Lärmschutz geht jetzt auch online!

Pressemitteilung Nr. 261 vom 13.08.2021

Umwelt- und Naturschutzämter der Berliner Bezirke bieten neuen digitalen Service an

Seit dem 16. Juni 2021 ist für Anträge nach der Lärmschutzverordnung ein neues digitales Angebot der Berliner Umweltämter online.

Das Pilotprojekt erreichte bereits im November 2020 den 3. Platz beim Wettbewerb „Berliner Verwaltungspreis“ in der Kategorie „Innovativer Service für Bürger/innen und Kund/innen“. Die Jury hob in ihrer Auswahlentscheidung insbesondere den „intelligenten Einsatz medienbruchfreier Kommunikation mit den Antragstellenden“ und die damit verknüpfte „sichtbare Entlastung der Beschäftigten“ hervor.

Das digitale Antragsformular für den Lärmschutz findet man über die Formulare im Service-Portal Berlin.

Auch das Umweltportal der Berliner Bezirke gibt inhaltliche Auskünfte zum Antragsverfahren mit einer Verlinkung zum neuen Onlineformular.

Ein formloser, schriftlicher Antragsweg ist weiterhin ebenfalls möglich.

Für Bürger_innen und Unternehmen bietet dieser neue Service die Möglichkeit einer elektronischen Antragstellung sowie der elektronischen Einreichung aller benötigten Antragsunterlagen zum Erhalt einer Ausnahmezulassung/ Genehmigung nach §10 bzw. §11 des Landes-Immissionsschutzgesetzes Berlin (LImSchG Bln). Hierbei geht es um Veranstaltungen und Feste, Schankvorgärten, Dreharbeiten, aber auch um Instandsetzungsarbeiten und gewerbliche Tätigkeiten, sofern Zeiten von 22:00 bis 6:00 Uhr oder Sonn- und Feiertage betroffen sind.

Der elektronisch gestellte Antrag mit allen Unterlagen wird über eine neu entwickelte Schnittstelle in das von den bezirklichen Umwelt- und Naturschutzämtern genutzte Fachverfahren überführt. Bislang mussten hier die Antragsdaten noch händisch eingepflegt werden.

Der Bezirk Tempelhof-Schöneberg, in seiner Zuständigkeit für das E-Government Politikfeld „Umwelt und Naturschutz“, koordinierte die fachliche Entwicklung dieses digitalen Antrags. Das Projekt wurde in enger inhaltlicher Abstimmung zwischen den bezirklichen Umwelt- und Naturschutzämtern und der zuständigen Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz durchgeführt.

Der Basisdienst „Digitaler Antrag“ (BDA), den die zentrale IKT-Steuerung der Senatsverwaltung für Inneres und Sport als internen Verwaltungsservice bereitstellte, konnte mit den Erfahrungen dieses Pilotprojektes verfeinert und in seiner Funktion weiterentwickelt werden. Der BDA ist ein positives Signal für die Schaffung neuer digitaler Verwaltungsangebote im Land Berlin; viele weitere digitale Antragsverfahren der verschiedenen Politikfelder sind aktuell in Entstehung.