Welche Studiengänge im Land Berlin mit erfolgreichem Abschluss des Studiums derzeit den Erwerb der Laufbahnbefähigung für den ehemals gehobenen nichttechnischen Dienst der allgemeinen Verwaltung Berlins beinhalten, können Sie dem § 15 Abs. 1 LVO-AVD entnehmen.
Unter anderem wird der Bachelor-Studiengang „Öffentliche Verwaltung“ an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin (oder andere) anerkannt.
Gegebenenfalls können auch weitere Bachelor-Studiengänge anderer Hochschulen, auf Grund bundesweiter Anerkennung, die formalen Voraussetzungen nach § 15 Abs. 2 LVO-AVD erfüllen. Hier sind z.B. die Studiengänge „Öffentliche Verwaltung“ und „Verwaltungsökonomie“ der Hochschule Harz sowie der Studiengang „Verwaltung und Recht“ der Technischen Fachhochschule Wildau zu nennen.
Die formalen Voraussetzungen sind:
Erfüllung der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt des allgemeinen nichttechnischen Verwaltungsdienstes und die Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe oder bereits bestehendes Beamtenverhältnis auf Probe oder auf Lebenszeit in der o. g. Laufbahngruppe.
Die Laufbahnbefähigung richtet sich nach:
- einem abgeschlossenen (Fach-) Hochschulstudium (Bachelor oder Diplom) „Öffentliche Verwaltung/-swirtschaft“ an der HWR Berlin nach § 8 LfbG Abs. 1 i. V. m. § 15 Abs. 1 LVO-AVD
oder
- abgeschlossenes (Fach-) Hochschulstudium (Bachelor oder Diplom) mit dem Schwerpunkt „Öffentliche Verwaltung“ eines anderen Bundeslandes mit einschlägiger Laufbahnbefähigung für das Land Berlin.
oder
- einem abgeschlossenen (Fach-) Hochschulstudium (Bachelor oder Diplom) in einem Studiengang mit überwiegend verwaltungswissenschaftlichen, rechtswissenschaftlichen, sozialwissenschaftlichen, politikwissenschaftlichen und wirtschaftswissenschaftlichen Inhalten sowie hauptberuflicher Tätigkeit in einer Behörde des öffentlichen Dienstes – mindestens E9b – von 1 Jahr oder einer entsprechenden zweijährigen beruflichen Tätigkeit außerhalb des öffentlichen Dienstes nach § 8 LfbG Abs. 1 i. V. m. § 15 Abs. 2 LVO-AVD mit einschlägiger Laufbahnbefähigung für das Land Berlin
oder
- einem abgeschlossenen (Fach-) Hochschulstudium (Bachelor oder Diplom) oder vergleichbaren Studiengang mit Studieninhalten aus den Rechts-, Verwaltungs-. Wirtschafts- und Sozialwissenschaften sowie berufspraktischen Studienzeiten von mind. zwölf Monaten. Über Eignung und die inhaltliche Gleichwertigkeit der Studiengänge und Abschlüsse entscheidet die zuständige Laufbahnordnungsbehörde.
Fachliche Kenntnisse wären:
- Kenntnisse der Aufbau- und Ablauforganisation der Berliner Verwaltung (GGO I und II), des Berliner Landesrechts (VvB, AZG, ASOG, BezVG, LHO), des allgemeinen Verwaltungsrechts (insbesondere VwVfG, VwVG, VwZG, VwGO), des besonderen Verwaltungsrechts (in den zu besetzenden Tätigkeiten) und weiteren angrenzenden Rechtsgebieten entsprechend den Wichtungen nach dem Anforderungsprofil.
Neben den o.g. formalen Voraussetzungen sollten Sie als Stadtinspektor_in über folgende außerfachliche Schlüsselqualifikationen verfügen:
- Interesse an der Klärung von Rechtsfragen / Anwendung von Rechtsvorschriften
- Fähigkeit zu systematischem Denken und wissenschaftlichem Arbeiten
- Einsatz- und Verantwortungsbereitschaft, Flexibilität
- Team-, Konflikt- und Kritikfähigkeit
- Sorgfalt und Zuverlässigkeit
- Belastbarkeit und die gesundheitliche Eignung für den Beruf
- Sicheres Auftreten, Hilfsbereitschaft und Höflichkeit im Umgang mit Publikum