Bereits 2017 hatte die BVV Tempelhof-Schöneberg, bekräftigt durch einen Einwohnerantrag, beschlossen, dass am Tempelhofer Damm zwischen Ullsteinstraße und Alt-Tempelhof eine geschützte Radverkehrsanlage entstehen soll. Damals wurde die Anlage noch als „Verkehrsversuch“ gesehen und geplant, da das Berliner Mobilitätsgesetz zu diesem Zeitpunkt noch nicht in Kraft war.
Der Planungsprozess wurde von einer breiten Bürger_innenbeteiligung begleitet, bei der Leitlinien zur Gestaltung und Anforderungen berücksichtigt wurden, die jeweils für die Belange des Fuß- und Radverkehrs, für Menschen mit Beeinträchtigungen, für Schulkinder, den Handel und den Lieferverkehr wichtig sind.
Im Berliner Mobilitätsgesetz ist die „Vision Zero“ als Leitbild verankert. Dies bedeutet, dass die Zahl der schwerverletzten und getöteten Unfallopfer langfristig auf ein Minimum – in der Vision: auf Null – reduziert werden soll. Deshalb wurde die Radverkehrsanlage zum Schutz der Radfahrenden gegen das Befahren durch Kfz und gegen regelwidriges Parken auf der rund drei Kilometer langen Strecke mit rund 530 Pollern und zahlreichen Leitboys geschützt.
Nach Abschluss der Arbeiten der Leitungsbetriebe am Mariendorfer Damm wird die Anlage in Richtung Süden bis zum U-Bahnhof Alt-Mariendorf beidseitig weitergeführt.
- Weitere Informationen zum Berliner Mobilitätsgesetz, zum Radverkehrsplan und Radnetz finden Sie auf der Website der SenUMVK.