Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung (Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch)

Pressemitteilung Nr. 163 vom 28.05.2020

Der Entwurf des Bebauungsplans 7-93 VE für das Gelände zwischen Speyerer Straße, Martin-Luther-Straße und Barbarossastraße im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg liegt mit Begründung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch öffentlich aus.

Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist die bestehende Wohnbebauung mit einer Mischung aus Wohnen mit kleinteiligem Einzelhandel sowie Büro- und Gewerbeflächen zu ergänzen.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan 7-93 VE wird im beschleunigten Verfahren nach
§ 13a des Baugesetzbuchs ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 des Baugesetzbuchs aufgestellt.

Sie haben die Möglichkeit, sich an der Planung zu beteiligen. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sind in die abschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einzubeziehen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben

  • Von 08. Juni 2020 bis einschließlich 08. Juli 2020
  • Montag bis Freitag von 9:00 bis 17:00 Uhr
  • Auf dem Vorplatz des Rathauses Schöneberg
    John-F.-Kennedy-Platz, 10825 Berlin
    in der Infobox „StadtBauKasten“

Die geltenden Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 werden eingehalten. Aus Gründen des Infektionsschutzes und der Vorsorge darf die Infobox „StadtBauKasten“ nur einzeln betreten werden.

Fragen zum Verfahren oder zu den Inhalten des vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurfs können telefonisch unter: 90277-2407 oder per E-Mail unter: stadtplanung@ba-ts.berlin.de gestellt werden. Diese werden zeitnah fernmündlich beziehungsweise per E-Mail beantwortet.
(Postanschrift: Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin, Stadtentwicklungsamt, Fachbereich Stadtplanung, 10820 Berlin)

Sie können die Unterlagen außerdem ab Auslegungsbeginn auf der Internetseite des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg einsehen oder über die Beteiligungsplattform mein berlin.

Hinweis:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 Baugesetzbuch in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung und Berliner Datenschutzgesetz. Geben Sie Ihre Stellungnahmen ohne Absenderangaben ab, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung Ihrer Stellungnahme. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der „Information über die Datenverarbeitung im Bereich des Bebauungsplanverfahrens“, die mitausliegt.