit langen Postlaufzeiten zu rechnen.
  2. Bitte senden Sie Unterlagen direkt per Post oder (sofern die Auslandsvertretungen in ihrem Wohnsitzland den Kurierweg anbieten) auf dem Kurierweg über die jeweilige Auslandsvertretung (dann für das deutsche Inlandsporto frankiert) an das zuständige Wahlamt.
    Bitte geben Sie Ihre Postadresse oder die Adresse der jeweiligen Auslandsvertretung (sofern die Auslandsvertretungen in ihrem Wohnsitzland den Kurierweg anbieten) für die Übersendung von Wahlunterlagen an.