Einschränkungen im Publikumsverkehr des Amtes für Soziales

Pressemitteilung Nr. 139 vom 30.04.2020

Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus

Zum Schutz des Publikums, ebenso wie zum Schutz der Mitarbeiter_innen des Amtes für Soziales, ist es erforderlich, den Publikumsverkehr auch weiterhin einzuschränken.

Grundsätzlich wird nur folgendes Publikum eingelassen:

  • Empfänger_innen von Barzahlungen, in diesem Fall ist der letzte Bescheid mit vorzulegen,
  • Personen die überraschend und tatsächlich mittellos geworden sind,
  • Personen die überraschend und tatsächlich obdachlos geworden sind,
  • Personen die eine erste Kostenübernahme für eine neue Unterbringung benötigen,
  • Personen die schriftlich vorgeladen wurden, in diesem Fall ist die Vorladung mit vorzulegen.

Die persönliche Vorsprache ist ausschließlich am Dienstag und am Donnerstag zwischen 09:00 und 12:00 Uhr möglich.

Alle anderen Anliegen sind ausschließlich schriftlich, per Fax, per E-Mail oder telefonisch an das Amt für Soziales zu richten.