Bezirkliche Leitlinien für Bürger_innenbeteiligung in Tempelhof-Schöneberg

Leitlinien des Bezirks für eine Bürger_innen-Beteiligung in einfacher Sprache.

  • Die Zukunft von Tempelhof-Schöneberg gemeinsam gestalten

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Präambel

Ziel der Leitlinien für die Beteiligung von Bürger_innen ist es, eine neue Beteiligungskultur in Verwaltung, Politik, Wirtschaft und Bürger_innenschaft zu fördern.

Die Leitlinien sollen einen Rahmen für die Beteiligung von Bürger_innen setzen, um damit gute Lösungen für Prozesse und Projekte auf der Bezirksebene, einschließlich ihrer Auswirkungen, zu finden.

Die Leitlinien dienen dazu, Standards für die gesetzlich nicht geregelten Formen der Beteiligung („informelle Beteiligung“) zu schaffen und die vorgeschriebene Beteiligung nach gesetzlichen Vorgaben, wie zum Beispiel dem Baugesetzbuch (BauGB), zu ergänzen. Bei der „informellen Beteiligung“ soll sich die Beteiligung an den hier aufgestellten Grundsätzen und Instrumenten der Leitlinien orientieren. Informelle Beteiligung findet zwar im Allgemeinen bei gesetzlich nicht geregelten Planungen („informellen Planungen“) statt, sie kann aber auch im Rahmen von gesetzlich geregelten Planungen („formellen Planungen“), wie zum Beispiel Bauleitplanverfahren oder Planfeststellungsverfahren, in Ergänzung zu den gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungsprozessen durchgeführt werden.

Die Leitlinien gelten für Prozesse und Projekte, die die Verwaltung des Bezirks Tempelhof-Schöneberg durchführt. Sie gelten nicht für andere Prozesse und Projekte, wie zum Beispiel die des Landes Berlins, des Bundes oder von Privaten. Jedoch sollen Politik und Verwaltung diese motivieren, die Leitlinien anzuwenden.

Bei allen Prozessen und Projekten des Bezirks sollen vielfältige Interessen berücksichtigt und die Öffentlichkeit beteiligt werden. Diese Beteiligung braucht einerseits Zeit. Sie beschleunigt aber andererseits auch Prozesse und Projekte, da Interessen frühzeitig geäußert und diskutiert werden können. Damit lassen sich spätere Verzögerungen vermeiden und langfristig getragene gemeinwohlorientierte Lösungen umsetzen.

Die Leitlinien für Beteiligung von Bürger_innen gelten dauerhaft und sind nicht an eine Wahlperiode gebunden. Sie werden regelmäßig geprüft und bei Bedarf weiterentwickelt.

Wichtiges für alle Grundsätze und Instrumente

Die Leitlinien enthalten Grundsätze für Beteiligung sowie Instrumente, die zur Umsetzung dieser Grundsätze beitragen sollen. Dabei gibt es einige übergreifend wichtige Erläuterungen und Anforderungen, die für alle Grundsätze und Instrumente Bedeutung haben. Diese werden hier aufgeführt.

Bürger_innen

Mit dem Begriff „Bürger_innen“ sind in diesen Leitlinien alle Menschen gemeint, die in Tempelhof-Schöneberg wohnen, arbeiten oder an der räumlichen Entwicklung Tempelhof-Schönebergs interessiert sind, wie zum Beispiel Einwohner_innen, Gewerbetreibende, Selbstständige, abhängig Beschäftigte (so zum Beispiel auch Verwaltungsmitarbeitende), ehrenamtlich Tätige, Mieter_innen, Eigentümer_innen sowie Pächter_innen von Immobilien. Ausdrücklich sind damit auch Menschen jeden Alters und aller Geschlechter gemeint. Die Leitlinien befolgen in der Formulierung den Leitfaden für eine gendergerechte Sprache der Tempelhof-Schöneberger Verwaltung.

Bürger_innen können von Prozessen und Projekten unmittelbar betroffen sein, wenn diese sie in ihrem Alltagsleben oder ihrer Arbeit beeinflussen. Die direkt und unmittelbar betroffenen Bürger_innen sollen deshalb beteiligt werden. Aber auch die Interessen von indirekt Betroffenen sollen bei einer Beteiligung berücksichtigt werden. Ein Beispiel ist die Bebauung freier Flächen in der Stadt. Nicht nur die direkt und unmittelbar betroffenen Bürger_innen aus der Nachbarschaft sollen sich beteiligen, sondern auch die indirekt Betroffenen, die zum Beispiel gegenwärtig oder zukünftig Wohnraum suchen oder schaffen wollen. Daher sind Beteiligungsprozesse in der Regel für alle Interessierten offen.

Verbindlichkeit

Die Leitlinien orientieren sich an einem umgangssprachlichen und nicht an einem juristischen Verständnis von „Verbindlichkeit“. Demnach sind Empfehlungen von Bürger_innen ernst zu nehmen. Die Entscheidung über die Annahme und Umsetzung von Empfehlungen liegt jedoch bei den Entscheidungsträger_innen in der Verwaltung Tempelhof-Schönebergs. Die Bürger_innen sollen aber verbindlich eine Rückmeldung dazu erhalten, welche ihrer Empfehlungen berücksichtigt oder nicht berücksichtigt wurden. Werden Empfehlungen oder Anregungen nicht aufgegriffen, wird dies begründet.

