Für Bürger_innen und Unternehmen bietet dieser neue Service die Möglichkeit einer elektronischen Antragstellung sowie der elektronischen Einreichung aller benötigten Antragsunterlagen zum Erhalt einer Ausnahmezulassung/ Genehmigung nach §10 bzw. §11 des Landes-Immissionsschutzgesetzes Berlin (LImSchG Bln). Hierbei geht es um Veranstaltungen und Feste, Schankvorgärten, Dreharbeiten, aber auch um Instandsetzungsarbeiten und gewerbliche Tätigkeiten, sofern Zeiten von 22:00 bis 6:00 Uhr oder Sonn- und Feiertage betroffen sind.
Der elektronisch gestellte Antrag mit allen Unterlagen wird über eine neu entwickelte Schnittstelle in das von den bezirklichen Umwelt- und Naturschutzämtern genutzte Fachverfahren überführt. Bislang mussten hier die Antragsdaten noch händisch eingepflegt werden.
Der Bezirk Tempelhof-Schöneberg, in seiner Zuständigkeit für das E-Government Politikfeld „Umwelt und Naturschutz“, koordinierte die fachliche Entwicklung dieses digitalen Antrags. Das Projekt wurde in enger inhaltlicher Abstimmung zwischen den bezirklichen Umwelt- und Naturschutzämtern und der zuständigen Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz durchgeführt.
Der Basisdienst „Digitaler Antrag“ (BDA), den die zentrale IKT-Steuerung der Senatsverwaltung für Inneres und Sport als internen Verwaltungsservice bereitstellte, konnte mit den Erfahrungen dieses Pilotprojektes verfeinert und in seiner Funktion weiterentwickelt werden. Der BDA ist ein positives Signal für die Schaffung neuer digitaler Verwaltungsangebote im Land Berlin; viele weitere digitale Antragsverfahren der verschiedenen Politikfelder sind aktuell in Entstehung.