Abschluss eines Vertrages über die sozialverträgliche Ausgestaltung der Modernisierungsmaßnahmen in der Fritz-Elsas-Straße 18/Hewaldstraße 1

Pressemitteilung Nr. 254 vom 12.08.2021

Der Vertrag regelt den Umfang der Maßnahmen und schützt die Mieter_innen durch eine Deckelung der Modernisierungsumlage. Sollte es zu Härtefällen kommen, gibt es im Vertrag zusätzliche Vereinbarungen. Die Härtefallregelung wurde zugunsten der Mieter_innen mit einer längeren Frist der Anmeldung versehen. Damit ist eine klare Regelung getroffen worden und die Mieter haben eine zusätzliche Sicherheit vor einer möglichen Verdrängung aus ihrem Wohngebiet.

Dazu der für Stadtentwicklung und Bauen zuständige Dezernent Jörn Oltmann:

bq. Mit dem Eigentümer des Objektes konnte ein Vertrag abgeschlossen werden. Dieser gibt den Mieter_innen Sicherheit im Zusammenhang mit den geplanten Modernisierungsmaßnahmen.