Notdienst-Regelung im Amt für Bürgerdienste

Pressemitteilung Nr. 112 vom 23.03.2020

Um einer weiteren Ausbreitung der Sars-CoV-2-Pandemie wirksam entgegenzuwirken und um Mitarbeiter_innen des Bezirksamtes wirkungsvoll vor einer Ansteckung zu schützen, hat das Bezirksamt angeordnet, den Dienstbetrieb auf das unerlässliche Maß zu beschränken.

Für die Bürgerämter im Bezirk hat das folgende Auswirkungen:

Ab Montag, 23.03.2020 bis vorerst 19.04.2020 werden alle bereits gebuchten Termine abgesagt. Sofern die Dienstleistung schriftlich beantragt oder online abgewickelt werden kann, werden die Kunden_innen darüber informiert.

Hinweise zu den Möglichkeiten der schriftlichen Beantragung sowie Erläuterungen, welche Unterlagen dazu eingereicht werden müssen, sind auch auf den Seiten der Bürgerämter veröffentlicht.

Kund_innen mit dringenden und unaufschiebbaren Anliegen müssen sich vorab telefonisch unter der (030) 90277-7111 anmelden. Diese Rufnummer ist Montag bis Freitag von 8:00 bis 15:00 Uhr besetzt. Es wird darum gebeten, sich primär an die Wohnortsbürgerämtern zu wenden, um lange Anfahrtswege und damit weitere Ansteckungsgefahren zu vermeiden.

Für den Notbetrieb im Standesamt Tempelhof-Schöneberg gilt ab dem 23.03.2020:

Gemäß Bezirksamts-Beschluss vom 19.03.2020 besteht ab dem 23.03.2020 bis vorerst 19.04.2020 ein Notbetrieb gemäß Pandemieplan im Standesamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin:
  • Offene Sprechstunde finden nicht mehr statt. Alle bereits im Standesamt vereinbarten Termine sind abgesagt. Der Publikumsverkehr wird auf das absolut notwendige Minimum reduziert. Eine persönliche Vorsprache ist daher derzeit nur in besonders begründeten Ausnahmefällen und nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich.
  • Neue Termine werden aktuell bis auf weiteres nicht vergeben.
  • Vorrangig werden Bestattungsgenehmigungen erteilt, sowie Sterbefälle und Geburten beurkundet, sofern es die personellen Kapazitäten ermöglichen.
  • Schriftliche Urkundenanforderungen werden nur in Notfällen bearbeitet.
  • Bereits terminierte Eheschließungen finden statt. Zur Trauzeremonie ist nur das Brautpaar selbst sowie ggf. ein Dolmetscher zugelassen. Bereits eingeladene Gäste sollten dem Rathaus möglichst fernbleiben.
  • Alle anderen Anliegen können persönlich nur nach vorheriger telefonischer Rücksprache und entsprechender Terminvereinbarung erledigt werden. Dies gilt insbesondere bei notwendigen persönlichen Vorsprachen zur Anzeige von Hausgeburten, Beurkundung einer Geburt, sowie Beurkundung von Sterbefällen.
Nicht durchgeführt werden derzeit insbesondere folgende Dienstleistungen:
  • Anmeldungen zur Eheschließung
  • Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen
  • Vaterschaftsanerkennungen
  • Sämtliche Namenserklärungen
  • Erklärungen zur Änderung der Geschlechtsangabe
  • Nachbeurkundungsanträge für Geburten oder Eheschließungen im Ausland

Beratungen und Auskünfte erfolgen ausschließlich telefonisch oder per E-Mail unter Angabe der telefonischen Erreichbarkeit. Aktuelle Informationen sind der Internetseite des Standesamtes Tempelhof-Schöneberg von Berlin zu entnehmen.

Telefonische Erreichbarkeit:
Montag bis Freitag von 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr