Maskenpflicht auf Märkten
Pressemitteilung Nr. 287 vom 27.08.2021
Das Ordnungsamt des Bezirkes Tempelhof-Schöneberg musste in den letzten Wochen deutlich vermehrt Beschwerden über die Nichteinhaltung der Maskenpflicht auf den bezirklichen Märkten entgegennehmen.
Aus diesem Grund wird nochmals betont:
Die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske auf Märkten besteht weiterhin!
Die aktuelle Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (vom 17. August 2021) regelt ausdrücklich, dass für Personal sowie Kund_innen in Einzelhandelsgeschäften aller Art und Einkaufszentren (Malls), in Handwerks-, Dienstleistungs- und anderen Gewerbebetrieben mit Publikumsverkehr sowie für Personal in Gaststätten mit Gästekontakt und Gäste in Gaststätten und auf Märkten und in Warteschlangen im Freien eine Maskenpflicht besteht.
Es ist nach wie vor notwendig, die Verbreitung des Corona-Virus einzudämmen – das Ordnungsamt wird die Einhaltung der Maskenpflicht sowohl bei Kund_innen als auch Händler_innen verstärkt kontrollieren, bei Nichteinhaltung drohen Anzeigen und ein Bußgeld.
Darüber hinaus kann Markthändler_innen die weitere Teilnahme am Markt entzogen werden.
Was bedeutet der Unterstrich?
Warum taucht auf den Internetseiten so häufig ein Unterstrich auf (zum Beispiel “Bürger_innen”)?