Hohenfriedbergstraße 16: Weitere 15 Wohneinheiten zusätzlich geschützt
Pressemitteilung Nr. 075 vom 26.02.2019
Käufer unterzeichnet Abwendungsvereinbarung
Nach Verhandlungen des Bezirksamtes mit dem Käufer sind die Mieter_innen der Hohenfriedbergstraße 16 ab sofort besser vor Verdrängung durch energetische Luxussanierungen und Umwandlungen in Wohnungseigentum geschützt. Dies ist das positive Ergebnis des Vorkaufsrechts in den Milieuschutzgebieten. Denn hierdurch können die Lücken im sozialen Erhaltungsrecht zumindest zu einem Teil geschlossen werden.
Mit der Abwendungsvereinbarung wendet der Käufer das Vorkaufsrecht des Bezirks ab. In der Vereinbarung mit dem Bezirksamt hat der Erwerber sich insbesondere verpflichtet, auf die Begründung von Wohnungseigentum und bestimmte, mietpreistreibende energetische Modernisierungen zu verzichten. Diese Vereinbarung gilt solange die Erhaltungsverordnung besteht, längstens aber für 20 Jahre. Damit ist er den Forderungen des Bezirksamtes im Vorkaufsverfahren in allen wesentlichen Punkten gefolgt.
„Wir haben das Vorkaufsrecht bereits fünfmal ausgeübt und in 14 weiteren Fällen die Abwendung vereinbart.“ teilt Bezirksstadtrat Jörn Oltmann mit. „Wir werden den Milieuschutz und das Vorkaufsrecht auch weiterhin konsequent zur Anwendung bringen. Dabei schauen wir uns jeden einzelnen Verkauf eines Wohngebäudes in den Erhaltungsgebieten genau an, gleich ob es sich um ein einzelnes Gebäude oder um einen ganzen Wohnblock handelt.“
Der Bundesgesetzgeber wird auch mit den Mieterschutzgesetzen ab 2019 zu hohe Mieterhöhungen nach Modernisierungen zulassen. Bezirksstadtrat Oltmann zieht hierzu das Fazit: „Wir können im Bezirk nicht die Versäumnisse der Bundesregierung ausgleichen. Die Modernisierungsumlage muss auf 6% der Modernisierungskosten begrenzt und generell bei EUR 2,00/qm Mieterhöhung gekappt werden.“
Ab dem 01.01.2019 wird die Modernisierungsumlage auf max. EUR 2,00/qm begrenzt, wenn die bisherige Nettokaltmiete weniger als EUR 7,00/qm beträgt.
Kontakt:
Jörn Oltmann
Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung und Bauen
Tel.: (030) 90277-2261
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