Patientenfürsprecher_innen für die Kliniken im Bezirk gesucht!
Pressemitteilung Nr. 424 vom 15.12.2021
Letzte Möglichkeit für die Bewerbung: Bewerbungsschluss ist der 16. Januar 2022
Der Bezirk Tempelhof-Schöneberg sucht für die neue Legislaturperiode Patientenfürsprecher_innen. Gemäß der gesetzlichen Vorgaben des Landeskrankenhausgesetzes (LKG) und des Psychischkrankengesetzes (PsychKG) ist es Aufgabe der Patientenfürsprecher_innen, Patient_innen bei Beschwerden über die medizinische, pflegerische und sonstige Versorgung im Krankenhaus zur Seite zu stehen, deren Anliegen gegenüber dem Krankenhaus bzw. dem Krankenhausträger zu vertreten und möglichst vermittelnd zu klären.
Patientenfürsprecher_innen werden von der Bezirksverordnetenversammlung für 5 Jahre gewählt. Es handelt sich um eine ehrenamtliche Tätigkeit, für die eine Aufwandsentschädigung gezahlt wird.
Von den Bewerber_innen wird unter anderem Engagement, Verhandlungsgeschick, Einfühlungsvermögen, selbstbewusstes und konfliktfähiges Auftreten, aktives Zugehen auf die Patient_innen sowie Kenntnisse von Beschwerdewegen erwartet; ebenso die Bereitschaft zur Fortbildung. Erreichbarkeit und regelmäßige Präsenz in den Häusern sind unabdingbar.
Patientenfürsprecher_innen in psychiatrischen Krankenhäusern und psychiatrischen Abteilungen eines Krankenhauses wirken über die in dem Landeskrankenhausgesetz genannten Aufgaben hinaus beratend mit und unterstützen die Krankenhäuser durch Anregungen und Verbesserungsvorschläge, insbesondere hinsichtlich des therapeutischen Klimas. Sie helfen bei der Eingliederung der Patient_innen nach der Entlassung und bei der Aufklärung der Öffentlichkeit über psychische Erkrankungen.
Wegen des hohen Bevölkerungsanteils an Migrant_innen sind interkulturelle Kompetenzen und/oder Sprachkenntnisse wünschenswert.
Bewerbungen:
- bis spätestens 16. Januar 2022
- an das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Planungs- und Koordinierungsstelle Gesundheit
Weitere Informationen gibt es auf der Internetseite des Bezirksamtes bzw. können telefonisch unter (030) 90277-7251 oder (030) 90277-6519 erfragt werden.
Was bedeutet der Unterstrich?
Warum taucht auf den Internetseiten so häufig ein Unterstrich auf (zum Beispiel “Bürger_innen”)?