Zutritt der Dienstgebäude im 3G-Modell
Pressemitteilung Nr. 420 vom 10.12.2021
Seit dem 8. Dezember 2021 gilt nach der Dritten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung die 3G-Regelung für den Zutritt der Dienstgebäude des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg von Berlin.
Das bedeutet, dass Besucher_innen bzw. Kund_innen der Zutritt zu den bezirklichen Dienstgebäuden nur gewährt wird, wenn Sie nachweislich vollständig geimpft oder genesen oder aktuell negativ getestet sind. Zur Überprüfung muss der Nachweis und ein gültiger Lichtbildausweis vorgezeigt werden. Beim Betreten des Hauses ist es darüber hinaus verpflichtend, einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz (OP-Maske oder FFP2-Maske) zu tragen.
Was bedeutet der Unterstrich?
Warum taucht auf den Internetseiten so häufig ein Unterstrich auf (zum Beispiel “Bürger_innen”)?