Verbindliche Teilnahmebedingungen für das „Nachbarschaftsfest am Rathaus Schöneberg“

Stand: Juli 2024

Präambel

Der Bezirk Tempelhof-Schöneberg steht für Vielfalt, Buntheit und Diversität. Dies soll auf dem Nachbarschaftsfest zum Ausdruck gebracht werden.

Daher verpflichten sich alle Teilnehmenden, sich mit gegenseitigem Respekt zu begegnen und niemanden wegen der Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu beleidigen, auszuschließen oder anders zu diskriminieren.

1. Gemeinnützigkeit

  • Das Nachbarschaftsfest ist ein gemeinnütziges und nicht-kommerzielles Straßenfest.
  • Das Bezirksamt behält sich eine Prüfung der gemeinnützigen Orientierung der Teilnehmenden vor.
  • Werden Überschüsse erzielt, müssen diese ausschließlich für gemeinnützige Projekte/Zwecke verwendet oder gespendet werden.
  • Das Bezirksamt behält sich die stichprobenartige Kontrolle von Spendennachweisen vor.

2. Teilnahmekreis

  • Teilnehmen können Vereine, Verbände, gUGs, gGmbHs, Freizeiteinrichtungen, Bürgerinitiativen, Genossenschaften, Stiftungen und Behörden, die ganzjährig gemeinnützig agieren oder in einer direkten Kooperation mit dem Bezirksamt stehen (die Teilnahme kann in diesem Fall nur mit einem Kooperationsstand mit der entsprechenden bezirklichen Abteilung erfolgen und ausschließlich durch diese angemeldet werden).
  • Unternehmen können sich ausschließlich für den Verkauf von Lebensmitteln oder dem Angebot von kleinen Vergnügungsattraktionen mit einem gemeinnützigen Konzept (Überschüsse müssen an gemeinnützige Projekte gespendet werden) bewerben.
  • Privatpersonen ist die Teilnahme nicht gestattet.
  • Parteien ist eine Teilnahme nur gestattet, wenn diese in der BVV Tempelhof-Schöneberg vertreten sind.
  • Alle Stände werden auf Stimmigkeit mit dem Gesamtkonzept geprüft. Der Veranstalter behält sich bei jeder Anmeldung eine Prüfung vor und hat das Recht, Anmeldungen für das Nachbarschaftsfest abzulehnen.
  • Es gilt das Prinzip „first come, first served“ bzw. “Wer zuerst kommt, mahlt zuerst”. Grundsätzlich besteht kein Anrecht auf einen Stand beim Fest, auch nicht bei einer Anmeldung im Rahmen der Anmeldefrist. Wenn vor Ende der Frist alle Plätze auf dem Gelände vergeben sind, kann der Veranstalter keine Teilnahme garantieren.

3. Standangebot

3.1 Informationsstände

  • Informationsstände dienen der Information und Werbung mit aktiven „Mitmachangebot“.
  • Ausgeschlossen ist der Verkauf von Lebensmitteln und Waren.

3.2 Warenstände

zur Kenntnis zu nehmen und den Inhalten bezüglich des Nachbarschaftsfestes Folge zu leisten (Gesamtübersicht der Vorschriften).

3.3 Spielstände

  • Spielstände beinhalten Angebote für Kinder und werden in einem eigenen Bereich zusammengefasst.

3.4 Kombinationsstände

  • Kombinationsstände sind eine Kombination von Info-, Waren- und Spielständen.

4. Teilnahmegebühr

  • Eine Teilnahmegebühr wird nicht erhoben.

5. Standbereitstellung

  • Das Bezirksamt stellt auf Wunsch einen Marktstand und übernimmt die Kosten hierfür.
  • Die Stände haben eine Länge von ca. 3 Metern und eine Tiefe von ca. 2,50 Metern (Tischplatte ca. 1 Meter) und sind mit einer Plane überdacht.
  • Stühle müssen selbst mitgebracht werden.
  • Selbst mitgebrachte Stände, Food-Trucks und Infomobile sind bei Angabe der Größe gestattet.
  • Das Nachbarschaftsfest lebt von den Angeboten an den Ständen. Das Bezirksamt bittet daher um Verständnis, dass unangemeldete leere Stände nicht tragbar sind und zum Ausschluss im darauffolgendem Jahr führen muss. Bei gemeldeten leeren Ständen kann organisatorisch gegengesteuert werden. Daher wird dringend um die Meldung von leeren Ständen z.B. wegen Krankheit, gebeten.

