Abfallvermeidung durch Pfandpflicht
Pressemitteilung Nr. 343 vom 28.09.2022
Das Ordnungsamt Tempelhof-Schöneberg hat großes Interesse daran, dass sich an die Pfandpflicht gehalten wird, denn das Pfand auf Einwegverpackungen sorgt unter anderem für weniger Müll auf Straßen, Plätzen und in Grünanlagen.
Seit dem 1. Januar 2022 sind alle Einweg-Getränkeflaschen aus Kunststoff pfandpflichtig; Ziele dieser Regelung des Verpackungsgesetzes sind beispielsweise der Schutz der Umwelt, hochwertiges Recycling von Einwegverpackungen sowie ein fairer Wettbewerb.
Leider ist den Kontrollkräften des Ordnungsamtes Tempelhof-Schöneberg seit vielen Wochen ein besorgniserregender Trend aufgefallen. Es konnte in einer Vielzahl von Einzelhandelsbetrieben (wie z.B. sogenannten Spätkaufen, Imbissläden, Bäckereien) festgestellt werden, dass entgegen der Kennzeichnungspflicht Getränke in Einwegverpackungen vor dem Inverkehrbringen (also vor dem Verkauf an die Endkund_innen) nicht als pfandpflichtig gekennzeichnet waren, und somit nicht am bundesweiten Pfandsystem beteiligt waren. Der größte Teil der angebotenen, nicht pfandpflichtig gekennzeichneten Getränkeflaschen und –dosen stammte aus dem Ausland: Österreich, Polen, Dänemark, Türkei und Schweden.
Auf Grund der beobachteten negativen Entwicklung wird das Ordnungsamt Tempelhof-Schöneberg diesbezüglich weiter verstärkte Überprüfungen durchführen. Händler_innen, die gegen das Verpackungsgesetz verstoßen, setzen sich dem Risiko hoher Bußgelder aus.
Bezirksstadträtin Saskia Ellenbeck:
bq. “Um die ökologischen Ziele der Pfandpflicht für Einweggetränkeverpackungen zu unterstützen, sollten Kund_innen direkt beim Einkauf darauf achten, dass die Ware entsprechend gekennzeichnet ist.”
Kontakt:
Bezirksstadträtin für Ordnung, Straßen, Grünflächen, Umwelt und Naturschutz
Saskia Ellenbeck
- Tel.: (030) 90277-6001