Weitere 11 Wohneinheiten vor Verdrängung geschützt - Stübbenstraße 5

Pressemitteilung Nr. 023 vom 28.01.2021

Die Mieter_innen der Stübbenstraße 5 sind ab sofort besser vor Verdrängung durch energetische Luxussanierungen und Umwandlung in Wohnungseigentum geschützt. Nach Verhandlungen mit dem Bezirksamt hat der Käufer eine Abwendungserklärung abgegeben.

Hierdurch können die Lücken im sozialen Erhaltungsrecht zumindest zu einem Teil geschlossen werden. Der Schutz vor Verdrängung, insbesondere durch Umwandlung in Wohnungseigentum, konnte dadurch deutlich über das gesetzliche Maß hinaus verbessert werden.

Der Bezirksstadtrat Jörn Oltmann teilt mit:

bq. Seit dem Jahr 2018 wird das Vorkaufsrecht in den inzwischen acht Milieuschutzgebieten im Bezirk Tempelhof-Schöneberg konsequent zur Anwendung gebracht. Es ist mein vorrangiges Ziel, Käufer_innen von Immobilien für den Erhalt sozial durchmischter Stadtquartiere in die Pflicht zu nehmen und Abwendungsvereinbarungen abzuschließen. Wo dies nicht gelingt, werden in Kooperation mit städtischen Wohnungsbaugesellschaften und Genossenschaften Vorkaufsrechte ausgeübt. Es freut mich insbesondere, dass es auch unter den Bedingungen eines aus Infektionsschutzgründen eingeschränkten Dienstbetriebes möglich ist, diese wichtige Aufgabe fortzuführen.

Für die Dauer von 20 Jahren verzichtet der Käufer der Immobilien auf die Umwandlung in Wohnungseigentum.

Bezirksstadtrat Jörn Oltmann erläutert das Verhandlungsergebnis und betont weiter:

bq. Dieser Punkt ist mir besonders wichtig. Berlin ist eine Mieterstadt. Die meisten Berliner_innen können sich kein Wohneigentum leisten. Und Wohnungen als Anlageobjekt befeuern die Verdrängung. Wir werden auch künftig jeden einzelnen Verkauf eines Wohngebäudes in den Erhaltungsgebieten genau prüfen, gleich ob es sich um ein einzelnes Gebäude oder um einen ganzen Wohnblock handelt. Auch das Inkrafttreten des Mietendeckels ändert hieran nichts.