Ehrenamtliche Richter_innen nehmen Aufgaben der Rechtsprechung wahr. Beim Verwaltungsgericht müssen an vielen Entscheidungen neben drei Berufsrichter_innen zwei ehrenamtliche Richter_innen mitwirken. Die ehrenamtlichen Richter_innen wirken bei der mündlichen Verhandlung, der sich daran anschließenden Beratung und der Abstimmung bei der Entscheidung mit. Bei der mündlichen Verhandlung und der Urteilsfindung sind sie mit den gleichen Rechten wie die Berufsrichter_innen ausgestattet.
Die Tätigkeit ist für allgemein interessierte Bürger_innen reizvoll und ein anerkennenswerter Dienst am Gemeinwohl.
Aktuell sucht der Bezirk Tempelhof-Schöneberg von Berlin ehrenamtliche Richter_innen sowohl für das Verwaltungsgericht Berlin als auch für das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg.
Ein möglichst gleicher Anteil von Frauen und Männern ist erwünscht.
Nach § 28 i. V. m. § 185 Abs. 1 VwGO (Verwaltungsgerichtsordnung) stellen die Bezirke eine Vorschlagsliste für ehrenamtliche Richter_innen auf.
Für die Aufnahme in die Vorschlagsliste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder der BVV, mindestens jedoch die Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl erforderlich (§ 28 Satz 4 VwGO).
- die vorgeschlagenen Personen müssen ihren Wohnsitz innerhalb des Gerichtsbezirks haben (§ 20 Satz 2 VwGO) und müssen das Wahlrecht zum Abgeordnetenhaus von Berlin besitzen;
- ehrenamtlich in der öffentlichen Verwaltung tätige Personen (z.B. Bürgerdeputierte) können gemäß § 22 Nr. 3 VwGO i. V. m. § 186 VwGO nicht zu ehrenamtlichen Richter_innen berufen werden;
- Personen, die verbeamtet oder angestellt bei Körperschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechts tätig sind oder in anderer Weise im öffentlichen Dienst Tätige sind ausgeschlossen;
- ehrenamtliche Richter_innen müssen deutsche Staatsbürger_innen sein und sollen das 25. Lebensjahr vollendet haben.
Die Vorschlagsliste soll nach Beschlussfassung durch die BVV bis zum 30. März 2023 bei der Präsidentin des Verwaltungsgerichts vorliegen. Die Vorschlagsliste für ehrenamtliche Richter_innen wird vom Bezirkswahlamt erstellt und der BVV zur Beschlussfassung vorgelegt.
Die Bewerbungsunterlagen und die Voraussetzungen, die für die Kandidatur als ehrenamtliche_r Richter_in zu beachten sind, finden Sie hier auf unserer Internetseite. Außerdem finden sie hier weitergehende Informationen über ehrenamtliche Richter_innen.
Für weitere Auskünfte steht Ihnen die einheitliche Behördenrufnummer des Landes Berlin unter der Rufnummer 115 zur Verfügung.