Weitere 16 Wohneinheiten geschützt: Mieter_innen der Hauptstraße 149, 149A besser vor Verdrängung geschützt

Pressemitteilung Nr. 140 vom 04.05.2020

Die Mieter_innen der Hauptstraße 149 und 149A sind ab sofort besser vor Verdrängung durch energetische Luxussanierungen und Umwandlung in Wohnungseigentum geschützt. Nach Verhandlungen mit dem Bezirksamt hat der Käufer eine Abwendungserklärung abgegeben. Hierdurch können die Lücken im sozialen Erhaltungsrecht zumindest zu einem Teil geschlossen werden. Der Schutz vor Verdrängung, insbesondere durch Umwandlung in Wohnungseigentum, konnte dadurch deutlich über das gesetzliche Maß hinaus verbessert werden.

Bezirksstadtrat Jörn Oltmann teilt mit:

bq. Seit dem Jahr 2018 wird das Vorkaufsrecht in den inzwischen acht Milieuschutzgebieten im Bezirk Tempelhof-Schöneberg konsequent zur Anwendung gebracht. Es ist mein vorrangiges Ziel, Käufer_innen von Immobilien in die Pflicht für den Erhalt sozial durchmischter Stadtquartiere zu nehmen und Abwendungsvereinbarungen abzuschließen. Wo dies nicht gelingt, werden in Kooperation mit städtischen Wohnungsbaugesellschaften und Genossenschaften Vorkaufsrechte ausgeübt. Es freut mich insbesondere, dass es auch unter den Bedingungen eines aus Infektionsschutzgründen eingeschränkten Dienstbetriebes möglich ist, diese wichtige Aufgabe fortzuführen. Wir werden auch künftig jeden einzelnen Verkauf eines Wohngebäudes in den Erhaltungsgebieten genau prüfen, gleich ob es sich um ein einzelnes Gebäude oder um einen ganzen Wohnblock handelt. Auch das Inkrafttreten des Mietendeckels ändert hieran nichts.