Die Mieter_innen der Friedrich-Wilhelm-Straße 12 in 12099 Berlin sind ab sofort besser vor Verdrängung durch energetische Luxussanierungen und Umwandlung in Wohnungseigentum geschützt. Nach Verhandlungen mit dem Bezirksamt hat der Käufer eine Abwendungserklärung abgegeben. Hierdurch können die Lücken im sozialen Erhaltungsrecht zumindest zu einem Teil geschlossen werden. Der Schutz vor Verdrängung, insbesondere durch Umwandlung in Wohnungseigentum, konnte dadurch deutlich über das gesetzliche Maß hinaus verbessert werden.
Bezirksstadtrat Jörn Oltmann erläutert hierzu:
bq. Seit dem Jahr 2018 wird das Vorkaufsrecht in den inzwischen acht Milieuschutzgebieten im Bezirk Tempelhof-Schöneberg konsequent zur Anwendung gebracht. Es ist mein vorrangiges Ziel, Käufer_innen von Immobilien für den Erhalt sozial durchmischter Stadtquartiere in die Pflicht zu nehmen und Abwendungsvereinbarungen abzuschließen. Wo dies nicht gelingt, werden in Kooperation mit städtischen Wohnungsbaugesellschaften und Genossenschaften Vorkaufsrechte ausgeübt. Es freut mich insbesondere, dass es auch unter den Bedingungen eines aus Infektionsschutzgründen eingeschränkten Dienstbetriebes möglich ist, diese wichtige Aufgabe fortzuführen.
Mit der Abwendungserklärung verzichtet der Käufer der Immobilien für die Dauer von 20 Jahren auf die Umwandlung in Wohnungseigentum.
Bezirksstadtrat Jörn Oltmann:
bq. Dieser Punkt ist mir besonders wichtig. Berlin ist eine Mieterstadt. Die meisten Berliner_innen können sich kein Wohneigentum leisten. Und Wohnungen als Anlageobjekt befeuern die Verdrängung.
So soll auch künftig jeder einzelne Verkauf eines Wohngebäudes in den Erhaltungsgebieten genau geprüft werden, gleich ob es sich um ein einzelnes Gebäude oder um einen ganzen Wohnblock handelt. Das Inkrafttreten des Mietendeckels habe hieran nichts geändert.