Barrierefreiheit

Bei Beteiligung ist darauf zu achten, dass grundsätzlich der gesamte Prozess inklusiv und barrierefrei im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention gestaltet ist. Barrierefreiheit ist nicht nur für Menschen mit Behinderung, sondern für alle Menschen wichtig. Denn jeder Mensch kann in die Situation kommen, auf Barrierefreiheit angewiesen zu sein. Alle Veranstaltungsorte und -räume, auch die digitalen, müssen barrierefrei auffindbar, zugänglich und nutzbar sein. Dabei sollen alle Informationen barrierefrei zur Verfügung gestellt werden. Das kann zum Beispiel über verständliche und einfache Sprache, Audiodeskription oder Gebärdendolmetschen erreicht werden. Bei Veranstaltungen soll auf die unterschiedlichen Teilhabemöglichkeiten von Menschen mit Behinderungen geachtet werden (zum Beispiel Assistenz anbieten). Das alles soll bereits bei der Planung jedes Beteiligungsschrittes berücksichtigt werden. Menschen mit Behinderungen sind auch in die Bewertung des Gesamtprozesses einzubeziehen, damit die Wirksamkeit von inklusiven und barrierefreien Maßnahmen beurteilt werden kann. Barrierefreiheit wird jeweils nach dem anerkannten Stand der Technik und Verfahren definiert.

Interkulturelle Kommunikation

Kommunikation ist immer mit dem jeweiligen kulturellen Hintergrund und Kontext einer Person sowie sozialer Herkunft verbunden. Das heißt, dass Kommunikation durch die Region, aus der Menschen kommen, aber auch durch Gruppenzugehörigkeit oder Kultur geprägt ist. Die Bevölkerung Tempelhof-Schönebergs zeichnet sich durch eine große kulturelle Vielfalt aus. Vor diesem Hintergrund sind bei der Planung und Durchführung von Beteiligung interkulturelle Aspekte einzubeziehen, um mit geeigneten Methoden der Information, Moderation, Diskussion und Dokumentation eine Beteiligung unterschiedlicher Bevölkerungsgruppen des Bezirks zu ermöglichen. Wo immer möglich, sollen zentrale Dokumente in den relevanten Sprachen des Bezirks verfügbar gemacht werden.

Kinder- und Jugendbeteiligung

Der Bezirk Tempelhof-Schöneberg bietet bereits vielfältige Möglichkeiten der Kinder- und Jugendbeteiligung in verschiedenen Bereichen an. Die Perspektive von Kindern und Jugendlichen soll auch bei der Beteiligung in Prozessen und Projekten des Bezirks Tempelhof-Schöneberg Beachtung finden. Dafür sind Beteiligungsmethoden vorzusehen, die für Kinder und Jugendliche ansprechend und geeignet sind. Auch Kinder- und Jugendparlamente und Vertretungen von Schüler_innen sollen einbezogen werden. Insgesamt ist die Kinder und Jugendbeteiligung zu stärken.

Verschiedene Formen und Stufen von Beteiligung

In der Demokratie lassen sich verschiedene Formen der Beteiligung unterscheiden. Erstens existieren repräsentative Formen durch Beteiligung an Wahlen in Parlamente. Zweitens gibt es direkte Formen durch Beteiligung an Bürger_innenbegehren und Bürger_innenentscheiden auf kommunaler Ebene (in Berlin: die Bezirke betreffend) und Volksbegehren und Volksentscheiden auf Landesebene (in Berlin: das Land Berlin betreffend). Dabei treffen Bürger_innen unmittelbar eine Entscheidung. Drittens bestehen dialogorientierte konsultative Formen der Beteiligung. Diese beinhalten die Bereitstellung von Informationen, den Austausch und das Abwägen von Argumenten in Diskussionen und die Entwicklung von Empfehlungen. Viertens gibt es demonstrierende oder protestierende Formen der Beteiligung, das heißt auch Beteiligung durch soziale Initiativen und Bewegungen sowie fünftens ehrenamtliche Formen durch bürger_innenschaftliches Engagement. Die verschiedenen Formen von Beteiligung werden häufig auch miteinander kombiniert. Zur Klärung von Vorschlägen kann es zum Beispiel in Einzelfällen auch auf Initiative des Bezirks oder der Bevölkerung zu einer Kombination dialogorientierter Beteiligung mit direkter Beteiligung, das heißt mit Bürger_innenbegehren und Bürger_innenentscheiden kommen.

Die repräsentativen und direkten Formen der Beteiligung sind gesetzlich geregelt. Auf diese Formen der Beteiligung besteht ein gesetzlicher Anspruch. Die dialogorientierte Beteiligung, die zur informellen Beteiligung gehört, ist nicht gesetzlich geregelt. Es gibt also keinen gesetzlichen Anspruch auf diese Beteiligung. Sie ist aber eine sehr wichtige Beteiligungsform. In der Praxis wurde und wird sie vielfach und mit verschiedenen Methoden eingesetzt, um mehr Beteiligung zu ermöglichen und zu gemeinwohlorientierten Lösungen zu kommen. Die Leitlinien beziehen sich auf diese Form der Beteiligung, die weiter gestärkt werden soll. Mit verschiedenen Methoden und Veranstaltungen, Dialogmöglichkeiten vor Ort und online, wird sie in Prozesse und Projekte des Bezirks integriert. Zu den verschiedenen Methoden, die dabei verwendet werden können, gibt es in den Leitlinien kein Kapitel. Es liegen viele Quellen zu Methoden vor, wie zum Beispiel das „Handbuch zur Partizipation“ der Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, auf das an dieser Stelle beispielhaft verwiesen wird.

Informelle Beteiligung kann verschiedene Stufen umfassen. Es gibt unterschiedliche Stufenmodelle, aber grundlegend führt die informelle Beteiligung von der Stufe der Information über Mitwirkung (Konsultation) und Mitentscheidung ­(Kooperation) bis zur Entscheidung (Selbstverwaltung). Diese vier Stufen sind auch im „Handbuch zur Partizipation“ der Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung aufgeführt. Die Beteiligung von Bürger_innen sollte möglichst nicht auf die Stufe der Information, die als Basis jeder Beteiligung angesehen werden kann, beschränkt sein. Die Leitlinien beziehen sich deshalb vor allem auch auf die beiden mittleren Stufen: Es geht um die Mitwirkung von und Beratschlagung mit Bürger_innen oder auch darum, dass diese an konkreten Projekten mit planen und gegebenenfalls über mögliche Lösungsvorschläge auch mit abstimmen können, also auch um eine Kooperation mit den Beteiligten.

