Ablauf von Ruhezeiten auf den landeseigenen Friedhöfen
Pressemitteilung Nr. 458 vom 28.11.2022
Die Friedhofsverwaltung gibt bekannt, dass die gesetzliche Ruhezeit gemäß Paragraph 11 Friedhofsgesetz der nachstehend aufgeführten Grabstätten auf den landeseigenen Friedhöfen am 31. Dezember 2022 abläuft:
- Erd- und Urnen-Reihengrabstätten, beerdigt bis zum 31. Dezember 2002
- Erd- und Urnen-Wahlgrabstätten, beerdigt oder erworben bis zum 31. Dezember 2002
- Erd- und Urnen-Familiengrabstätten, beerdigt oder erworben bis zum 31. Dezember 1962 bzw. 31. Dezember 2002
- Urnenwandgrabstätten, beigesetzt oder erworben bis zum 31. Dezember 2002
Landeseigene Friedhöfe:
- Städtischer Friedhof Schöneberg I, Eisackstraße 40a, 10827 Berlin
- Städtischer Friedhof Schöneberg II, Eythstraße 1-25, 12105 Berlin
- Städtischer Friedhof Schöneberg III, Stubenrauchstraße 43-45, 12161 Berlin
- Städtischer Friedhof Schöneberg IV, Friedhof Am Priesterweg, 10829 Berlin
- Heidefriedhof, Reißeckstraße 14, 12107 Berlin
- Tempelhofer Parkfriedhof, Gottlieb-Dunkel-Straße 26, 12099 Berlin
In dieser Bekanntgabe sind sämtliche Grabstätten eingeschlossen, deren Ruhezeit schon früher erloschen ist. Mit Ablauf der Ruhezeit erlischt auch das Nutzungsrecht an diesen Grabstätten, sofern keine Verlängerung des Nutzungsrechtes erfolgte. Eine Verlängerung des Nutzungsrechtes von Reihengrabstätten ist ausgeschlossen.
Die Einebnung beginnt ab Februar 2023.
Wird eine Verlängerung durch die Friedhofsverwaltung zugelassen, so unterliegen neu zu errichtende oder neu zu gestaltende Grabmale und Grabausstattungen den zurzeit geltenden Vorschriften.
Die Nutzungsberechtigten werden hiermit aufgefordert, ihre Rechte an Grabmalen oder sonstigen Grabausstattungen geltend zu machen.
Die Aushändigung der Grabmale und Grabausstattungen ist unter Vorlage und Nachweis des Eigentumsrechtes vor Beginn der Abräumarbeiten schriftlich bei der Friedhofsverwaltung zu beantragen:
- Postanschrift: Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg, Friedhofsverwaltung, 10820 Berlin
Danach sind die Grabmale und Grabausstattungen bis zum 31. Januar 2023 zu entfernen. Soweit dies nicht geschieht, räumt die Friedhofsverwaltung ab Februar 2023 diese Gegenstände ab und verfügt über die Grabstellen anderweitig.
Nutzungsberechtigte können weitere Informationen unter telefonisch unter (030) 90277-7784 /-7786 /-7787 oder per E-Mail an die Friedhofsverwaltung erfragen.
Kontakt:
Friedhofsverwaltung