Erfolgreicher Unternehmenstalk beleuchtet Bedeutung der Forschungszulage

Pressemitteilung Nr. 311 vom 05.09.2023

Auf Einladung von Berlin Partner kamen am 30. August 2023 rund 25 Unternehmer_innen aus Tempelhof-Schöneberg im Sinne des informellen Austauschs und der Vernetzung zusammen. Die Veranstaltung knüpft an das informelle Netzwerkbowling, einer Tradition aus dem GRW-Regionalmanagement Tempelhof-Schöneberg, an. Die Idee dahinter: mittels sportlicher Aktivität mehr Nähe zwischen regionale Akteur_ innen und Unternehmer_innen schaffen und den Austausch fördern.

Die lockere Atmosphäre im besonderen Ambiente der BrewDog Brauerei im Marienpark trug dazu bei, produktive Gespräche zu fördern, Inhalte auszutauschen und potenzielle Partnerschaften zu knüpfen. Bezirksbürgermeister Jörn Oltmann gab einen umfassenden Rückblick auf eine ereignisreiche Woche und die aktuellen Entwicklungen am Wirtschaftsstandort Tempelhof-Schöneberg. Beim sportlichen Wettbewerb, dem sogenannten DuckpinBowling, gab es anschließend viele Möglichkeiten direkt mit Bezirksbürgermeister Jörn Oltmann und den anderen Teilnehmer_innen ins Gespräch zu kommen.

Natalia Kontos und Phillipp Scherer von der Berlin Partner Wirtschaft und Technologie GmbH nutzten die Zusammenkunft, um die Services von Berlin Partner weiter bekannt zu machen und wiesen auf den Rechtsanspruch von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) auf Forschungszulage bei Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (F&E) hin. In der anschließenden Diskussion konnten weitere Fragen geklärt werden und die Bedeutung der Forschungszulage als unbürokratischer Katalysator für unternehmerische Kreativität und Wettbewerbsfähigkeit verdeutlicht werden.

Forschungs- und Entwicklungsvorhaben von KMU und Großunternehmen, die nach dem 1. Januar 2020 gestartet sind, werden als Steuergutschrift auf die Ertragsteuer gefördert. Die Förderfähigkeit wird zuvor von einer externen Bescheinigungsstelle rechtsverbindlich geprüft. Bemessungsgrundlage bilden die F&E Personalaufwendungen sowie 60 Prozent der in Auftrag gegebenen Forschung. Mit einem Fördersatz von 25 Prozent der Bemessungsgrundlage können maximal 1 Millionen Euro pro Unternehmen und Wirtschaftsjahr erstattet werden. Anträge können über die Internetseite der Bescheinigungsstelle für die steuerliche Forschungszulage gestellt werden.

Internetseite der Berlin Partner Wirtschaft und Technologie GmbH
Internetseite der Wirtschaftsförderung Tempelhof-Schöneberg