Grundsätze

01 Gut Miteinander umgehen

Die Beteiligung soll neutral begleitet und moderiert werden, um den Positionen einzelner Personen oder Gruppen keinen Vorrang im Beteiligungsprozess zu geben. Dabei ist sicherzustellen, dass die Moderation wirklich neutral ist. Das kann auch beinhalten, verschiedene Menschen und Personengruppen aktiv und direkt anzusprechen.

Grundsätzlich ist auf die Verwendung einer verständlichen Sprache (zum Beispiel mehrsprachig und ohne Abkürzungen) zu achten.

Im Rahmen eines Beteiligungsprozesses ist der Umgang miteinander so zu regeln, dass sich alle Beteiligten respektvoll und wertschätzend begegnen. Das bedeutet konkret,

  • Transparenz über Interessen, Rollen sowie Entscheidungskompetenzen herzustellen
  • gute Kommunikation durch Wissenstransfer über Zuständigkeiten zu fördern
  • Vertrauen und Verständnis zwischen den Akteur_innen aufzubauen
  • Rahmenbedingungen für Beteiligung zu benennen (zum Beispiel Zeitrahmen und Beteiligungsspielraum)
  • Bürger_innen wenn möglich schon bei der Formulierung von Projektzielen mit einzubeziehen
  • ehrlich zu sein
  • für unterschiedliche Meinungen Raum zu lassen und sie zu dokumentieren.

Einwände sind ein wichtiger Bestandteil von Beteiligungsprozessen. Sie können sich auf Inhalte von Planungen, aber auch auf die Beteiligung bei der Planung beziehen. Einwände sollen dokumentiert werden, und es soll eine Stellungnahme der für die Planung verantwortlichen Verwaltung dazu geben. Für alle Beteiligten soll klar werden, wann und in welcher Form im Beteiligungsprozess diese Stellungnahme erfolgt. Dabei soll auch deutlich gemacht werden, welche Stelle letztlich über die Annahme oder Ablehnung der Einwände entscheidet.

Näheres ist im Kapitel des Instruments Beteiligungskonzept beschrieben.

02 Bürger_innen in Beteiligungsprozessen stärken

Die Leitlinien sollen die Einbeziehung von Bürger_innen und anderen Akteur_innen der Stadtgesellschaft erleichtern. Beteiligung ist auch eine Form von freiwilligem, ehrenamtlichem beziehungsweise bürger_innenschaftlichem Engagement und politischer Teilhabe, die gefördert werden soll.

Dazu gehört auch die Stärkung und Einbindung von Menschen und Personengruppen, die sich nicht von sich aus beteiligen, damit sie ihre Interessen im Beteiligungsprozess vertreten können.

Eine Anlaufstelle für Beteiligung von Bürger_innen im Bezirk soll ermöglichen, dass sich die Tempelhof-Schöneberger_innen zu geregelten Öffnungszeiten mit Mitarbeiter_innen auf die Beteiligung in Prozessen und Projekten des Bezirkes vorbereiten und ihre Bedarfe, Empfehlungen, Ideen und Positionen einbringen können. Die Beteiligung wird auf Anregung von Politik, Verwaltung oder Bürger_innen sowie Akteur_innen aus Wirtschaft und organisierter Zivilgesellschaft durchgeführt.

Die Bürger_innen sollen frühzeitig und über verschiedene geeignete Informationskanäle informiert werden, sodass sie Beteiligung auch anregen können, wenn diese nicht vorgesehen ist.

Näheres ist in den Kapiteln der Instrumente Anlaufstelle, Anregung von Beteiligung, Vorhabenliste und Beteiligungskonzept beschrieben.

03 Entscheidungsspielräume festlegen und darin Ergebnisoffenheit garantieren

Der Entscheidungsspielraum soll vor Beginn eines Beteiligungsprozesses (schriftlich) offengelegt und erläutert werden. Innerhalb dieses Spielraums ist das Ergebnis eines Beteiligungsprozesses offen.
Die Stelle, die für einen Prozess oder ein Projekt verantwortlich ist, soll klar benennen und darstellen, zu welchen Punkten, zu welcher Zeit (Anfang und Ende) und auf welcher Ebene Einflussmöglichkeiten für die Bürger_innen bestehen. Des Weiteren sind bestehende Grenzen offenzulegen und es soll deutlich gemacht werden, wer auf welcher Grundlage nach Abschluss der Beteiligung entscheidet. Dazu gehört auch, die angestrebten Ziele einer Planung oder eines Projektes und der Beteiligung zu kommunizieren und Varianten aufzuzeigen.

Näheres ist in den Kapiteln der Instrumente Vorhabenliste und Beteiligungskonzept beschrieben.

04 Frühzeitig informieren und einbeziehen

Die Beteiligung von Bürger_innen an Prozessen und Projekten soll frühzeitig beginnen. Frühzeitig bedeutet, dass Beteiligung bereits in der Phase der Analyse des Ortes, des Beteiligungsgegenstandes und in der Phase der Zielfindung stattfinden muss. Denn hier werden entscheidende Weichen gestellt.

Zur frühzeitigen Beteiligung von Bürger_innen gehört im Vorfeld auch eine frühzeitige Information über die Projekte und Beteiligungsmöglichkeiten in einer Vorhabenliste.

