Regelungen für den Bestattungsbetrieb auf den landeseigenen Friedhöfen im Bezirk Tempelhof-Schöneberg

Pressemitteilung Nr. 109 vom 18.03.2020

Schließung der Trauerfeierhallen

Auf den drei landeseigenen Friedhöfen des Bezirks Tempelhof-Schöneberg finden auch während der notwendigen Einschränkungen zur Eindämmung der Corona-Virus-Pandemie Erd- und Urnenbestattungen statt.

Zum Schutz der Teilnehmenden an Trauerfeiern, aber auch zum Schutz der Bediensteten des Bezirksamtes gilt jedoch, dass die örtlichen Feierhallen ab dem 19. März 2020 bis auf Weiteres geschlossen werden. Die Trauerfeiern werden ins Freie verlegt, wobei wir uns bemühen werden, Ihnen auch dort einen dem Anlass entsprechenden würdigen Rahmen zu geben.

Es sollten nur die engsten Angehörigen der verstorbenen Person an der Trauerfeier teilnehmen. Trauergemeinschaften sind nur bis zu 50 Personen zulässig. Die Einhaltung dieser Vorgabe aus der SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Senats von Berlin vom
14. März 2020 ist Aufgabe des Anmeldenden der Trauerfeier. Sie müssen auch dafür Sorge tragen, dass eine Liste mit Namen, Adressen- und Telefonlisten von den Teilnehmenden ausgefüllt und vier Wochen aufbewahrt wird.

Sollte sich die Risikoeinschätzung verändern, können ggf. weitere Einschränkungen erforderlich werden. Den Anweisungen der Vertreter des Friedhofsträgers vor Ort ist unbedingt Folge zu leisten.

Ab sofort sind keine persönlichen Besuche in der Friedhofsverwaltung mehr möglich. Anmeldungen und Auskunftsersuchen werden nur noch per Telefon: (030) 90277-7786/ -7787 oder per E-Mail an die Friedhofsverwaltung entgegengenommen.

Ortstermine zur Grabstellenvergabe auf dem Friedhof sind nach Terminvereinbarung weiterhin möglich.