Regelbeachtung bei der Übertragung von Fußballspielen in Tempelhof-Schöneberg

Pressemitteilung Nr. 253 vom 18.08.2020

Bei der Übertragung von Fußballspielen ist es in Berlin bereits zu massiven Verstößen gegen die Corona-Regeln gekommen. Nach der SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung ist jede Person angehalten, die physisch sozialen Kontakte zu anderen Menschen möglichst gering zu halten. Bei Kontakten zu anderen Menschen ist grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.

Die Verantwortlichen für Veranstaltungen, insbesondere Gaststätten, haben entsprechend der spezifischen Anforderungen des jeweiligen Angebots ein individuelles Schutz- und Hygienekonzept zu erstellen.

Ziele der Schutzmaßnahmen sind:

  • die Reduzierung von Kontakten
  • die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern
  • die maximal zugelassene Personenzahl
  • die Steuerung des Zutritts
  • die Vermeidung von Warteschlangen
  • die ausreichende Belüftung im geschlossenen Raum
  • Eine Mund-Nasen-Bedeckung ist in geschlossenen Räumen zu tragen (von Personal mit Gästekontakt und Gästen, soweit sie sich nicht auf ihrem Sitzplatz aufhalten).

Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 Euro geahndet werden.

Gerade bei Fußballspielen kommt es zu engagiertem “Mitgehen” der Zuschauenden und entsprechenden lauten Bekundungen, die zu einer erheblichen Tröpfchenbildung (Aerosol) in der Luft führen und die Ansteckungsgefahr stark erhöhen.

Ein Verbot von Fußballübertragungen in öffentlich zugänglichen gastronomischen oder anderen Einrichtungen wurde bereits vorgeschlagen. Damit es nicht so weit kommen muss, bitte die Regeln beachten! Sie schützen damit außerdem sich und andere vor einer möglichen Infektion.