Es muss für die Bürger_innen genügend Zeit bestehen, sich sachkundig zu machen. Hierfür müssen ihnen die notwendigen Zugänge und eine unabhängige fachliche Beratung zur Beantwortung von Fragen zur Verfügung stehen.

Diese frühzeitigen Informationen sollen aktiv durch die Nutzung verschiedener Informationskanäle (zum Beispiel per Flyer, Newsletter, Zeitungen und Aushänge in jeweiligen Lebensweltlich orientierten Räumen (LOR)) an die Bürger_innen herangetragen werden. Dabei sind Erkenntnisse und Methoden nach aktuellem Stand von Wissenschaft und Technik zu berücksichtigen (zum Beispiel gute Erfahrungen aus anderen Kommunen).

Näheres ist in den Kapiteln der Instrumente Anlaufstelle, Vorhabenliste und Beteiligungskonzept beschrieben.

05 Viele Verschiedene beteiligen

Die Beteiligung soll möglichst viele verschiedene Bürger_innen und Zielgruppen erreichen. Dabei ist besonders darauf zu achten, dass alle relevanten Altersgruppen berücksichtigt, aktiv und direkt angesprochen werden, um ihre Teilnahme im Beteiligungsprozess sicherzustellen. Es sollen auch diejenigen Bürger_innen angesprochen werden, die sich selten beteiligen oder die indirekt von einer Planung betroffen sind. Dafür sollte der Zugang über quartiersnahe Organisationen genutzt werden, die diese Menschen erreichen oder deren Interessen aktiv im Beteiligungsprozess vertreten können.

Auch die privaten, öffentlichen und genossenschaftlichen Wohnungsunternehmen sollen zur Beteiligung von Bürger_innen und zur Anwendung der Leitlinien motiviert werden. Die öffentlichen Projekte sollen und können hierfür beispielgebend sein.

Beteiligung ist für alle Bürger_innen offen. Abhängig vom jeweiligen Prozess oder Projekt wird aber geklärt und im Beteiligungskonzept dargestellt, wer besonders betroffen und einzubeziehen ist.
Um möglichst viele und verschiedene Bürger_innen zu erreichen und für eine Beteiligung zu aktivieren, sollen eine zielgerichtete, niedrigschwellige, barrierefreie und spezifische Ansprache (zum Beispiel durch den Einsatz leichter Sprache und Mehrsprachigkeit), Öffentlichkeitsarbeit und aktive Werbung für Beteiligung erfolgen.

Nach Abschluss eines Beteiligungsprozesses ist die Vielfalt der Teilnehmer_innen zu dokumentieren und im Hinblick auf erfolgreiche Methoden zu evaluieren.

Näheres ist im Kapitel des Instruments Beteiligungskonzept beschrieben.

06 Für Information und Transparenz sorgen

Im Sinne einer ehrlichen und offenen Aufklärung und zur Schaffung von Transparenz sollen bei bezirklichen Projekten wichtige Informationen in einer Vorhabenliste veröffentlicht werden. Bei Beteiligungsprozessen sind zudem alle vorliegenden wichtigen Angaben zu Rahmenbedingungen und Auswirkungen auf bestehende Strukturen bekannt zu machen.

Die Informationen (inkl. der Prozessschritte und Stand der Bürger_innen-Einwände (siehe auch 7. Grundsatz)) sollen für die Bevölkerung verständlich, zielgruppenbezogen und gut zugänglich über eine zentrale Beteiligungsplattform sowie auf herkömmlichen Kommunikationswegen (zum Beispiel Öffentlichkeitsarbeit in den Medien, (wenn machbar) Radio, Social Media, Flyern) im öffentlichen Raum und in öffentlichen Gebäuden kontinuierlich bereitgestellt werden.
Zusätzlich sollen Bürger_innen von den Entscheidungsgremien eingebunden werden und schriftlich und/oder mündlich Stellung nehmen können.

Näheres ist in den Kapiteln der Instrumente Vorhabenliste und Beteiligungskonzept beschrieben.

07 Verbindlich Rückmeldung zu den Ergebnissen der Beteiligung geben

Bürger_innen erwarten zu Recht, dass ihr Engagement und die Ergebnisse ihrer Beteiligung gewürdigt und berücksichtigt werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Entscheidungsspielraum erläutert wird. Die Beteiligung soll den Grundsätzen dieser Leitlinien und den Erwartungen der Bürger_innen an qualitätsvolle Beteiligung entsprechen.

Deshalb muss zu den Ergebnissen der Beteiligung und somit zu den Empfehlungen und Anforderungen der Bürger_innen verbindlich eine schriftliche Rückmeldung öffentlich erfolgen („Rechenschaftspflicht“).

Die Rückmeldung über die Berücksichtigung der Ergebnisse ist transparent und nachvollziehbar zu formulieren.

Es soll deutlich werden, wie die Empfehlungen der Bürger_innen in die Entscheidungen eingeflossen sind. Wenn Empfehlungen nicht berücksichtigt wurden, soll dies begründet werden.

Näheres ist im Kapitel des Instruments Beteiligungskonzept beschrieben.

08 Ausreichend Budget und Ressourcen bereitstellen

Für die Vorbereitung, Durchführung und Bewertung der Beteiligung von Bürger_innen bei bezirklichen Projekten ist im Bezirkshaushalt frühzeitig ein konkret beziffertes ausreichendes Budget (für personelle Ressourcen (fachlich und zeitlich) und Sachmittel für die Anlaufstelle und die betroffenen Fachämter beziehungsweise Serviceeinheiten) einzuplanen. Für die Instrumente Anlaufstelle, Vorhabenliste und, sofern etabliert, für den Beteiligungsbeirat sollen die dem Bezirk zur Erfüllung der Aufgaben bereitgestellten Mittel der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen eingesetzt werden: Die bezirklichen Anlaufstellen erhalten ein eigenes Budget. In den Haushaltsansätzen für einzelne Prozesse und Projekte von Senat und Berliner Bezirken sind jeweils die für einen Beteiligungsprozess erforderlichen Finanzmittel durch die Projektträger einzustellen.

