Einschränkungen im Publikumsverkehr des Amtes für Soziales
Pressemitteilung Nr. 139 vom 30.04.2020
Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus
Zum Schutz des Publikums, ebenso wie zum Schutz der Mitarbeiter_innen des Amtes für Soziales, ist es erforderlich, den Publikumsverkehr auch weiterhin einzuschränken.
Grundsätzlich wird nur folgendes Publikum eingelassen:
- Empfänger_innen von Barzahlungen, in diesem Fall ist der letzte Bescheid mit vorzulegen,
- Personen die überraschend und tatsächlich mittellos geworden sind,
- Personen die überraschend und tatsächlich obdachlos geworden sind,
- Personen die eine erste Kostenübernahme für eine neue Unterbringung benötigen,
- Personen die schriftlich vorgeladen wurden, in diesem Fall ist die Vorladung mit vorzulegen.
Die persönliche Vorsprache ist ausschließlich am Dienstag und am Donnerstag zwischen 09:00 und 12:00 Uhr möglich.
Alle anderen Anliegen sind ausschließlich schriftlich, per Fax, per E-Mail oder telefonisch an das Amt für Soziales zu richten.
Was bedeutet der Unterstrich?
Warum taucht auf den Internetseiten so häufig ein Unterstrich auf (zum Beispiel “Bürger_innen”)?