Photovoltaik in Kleingärten – Jetzt beantragen und neue Möglichkeiten nutzen!

Pressemitteilung Nr. 179 vom 22.05.2024

Förderantrag bis Ende des Jahres möglich!

Die Nutzung von Photovoltaik in Kleingärten ist ein Baustein zur klimaneutralen Stadt. Sie bietet den Pächter_innen von Kleingärten eine umweltfreundliche Möglichkeit, die für den eigenen Bedarf benötigte Energie zu erzeugen und gleichzeitig die Kosten zu senken.

Mit Änderung der Förderrichtlinie SolarPLUS und Bekanntmachung vom 29.09.2023 im Amtsblatt für Berlin sind auch Pächter_innen von Kleingärten im Bezirk Tempelhof-Schöneberg bis zum 31.12.2024 berechtigt, bei Vorliegen der Voraussetzungen Fördergelder für netzunabhängige Solarsteckeranlagen bei der IBB Business Team GmbH zu beantragen. Die zur Umsetzung der Förderrichtlinie erforderlichen Anpassungen in den Zwischenpachtverträgen mit den Bezirksverbänden der Kleingärtner wurden vorgenommen.

Bezirksstadträtin Dr. Saskia Ellenbeck:
“Die Nutzung von Photovoltaik in Kleingärten bietet zahlreiche Vorteile. Sie ermöglicht es für die Nutzung der Parzelle eigenen Strom zu erzeugen und so Energiekosten zu senken. Darüber hinaus trägt die Nutzung von Solarenergie zur Reduzierung der CO2-Emissionen bei und leistet einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Wir als Bezirk unterstützen das.”

Das Merkblatt zur Beantragung einer Photovoltaikanlage finden Sie auf der Seite des Bezirksverbands der Kleingärtner Schöneberg-Friedenau e.V. sowie auf der Seite des Bezirksverbands der Kleingärtner e.V. Tempelhof.

Den Förderantrag finden Sie auf der Seite der IBB Business Team GmbH.