Träger_innen von privaten Bauvorhaben sollen von Politik und Verwaltung angehalten werden, auch ein Budget für die Beteiligung von Bürger_innen einzubringen, die über die gesetzlich vorgeschriebene Beteiligung hinausgeht.

09 Leitlinien begleiten, bewerten und weiterentwickeln

Optional soll ein Gremium (beispielsweise ein Beteiligungsbeirat) zur begleitenden Evaluation der Umsetzung der Leitlinien und der Arbeit der Anlaufstelle geschaffen werden. Durch dieses Instrument soll mit einer breiten Öffentlichkeit und Teilnehmer_innen von Beteiligungsprozessen die Umsetzung und Wirksamkeit der Leitlinien diskutiert und Empfehlungen für Anpassungen formuliert werden.

Das Instrument soll nach dem Vorbild des Arbeitsgremiums eingesetzt werden, das die bezirklichen Leitlinien für die Beteiligung von Bürger_innen in Tempelhof-Schöneberg erarbeitet hat. Aufgabe des Instruments ist die Prüfung und Weiterentwicklung der Leitlinien sowie die Kontrolle ihrer Umsetzung. Auch hierfür sind entsprechende Haushaltsmittel fest einzuplanen.

Bei der Bewertung laufender und abgeschlossener Beteiligungsprozesse sind auch Erfahrungen mit der Beteiligung von Bürger_innen aus dem Quartiersmanagement und aus anderen bürger_innennahen Prozessen und Programmen einzubeziehen. Die Beteiligung ist in allen Projekten des Bezirks zu dokumentieren und zu veröffentlichen. Das schafft eine Grundlage, um die Umsetzung der Leitlinien in der Praxis auszuwerten. Auf dieser Basis sollen die Leitlinien weiterentwickelt werden.

Näheres ist im Kapitel des Instruments Beteiligungsbeirat beschrieben.

Anlaufstelle

Neben der zentralen Anlaufstelle für Bürger_innenbeteiligung (ZAB) auf Senatsebene, wird in Tempelhof-Schöneberg eine bezirkliche Anlaufstelle für Beteiligung (BAB) geschaffen. Sie ist an zentraler Stelle in der Verwaltung mit Autonomie und Zugang zur Leitung der Bezirksverwaltung angebunden. Die Hauptaufgabe der bezirklichen Anlaufstelle ist es, Bürger_innen, Verwaltung, Politik und weitere Akteur_ innen, zum Beispiel aus Wirtschaft, organisierter Zivilgesellschaft und Initiativen, durch Information, Beratung und Begleitung zum Thema Beteiligung zu unterstützen.

Die bezirkliche Anlaufstelle übernimmt für Bürger_innen eine Lotsenfunktion, um ihnen den Zugang zu Information und Mitwirkungsmöglichkeiten bei gesetzlich vorgeschriebenen und informellen Beteiligungsmöglichkeiten zu erleichtern. Sie übernimmt dabei keine Konfliktlösungsfunktion, soll aber ein Ort sein, an dem Konflikte angesprochen werden können. Bei Bedarf unterstützt die Anlaufstelle die Lösung von Konflikten durch die Vermittlung von professionellen Konfliktvermittler_innen. Die Anlaufstelle soll ihre Aufgaben und ihr Angebot aktiv öffentlich bekannt machen und zur Beteiligung motivieren.
Dabei sollte sich der zukünftige Name und das zukünftige Design der BAB in Tempelhof-Schöneberg an der landesweiten Dachmarke, die derzeit in einem berlinweiten Werkstattverfahren zur Markenbildung entwickelt wird, anpassen, um einen Wiedererkennungswert in der Bevölkerung zu sichern.

Die Struktur der Anlaufstelle soll zu einem Teil aus Verwaltung und zu einem anderen Teil aus einem freien, gemeinnützigen Träger der Zivilgesellschaft gebildet werden. Der zivilgesellschaftliche Träger muss Auskunft geben, ob er zuvor und in welchem Umfang er für profitorientierte Vorhabenträger gearbeitet hat. Diese Struktur soll die neutrale Haltung der Anlaufstelle als „Anwältin“ beziehungsweise „Anwalt“ von Beteiligung ermöglichen und einen niedrigschwelligen Zugang zu Beteiligung sicherstellen. Alle Mitarbeiter_innen der Anlaufstelle sollten auch über eine allgemeine Expertise für die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen sowie über Konflikt- und Moderationsfähigkeit verfügen. In konkreten Fällen werden externe Expert_innen der Einrichtungen der Kinder- und Jugendbeteiligung einbezogen. Hierbei soll eine Kooperation mit bestehenden Kinder- und Jugendbeteiligungsstrukturen des Bezirks (u. a. Kinder- und Jugendparlament) angestrebt werden.

Während beide Teile der Anlaufstelle ihr Vorgehen stets abstimmen und somit gemeinsam für gute Beteiligung sorgen, ist der zivilgesellschaftliche Träger vorrangig Kontaktstelle für Initiativen und Gruppen der Zivilgesellschaft, da er zu diesen oft einen leichteren Zugang hat als die Verwaltung. Die Anlaufstelle soll eine Zusammenarbeit mit bestehenden Orten der Bürger_innenbeteiligung im Bezirk aufbauen (u.a. Nachbarschaftszentren und Stadtteilkoordinationsstellen). Die Verantwortung für einzelne Beteiligungsprozesse bleibt jedoch bei den jeweils zuständigen Fachämtern der Verwaltung. Die Anlaufstelle soll aber für die Fachämter, für Bürger_innen und für weitere Akteur_innen, zum Beispiel aus Wirtschaft, organisierter Zivilgesellschaft, Initiativen und Politik, die Kontaktstelle für das Thema Beteiligung von Bürger_innen auf Bezirksebene sein.

