Einschränkungen im Publikumsverkehr des Amtes für Soziales

Pressemitteilung Nr. 098 vom 16.03.2020

Maßnahme zur Verhinderung der Ausbreitung des Corona-Virus

Aufgrund der steigenden Zahl von Infektionen mit dem neuartigen Corona-Virus ist es erforderlich, zum Schutz des Publikums, aber auch dem Schutz der Mitarbeiter_innen des Amtes für Soziales, den Publikumsverkehr so weit wie möglich einzuschränken, um unnötige Kontakte zu vermeiden.

Ab sofort sind direkte Vorsprachen nur in folgenden Fällen zugelassen

  • Empfänger_innen von Barzahlungen – in diesem Fall ist der letzten Bescheid vorzulegen,
  • Personen, die überraschend und tatsächlich mittellos geworden sind,
  • Personen, die überraschend und tatsächlich obdachlos geworden sind,
  • Personen, die eine erste Kostenübernahme für eine neue Unterbringung benötigen,
  • Personen, die schriftlich vorgeladen wurden – in diesem Fall ist die Vorladung vorzulegen.
  • Die Abfertigung erfolgt ausschließlich Dienstag und Donnerstag zwischen 09:00 und 12:00 Uhr.

Alle anderen Anliegen sind ausschließlich schriftlich, per Fax, per E-Mail oder telefonisch an das Amt für Soziales zu richten.

Die Einschränkung gilt ab dem 16. März 2020 bis zunächst 19. April 2020.