Im Berliner Stadtgebiet wurde das Geflügelpest-Virus bereits bei 13 Wildvögeln festgestellt. Dazu gehören eine Möwe im Bezirk Lichtenberg (Rummelsburger Bucht), ein Mäusebussard in Neukölln (nahe Britzer Garten), zehn Schwäne im Landwehrkanal und eine weitere Möwe in Treptow-Köpenick (Müggelsee).
Hausgeflügelbestände blieben bisher verschont, aber es herrscht ein deutlich erhöhtes Risiko für eine mögliche Virusübertagung und –ausbreitung. Um eine Einschleppung zu verhindern, wurde im Bezirk Tempelhof-Schöneberg eine bis vorerst zum 15. März 2022 befristete Aufstallung von Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten oder Gänse) in einem Randstreifen von 1000 Meter nördlich bzw. südlich um den Teltowkanal (bis zur östlichen bzw. westlichen Bezirksgrenze) angeordnet.
Die entsprechende tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung wurde als öffentlicher Aushang im Rathaus Schöneberg, John F. Kennedy Platz in 10825 Berlin und im Rathaus Tempelhof, Tempelhofer Damm 165 in 12099 Berlin sowie zusätzlich auf der Webseite des Bezirksamtes veröffentlicht.
Bislang sind dem amtstierärztlichen Dienst im Bezirk keine Infektionen von Wild- und Wassergeflügel, einschließlich Greif- und Rabenvögeln bekannt. Im Falle einer solchen Feststellung wird im Umkreis von 1000 Meter um den Fundort eine befristete Aufstallung von Hausgeflügel angeordnet.