Die allgemeinen Aufgaben der bezirklichen Anlaufstelle sind:

Lotsenfunktion

  • Information und Workshops über Beteiligungsprozesse in Projekten der Bezirksverwaltung, für die laut Vorhabenliste Beteiligung vorgesehen ist oder bereits begonnen hat
  • Information, Beratung und Begleitung von Bürger_innen bei der Anregung von Beteiligung für Projekte, bei denen laut Vorhabenliste Beteiligung nicht vorgesehen ist
  • Informationen und Workshops zu Ergebnissen und Ausgang von Beteiligungsprozessen. Hierbei soll die Anlaufstelle auch prüfen, ob zu Beginn postulierte Entscheidungsspielräume eingehalten und Bürger_innenhinweise Einfluss auf die Entscheidungsfindung nehmen konnten. Die Rechenschaftspflicht soll jedoch bei den zuständigen Fachämtern und Entscheidungsträger_innen liegen
  • Informationen über die politischen Beteiligungsmöglichkeiten im Bezirk (zum Beispiel Einwohner_innenfragestunde, Einwohner_innenantrag, Einwohner_innenversammlung, Bürger_innenbegehren und Bürger_innenentscheid) und im Land Berlin
  • Informationsveranstaltungen über den Betreuungsprozess als solchen und Informationsveranstaltungen über konkrete Beteiligungen sollten getrennt voneinander veranstaltet werden.
  • Fachlichkeit verständlich machen: Um möglichst viele zu erreichen, wird von der Anlaufstelle darauf geachtet, dass in der Vorhabenliste, in Beteiligungskonzepten und in Beteiligungsprozessen fachliche Zusammenhänge allgemeinverständlich dargestellt werden
  • Vermittlung von Ansprechpersonen für laufende Beteiligungsprozesse aus Verwaltung, Politik und beauftragten Dienstleistern. Die Anlaufstelle gibt Unterstützung, sodass Bürger_innen sich einbringen können
  • Öffentlichkeitsarbeit für das Angebot der Anlaufstelle, damit es in der Bevölkerung bekannt wird
  • Motivieren von Bürger_innen zur Teilnahme an Beteiligungsprozessen, insbesondere schwer erreichbarer Zielgruppen. Hierbei soll die Anlaufstelle Kooperationen mit Organisationen im Bezirk aufbauen, die Zugang zu verschiedenen Zielgruppen besitzen (zum Beispiel Caritas Verband, Türkischer Bund, Senior_innenfreizeitstätten und Schulen)
  • Die Anlaufstelle soll die eigene Erreichbarkeit über verschiedene analoge und digitale Kanäle sicherstellen

Beratung und Weiterbildung

  • Beratung der Fachämter bei der Erstellung von Vorhabenbeschreibungen für die Vorhabenliste
  • Beratung zu Beteiligungsprozessen auf Anfrage von Fachämtern, Bürger_innen oder weiteren Akteur_innen aus Wirtschaft und organisierter Zivilgesellschaft
  • Beratung und Unterstützung der Fachämter bei der Erarbeitung von Beteiligungskonzepten für Projekte des Bezirkes
  • Bereitstellung einer Kontaktliste für die Durchführung von Beteiligung (insbesondere auch für Kinder- und Jugendbeteiligung) und Konfliktvermittlung
  • Organisation von Weiterbildungen für Zivilgesellschaft, Verwaltung und Politik zu Inhalten der Leitlinien für Beteiligung von Bürger_innen. Hierzu gehören auch Informationsveranstaltungen, die in verschiedenen Sprachen angeboten werden
  • Organisation von Weiterbildungen über politische Entscheidungsverfahren und Verwaltungsabläufe

Unterstützung von Selbstorganisation

Die Anlaufstelle unterstützt Bürger_innen dabei, sich auf Basis demokratischer Grundregeln und der Leitlinien für die Beteiligung von Bürger_innen in Gruppen selbst zu organisieren und einzubringen. Hierzu bietet die Anlaufstelle bedarfsorientiert:

  • Beratung von lokalen Gruppen zur Klärung von Zielen und Anliegen
  • spezifische Weiterbildungen zum Beispiel in Moderation, Kampagnenplanung, Mitteleinwerbung
  • Bereitstellen von Leitfäden und Informationsmaterial, das für Selbstorganisation hilfreich ist
  • Bereitstellen einer Liste von Räumlichkeiten für Treffen in Nachbarschaftshäusern und anderen Einrichtungen. Im Rahmen der Möglichkeiten werden Bürger_innen für kleinere Treffen die eigenen Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt. Diese Treffen müssen einen Bezug zu einem laufenden oder zukünftigen Beteiligungsprozess in Tempelhof-Schöneberg haben

Kooperationen und Weiterentwicklung der Leitlinien

  • Begleitung eines etwaigen Beteiligungsbeirats
  • Begleitung der Weiterentwicklung der Leitlinien. Hierbei werden nicht nur Expert_innen eingebunden, sondern auch Bürger_innen in geeigneten Formaten
  • Kommunikation und Kooperation mit den weiteren bezirklichen Anlaufstellen, der zentralen Anlaufstelle für Beteiligung zu Projekten der Senatsverwaltungen sowie weiteren Akteur_innen aus dem Bereich der Bürger_innenbeteiligung
  • Zusammenarbeit mit der Koordinationsstelle der Senatskanzlei für die Berliner Beteiligungsplattform meinBerlin zum Thema Vorhabenliste
  • Die Anlaufstelle sollte hinsichtlich der Themen (auch zur Vermeidung von Themendopplung) in engem Kontakt mit der Bezirksverordnetenversammlung sein und mit dieser kooperieren.

