Neukonzeption der Siedlung „Am Mühlenberg“ - Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung

Pressemitteilung Nr. 133 vom 05.05.2021

Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch

Der Entwurf des Bebauungsplanes 7-83 vom 21. April 2021 für die Grundstücke Meraner Straße 31/35, Am Mühlenberg 2/4, 12, eine Teilfläche des Grundstücks Badensche Straße 55, Innsbrucker Straße 12-13, Steinacher Straße 2/6, Am Mühlenberg 5, die Grünfläche zwischen Meraner Straße und Am Mühlenberg (Flurstück 67/12) sowie die Steinacher Straße im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg liegt mit Begründung und Umweltbericht sowie den wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuchs in Verbindung mit § 3 Absatz 1 des Planungssicherstellungsgesetzes öffentlich aus.

Ziel des Bebauungsplanes ist die städtebauliche Neukonzeption der Siedlung „Am Mühlenberg“ durch bauliche Nachverdichtung. Diese soll der Schaffung von Wohnraum dienen.

Der Bebauungsplanentwurf 7-83

wird in der Zeit vom 10. Mai 2021 bis einschließlich 11. Juni 2021
gemäß § 3 Absatz 1 des Planungssicherstellungsgesetzes

auf der Internetseite des Stadtentwicklungsamtes
sowie auf der Beteiligungsplattform des Landes Berlin mein.berlin.de bereitgehalten.

Sie haben gemäß § 3 Absatz 2 des Planungssicherstellungsgesetzes darüber hinaus im oben genannten Zeitraum die Möglichkeit, die Unterlagen im Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin, Abteilung Stadtentwicklung und Bauen, Stadtentwicklungsamt, Fachbereich Stadtplanung, Rathaus Schöneberg, Zimmer 3047, John-F.-Kennedy-Platz, 10825 Berlin zu folgenden Zeiten einzusehen:
  • Montag, Mittwoch und Freitag von 08:00 bis 16:00 Uhr
  • Dienstag und Donnerstag von 09:00 bis 18:.00 Uhr
  • sowie nach telefonischer Vereinbarung

Melden Sie sich für die Einsichtnahme bitte an der Pförtnerloge am Haupteingang.

Als zusätzliche Informationsmöglichkeit liegen die vollständigen Unterlagen in Kopie ebenfalls vom 10. Mai 2021 bis einschließlich 11. Juni 2021 in der Gewerbeeinheit Meraner Str. 31, 10825 Berlin, zu folgenden Zeiten zur Einsichtnahme aus:
  • Montag, Mittwoch und Freitag von 08:00 bis 16:00 Uhr
  • Dienstag und Donnerstag von 09:00 bis 18:.00 Uhr

Fragen zum Verfahren oder zu den Inhalten des Bebauungsplanentwurfs können auch telefonisch unter (030) 90277-6478 oder per E-Mail an den Fachbereich Stadtplanung gestellt werden.

Es gelten die Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus-SARS-CoV-2 (SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung in der jeweils gültigen Fassung).

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sind in die anschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einzubeziehen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben.

Hinweis:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 Baugesetzbuch in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung und Berliner Datenschutzgesetz. Geben Sie Ihre Stellungnahmen ohne Absenderangaben ab, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung Ihrer Stellungnahme. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der „Information über die Datenverarbeitung im Bereich des Bebauungsplanverfahrens“, die mitausliegt.