6. Musik/Bühnenprogramm

  • Musik darf ausschließlich über die zentralen Bühnen abgespielt werden. Eine Einzelbeschallung am Stand ist nicht gestattet.
  • Die Mitwirkung für das Bühnenprogramm kann gesondert angemeldet werden.
  • Es wird keine Gebühr für den Auftritt erhoben. Das Bezirksamt wird für die Auftritte / das Programm keine Gage zahlen.
  • Workshops und Mitmachaktionen auf der (Mitmach-) Bühne sind ausschließlich kostenlos anzubieten.
  • Die Bewerbung für das Bühnenprogramm ist verbindlich und erhält mit der Bestätigung durch das Bezirksamt Gültigkeit.
  • Eine Absage muss vor dem Druck des Programmflyers (im April) erfolgen.
  • Das Nachbarschaftsfest lebt vom Bühnenprogramm. Das Bezirksamt bittet daher um Verständnis, dass unangemeldetes Verbleiben nicht tragbar ist und zum Ausschluss im darauffolgendem Jahr führen muss. Bei gemeldeten Auftrittsausfall kann organisatorisch gegengesteuert werden. Daher wird dringend um die Meldung von Ausfällen z.B. wegen Krankheit, gebeten.
  • Bühnenauftretende verpflichten sich bei musikalischen Beiträgen bis spätestens zwei Wochen nach der Veranstaltung die Musikabfolge für die GEMA beim Veranstalter einzureichen.

7. Ablauf der Veranstaltung / Auf- und Abbau

  • Richtlinien für den Auf- und Abbau sowie ein Standplan folgen frühestmöglich nach Ablauf der Anmeldefrist.
  • Bei einer Standanmeldung ist eine durchgängige Standbesetzung von 12:00 Uhr bis 19:00 Uhr Voraussetzung für die Teilnahme. Das verspätete Bestücken, eine nicht durchgängige Standbesetzung oder der frühzeitige Abbau des Standes kann zum Ausschluss des Nachbarschaftsfestes im darauffolgendem Jahr führen.
  • Eine Absage der Teilnahme nach Anmeldeschluss kann zum Ausschluss der Teilnahme im darauffolgenden Jahr führen. Eine Absage der Teilnahme 7 Tage oder weniger vor Veranstaltungsdurchführung sowie unangemeldetes Fernbleiben führt in jedem Fall zum Ausschluss der Teilnahme am Nachbarschaftsfest des Folgejahres.
  • Die Anzahl Ihrer Fahrzeuge ist auf ein Mindestmaß zu beschränken. In jedes Fahrzeug ist gut sichtbar der „Kfz-Zettel“, den Sie rechtzeitig per Post erhalten werden, zu legen.
  • Parkplätze stehen auf dem Veranstaltungsgelände nicht zur Verfügung. Kraftfahrzeuge müssen außerhalb des Nachbarschaftsfestes abgestellt werden.
  • Das Bezirksamt stellt Ordnungspersonal zur Verfügung. Den Anweisungen der Ordnungskräfte ist Folge zu leisten.

8. Stromverbrauch

  • Der Stromverbrauch ist auf ein Mindestmaß zu reduzieren.
  • Bei Stromverbrauch müssen ein Zuleitungskabel von etwa 30 m Länge, ein CEE-Adapter (230 V blau) sowie Mehrfachsteckdosen mitgebracht werden.
  • Starkstromanschlüsse mit 16 A CEE und 32 A CEE können nur begrenzt bereitgestellt werden. Bei Bereitstellung ist Voraussetzung, dass Standbetreibende selbst ein Starkstrom-Verlängerungskabel für den entsprechenden Anschluss mitbringen.
  • Die benötigte Länge des Verlängerungskabels muss hier gesondert mit dem Veranstalter abgesprochen werden, da sich der Anschluss an einem weiter entfernten Ort befinden kann.