Zu folgenden Punkten soll eine Zusammenarbeit der zentralen Anlaufstelle mit bestehenden oder noch entstehenden bezirklichen Anlaufstellen für Beteiligung stattfinden:

  • Informationen zur Vorhabenliste
  • Beratung von Bürger_innen, wie sie sich anhand der Vorhabenliste über vorgesehene oder bereits laufende Projekte und Beteiligungsprozesse der Senatsverwaltungen und der Bezirke informieren können
  • Information und Beratung sowie die Möglichkeit der Anregung von Beteiligung zu Projekten der Senatsverwaltungen und der Bezirke
  • Vermittlung von Ansprechpersonen zu Beteiligung und Vorhabenlisten auf Landes- und Bezirksebene
  • Austausch und Zusammenarbeit für den Bereich Kinder- und Jugendbeteiligung

Zusätzliche Hinweise der TriAG zu Standort und Ausgestaltung der Anlaufstelle

  • Der Standort sollte gleichzeitig verlässlich und flexibel sein
  • Vorschläge für feste Standorte der Anlaufstelle(n): Rathaus, Ladenlokal, Stadtteilkoordination, Vor-Ort-Büros bestehender Förderprogramme
  • Vorschläge für mobile Anlaufstelle(n): Lieferwagen und/oder Lastenrad als Beteiligungsmobil, das immer dahin fährt, wo wichtige Aktionen und Beteiligungsverfahren stattfinden, und allgemein zu Informationszwecken mobil im Bezirk unterwegs ist und Präsenz zeigt (wie beispielsweise an Wochenmärkten)
  • Die räumliche Gestaltung der Anlaufstelle sollte auf Aufenthaltsqualität, Informationsvermittlung und Austausch fokussiert sein
  • Vorschläge für relevante Bestandteile: Getränke, Toilette, Information zu Bürger_innenbeteiligung zum Beispiel Erklärvideos
  • Die Anlaufstelle sollte auch digital präsent und erreichbar sein

Vorhabenliste

Durch die Vorhabenliste werden die Bürger_innen frühzeitig und verständlich über laufende und zukünftige Prozesse der Bezirksverwaltung informiert. Welche Prozesse und Vorhaben des Bezirks in der Vorhabenliste aufgeführt werden, ist unter dem Punkt „Kriterien für die Aufnahme von Vorhaben und Prozessen auf die Vorhabenliste“ näher erläutert. Die Vorhabenliste ist damit ein wichtiges Element für die Herstellung von Transparenz. Die Vorhabenliste wird offen sein, um neben Projekten der Bezirksverwaltung, auch Projekte privater Bauträger_innen mit aufzuführen.

Die Vorhabenliste wird zentral in der bezirklichen Anlaufstelle geführt. Die Vorhabenträger_innen (zum Beispiel Fachabteilungen des Bezirks) leiten ihre Vorhabenbeschreibungen an die zentrale Stelle weiter und sind auch dafür verantwortlich, die Angaben in der Vorhabenbeschreibung regelmäßig (zum Beispiel halb- oder vierteljährlich) zu aktualisieren beziehungsweise die Aktualisierung an die zentrale Stelle weiterzuleiten. Für die Erstellung der Listen gibt es klar kommunizierte einzuhaltende Fristen.

Die Vorhabenträger_innen können sich bei der Erstellung ihrer Vorhabenbeschreibung durch die bezirkliche Anlaufstelle beraten lassen.

In die Vorhabenliste werden Projekte privater Bauträger_innen und weitere Projekte der öffentlichen Hand (wie beispielsweise Wohnungsbaugesellschaften) aufgenommen. Privatwirtschaftliche Vorhabenträger_innen sollen durch die Fachämter auf die Vorhabenliste des Bezirks hingewiesen und eine Aufnahme des Vorhabens in diese angeregt werden. Hierzu berät die Anlaufstelle auch privatwirtschaftliche Vorhabenträger_innen. Die Verwaltung sollte prüfen, ob private Träger im Zuge von städtebaulichen Verträgen oder bei Zuwendungen / Förderungen dazu verpflichtet werden, ein Mindestmaß an Beteiligung durchzuführen. Dazu kann die Anlaufstelle beratend zur Seite stehen.

In der bezirklichen Vorhabenliste werden zusätzlich zu allen Investitionsmaßnahmen des Bezirks Tempelhof-Schöneberg alle Projekte der Bezirksverwaltungen aufgeführt, die eines oder mehrere der folgenden Kriterien erfüllen:

  • Bürger_innenbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben
  • Bürger_innen haben Interesse an einem Projekt. Dabei soll das gemeinwohlorientierte Interesse an dem Projekt im Vordergrund stehen
  • Symbolcharakter des Projekts für die gesamte Stadt oder den Bezirk
  • hoher öffentlicher Finanzaufwand, mindestens EU-Schwellenwert (seit 01.01.22: 5. 382. 000 €) zzgl. MwSt. bei Bauaufträgen)
  • wesentlicher Eingriff in die Umwelt, die soziale, grüne, verkehrliche und stadttechnische Infrastruktur und die Wohnsituation von Menschen
  • das Vorhaben bedeutet eine markante Veränderung des Kiezes
  • hat Auswirkungen auf bestehende Nachbarschaften
  • Abgabe von Grundstücken des Bezirks oder wenn diese einem neuen Zweck zugeführt werden
  • Vorhaben der Senats- und Bundesebene sollen dann in der Vorhabenliste geführt werden, wenn diese in den kommunalen Sozialraum eingreifen oder absehbar bezirkliche Vorhaben nach sich ziehen.

