Hinweis für Zugezogene aus dem Bundesgebiet oder dem Ausland
Pressemitteilung Nr. 210 vom 01.07.2021
Wahl-Stichtag für Neuberliner ist der 26. Juni 2021
Bei den Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen dürfen nur die Personen wählen, die am Wahltag seit mindestens drei Monaten ununterbrochen in Berlin wohnen, also seit dem 26. Juni 2021. Als Wohnsitz gilt die im Melderegister eingetragene Wohnung, bei mehreren Wohnungen die Hauptwohnung.
Bis Freitag, dem 13. August 2021, können die Bürgerämter die Anmeldung rückwirkend zum 26. Juni 2021 vornehmen.
Um Bürger_innen, die nach Tempelhof-Schöneberg (aus dem Bundesgebiet oder dem Ausland) zuziehen, die Teilnahme an der Wahl zum Abgeordnetenhaus und der BVV sowie dem Volksentscheid zu ermöglichen, ist im Zeitraum vom 28. Juni bis zum 13. August 2021 die Bearbeitung der Dienstleistung – Anmeldung einer Wohnung in Tempelhof-Schöneberg nach Zuzug aus dem Bundesgebiet oder Ausland – auch ohne Termin möglich.
Bei der Vorsprache wird die entsprechende Anschrift in Tempelhof-Schöneberg erfragt.
Weiterhin ist die Terminvereinbarung per E-Mail an das Bürgeramt möglich.
Was bedeutet der Unterstrich?
Warum taucht auf den Internetseiten so häufig ein Unterstrich auf (zum Beispiel “Bürger_innen”)?