Für die Dauer der kommenden Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung werden die Mitglieder der bezirklichen Seniorenvertretung neu berufen. In die Seniorenvertretung berufen werden können alle, die bis zum 18. März 2022 das 60. Lebensjahr vollendet haben und mit Hauptwohnsitz im Bezirk Tempelhof-Schöneberg gemeldet sind.
Vorschläge zur Berufung in die Seniorenvertretung Tempelhof-Schöneberg gesucht
Pressemitteilung Nr. 327 vom 21.09.2021
Was bedeutet der Unterstrich?
Warum taucht auf den Internetseiten so häufig ein Unterstrich auf (zum Beispiel “Bürger_innen”)?