9. Abfall

  • Müll ist möglichst zu vermeiden bzw. auf das Mindestmaß zu begrenzen. Es sind eigene Müllsäcke mitzubringen, damit der anfallende Müll in den dafür vorgesehenen Müllcontainern entsorgt werden kann.
  • Angebotene Waren und Informationsmaterialen dürfen in keinem Fall nach Beendigung der Veranstaltung als „Müll“ zurückgelassen werden und sind in jedem Fall wieder mitzunehmen.
  • Verwendete Grillkohle ist fachgerecht abzukühlen (evtl. Verwendung von eigenen Metallbehältern) und ebenfalls in den dafür vorgesehenen Müllcontainern zu entsorgen; ggf. mitzunehmen. In keinem Fall darf die Grillkohle auf dem Straßenland zurückgelassen werden.

10. Zentrales Mehrwegsystem

  • Die Ausgabe von Speisen und Getränken erfolgt über ein zentrales Mehrwegsystem des Veranstalters, an dem sich alle Ess- und Getränkestände zu beteiligen haben.
  • Die benötigte Anzahl des Geschirrs muss im Anmeldeformular angegeben werden. Die Geschirrherausgabe erfolgt am Veranstaltungstag bei Aufbau des Festes.
  • Es entsteht je nach Geschirrstück eine Pfandgebühr, die bei Herausgabe von den Festbesuchenden erhoben wird und nach Rückgabe vom Verkaufsstand zurückerstattet wird.
  • Die Rückgabe des benutzen und nicht gebrauchten Geschirrs, sowie eine Verrechnung falls mehr oder weniger Geschirr herausgegeben/wiederangenommen wurde, erfolgt nach Veranstaltungsende.
  • Die Herausgabe von Speisen und Getränken in selbst mitgebrachtem Einweggeschirr ist nicht gestattet und kann bei Zuwiderhandlung zum Ausschluss des Nachbarschaftsfestes führen.

11. Ausschank alkoholhaltiger Getränke

  • Für den Ausschank alkoholhaltiger Getränke muss ein Antrag auf Gestattung gemäß § 12 des Gaststättengesetzes gestellt werden.
  • Alkoholausschenkende verpflichten sich die hierfür anfallenden Verwaltungsgebühr in Höhe von 10,74 € fristgerecht nach der Zahlungsaufforderung an das Bezirksamt zu überweisen. (Die Zahlungsaufforderung erhalten Sie mit der Anmeldebestätigung.)

12. Corona-Schutzmaßnahmen

  • Der zum Durchführungszeitpunkt des Festes geltende Rechtsrahmen für Corona-Schutzmaßnahmen muss zwingend eingehalten werden.
  • Die Teilnahmebedingungen können sich pandemiebedingt auch kurzfristig ändern.
  • Nach Anmeldeschluss werden die Teilnehmenden gesondert über die jeweils geltenden Sonderregelungen in Kenntnis gesetzt.

13. Haftung / Absage des Nachbarschaftsfestes / Ausschluss vom Nachbarschaftsfest

  • Das Bezirksamt haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seiner Dienstkräfte.
  • Kommt das Fest aus Gründen, die das Bezirksamt nicht zu vertreten hat, nicht oder nicht rechtzeitig zustande, oder wird das Fest durch höhere Gewalt oder durch andere, nicht vom Bezirksamt zu vertretende Gründe, insbesondere durch Versagen von Einrichtungen, verspäteten Aufbau der Marktstände oder durch Betriebsstörungen beeinträchtigt, bestehen keine Ansprüche gegenüber dem Bezirksamt.
  • Dies gilt auch, wenn das Bezirksamt das Fest absagt, weil für Teilnehmende und Besuchende ein erhöhtes Risiko für eine Infektion mit einer bedrohlichen übertragbaren Krankheit angenommen werden muss.
  • Das Bezirksamt behält sich vor, bei grob fahrlässigem Fehlverhalten und der Nichteinhaltung der Teilnahmebedingungen auch während der Veranstaltung vor Ort Teilnehmende vom Nachbarschaftsfest auszuschließen und die Räumung des Standes anzuordnen.

Die Nichteinhaltung der Teilnahmebedingungen kann zum Ausschluss von der Veranstaltung führen.

Teilnahmebedingungen als PDF-Download

  • Teilnahmebedingungen Nachbarschaftsfest am Rathaus Schöneberg Stand Juli 2024

    Dieses Dokument ist barrierefrei.

    PDF-Dokument (187.1 kB) - Stand: 07/2024