Wichtige Neuregelung zum Nachweis über ein negatives Corona-Test-Ergebnis in Gewerbebetrieben
Pressemitteilung Nr. 305 vom 08.09.2021
Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg informiert die Gewerbetreibenden über die zum 4. September 2021 in Kraft tretende Änderung der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, die auch wichtige Veränderungen für Gewerbebetriebe mit sich bringt.
Soweit nach dieser Verordnung vorgeschrieben ist, dass Personen negativ auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 getestet sein müssen, ist die Erfüllung dieser Voraussetzung nun durch die Gewerbetreibenden zu gewährleisten.
Künftig sind die Gewerbetreibenden oder die vor Ort beschäftigten Mitarbeitenden Adressat_in des Bußgeldbescheides!
Was bedeutet der Unterstrich?
Warum taucht auf den Internetseiten so häufig ein Unterstrich auf (zum Beispiel “Bürger_innen”)?