Eigentum verpflichtet
Pressemitteilung Nr. 449 vom 05.11.2019
Bezirksamt geht erfolgreich gegen Zweckentfremdung vor
Am 30. Oktober 2019 hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem wichtigen Prozess für den Umgang mit verwahrlosten Immobilien zugunsten des Landes Berlin, vertreten durch das Wohnungsamt des Bezirks Tempelhof-Schöneberg, entschieden. Das Wohnungsamt richtete gegen die Eigentümerin eines Hauses in Friedenau, das seit Jahren leer steht, eine Anordnung, das Haus wieder für Wohnzwecke herzurichten. Diese Anordnung beurteilte das Verwaltungsgericht als rechtmäßig. Zugleich entschied das Verwaltungsgericht, dass ein Zwangsgeldbescheid, mit dem die Anordnung durchgesetzt werden soll, ebenfalls nicht zu beanstanden ist.
Das Haus mit insgesamt 16 Wohnungen steht seit 2010 leer und verfällt zusehends. Auf der Grundlage des Zweckentfremdungsverbot-Gesetzes hatte das Bezirksamt angeordnet, dass die Eigentümerin den Wohnraum wiederherrichten müsse. Nachdem die Frist verstrichen war, hat das Bezirksamt ein Zwangsgeld festgesetzt. Die Eigentümerin hat versucht, sich dagegen vor Gericht zu wehren.
Das Verwaltungsgericht Berlin stellte am 30. Oktober 2019 fest, dass die Festsetzung des Bezirksamtes rechtsfehlerfrei ergangen sei und deshalb Bestand habe. Die Eigentümerin hat auch keinen Anspruch auf ein Wiederaufgreifen des Verfahrens. Auch wenn die Wohnungen im Haus vor dem Inkrafttreten des Zweckentfremdungsverbots baulich mangelhaft waren, gelte das Gebot, dass sie mit zumutbarem Aufwand in einen bewohnbaren Zustand zu versetzen seien.
Christiane Heiß, Bezirksstadträtin für Bürgerdienste, Ordnungsamt, Straßen- und Grünflächenamt kommentiert den Erfolg:
bq. Ich freue mich, dass das Gericht unsere Auffassung und Vorgehensweise bestätigt. Nun wird der Bezirk die Wiederherstellung des Wohnraumes durch die Eigentümerin weiter vorantreiben. Ziel ist, die Wohnungen dem Mietwohnungsmarkt wieder zur Verfügung zu stellen. Das Urteil zeigt, dass Leerstand mit den Mitteln des Verwaltungsrechts wirksam beendet werden kann. Die zuständigen Stellen im Bezirksamt arbeiten schon heute bei Problemimmobilien und Leerstand eng zusammen. Die Sanierung des Hauses ist aufwändig und ich hoffe, dass die Eigentümerin nun endlich ihrer Verantwortung nachkommt und ihre Immobilie wieder dem Wohnungsmarkt zuführt.
Kontakt:
Bezirksstadträtin Christiane Heiß
Telefon: (030) 90277-6000
Was bedeutet der Unterstrich?
Warum taucht auf den Internetseiten so häufig ein Unterstrich auf (zum Beispiel “Bürger_innen”)?