In der digitalen Version der Vorhabenliste auf der Berliner Beteiligungsplattform ist es möglich, fehlende Projekte zu ergänzen. Fehlende Projekte werden von der bezirklichen Anlaufstelle gesammelt und an die zuständigen Abteilungen des Bezirks zur Prüfung weitergeleitet. Bei einer positiven Prüfung werden sie in die Vorhabenliste aufgenommen. Bei einer negativen Prüfung wird eine begründete Ablehnung verfasst.
Die Informationen sollen verständlich formuliert sein und Auskunft zu folgenden Punkten geben:

  • Titel des Projekts
  • Ziel des Projekts
  • Inhaltliche Eckpunkte des Projekts
  • Lage des Projekts
  • Geplanter Umsetzungszeitraum
  • Geplante Kosten des Projekts
  • Zuständige Stelle – Kontakt
  • Auftragnehmer_innen des Beteiligungsverfahrens (falls vorhanden)
  • Kennzeichnung, ob es sich um ein Vorhaben gesetzlich vorgeschriebener Bürger_innenbeteiligung handelt oder um ein Beteiligungsverfahren im Rahmen informeller Bürger_innenbeteiligung
  • Beschreibung möglicher Planungsvarianten (falls vorhanden), wobei größtmöglicher Entscheidungsspielraum gewahrt bleiben sollte
  • Angaben zu Bauherr_innen (falls vorhanden)
  • Download-Möglichkeit für weitere Informationen zum Projekt (falls vorhanden)
  • Wechselwirkung mit anderen Vorhaben des Bezirks (wenn möglich)
  • Wenn Bürger_innenbeteiligung vorgesehen ist, dann ist der Beginn der Beteiligung anzugeben und das Beteiligungskonzept, in dem der Gegenstand der Beteiligung, Formate und Methoden der Bürger_innenbeteiligung, die Entscheidungsspielräume und der Umgang mit den Ergebnissen beschrieben werden, sind als Download oder Link zu hinterlegen (siehe Instrument Beteiligungskonzept)
  • Wenn Bürger_innenbeteiligung nicht vorgesehen ist, dann ist zu begründen, warum sie nicht vorgesehen ist
  • Wenn Bürger_innenbeteiligung nicht vorgesehen ist, dann ist zu vermerken, ob ein Antrag gestellt wurde, für das Vorhaben Beteiligung durchzuführen (Beteiligungsantrag – siehe Instrument Anregung von Beteiligung)
  • Abgeschlossene Projekte sollen im Sinne der Transparenz im Umgang mit Ergebnissen sowie zur Evaluierung des Beteiligungsprozesses weiter auf der Vorhabenliste vermerkt sein.

Die Vorhabenliste wird der Öffentlichkeit über verschiedene Kommunikationskanäle zur Verfügung gestellt.
Dazu gehören:

  • die digitale Veröffentlichung auf der Berliner Beteiligungsplattform
  • die digitale Veröffentlichung auf der Internetpräsenz des Bezirksamtes
  • die digitale Veröffentlichung als QR-Code (zum Beispiel am Ort der Beteiligung)
  • die digitale Veröffentlichung in (auch für den Bezirk) kostenlosen oder bereits genutzten digitalen Netzwerken (zum Beispiel zu prüfen: nebenan.de, Whatsapp, Telegram, Signal, Instagram und Facebook)
  • die digitale Veröffentlichung auf dem Youtube-Kanal des Bezirks (zum Beispiel wenn finanziell machbar, in 3min-Videos über das Vorhaben und die Beteiligung)
  • Veröffentlichung einer Druckfassung, die als Loseblattsammlung regelmäßig aktualisiert wird. Die Loseblattsammlung liegt in der bezirklichen Anlaufstelle aus
  • die Hinweise zur Loseblattsammlung liegen an lokalen Orten mit hoher Besuchsfrequenz (z.B. in Supermärkten und Bäckern) aus.
  • die Loseblattsammlung wird an Point-of-Interest Stationen in öffentlichen Gebäuden (z.B. Bibliotheken, Stadtteilbüros, Bürgerämter und QM-Büros) zugänglich sein.
  • eine zusätzliche Zusammenfassung der Vorhabenliste erscheint viertel- oder halbjährlich auch als Druckvariante. Diese ist auch in den verschiedenen Dienststellen des Bezirks erhältlich.

Anregung von Beteiligung

Für Projekte, die für die Bürger_innen von besonderer Bedeutung sind, für wegweisende Zukunftsplanungen oder bei großen gesamtbezirklichen Planungen soll die Verwaltung von sich aus Beteiligung vorsehen und im Budget entsprechend einplanen.

Für Projekte, für die in der Vorhabenliste von der Verwaltung bisher keine Beteiligung vorgesehen ist, können Bürger_innen Beteiligung anregen. Dies trifft auch auf Projekte im Zuständigkeitsbereich des Bezirks zu, welche die gesamte lokale Entwicklung im Hinblick auf eine ganzheitliche Umstrukturierung zur Zukunftsfähigkeit des Bezirks betreffen (zum Beispiel projekt- und ressortübergreifende Quartiersplanung).

Beteiligung kann für Projekte ohne gesetzlich vorgeschriebene Beteiligung angeregt werden. Des Weiteren ist es möglich, ergänzend zur gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligung (zum Beispiel § 3 Baugesetzbuch oder im Rahmen von Planfeststellungsverfahren) eine zusätzliche Beteiligung anzuregen. Darüber hinaus kann angeregt werden, dass Vorhaben, welche derzeit nicht in der Vorhabenliste aufgeführt werden, in die Vorhabenliste aufgenommen werden.

Formlose Anregung von Beteiligung

Anregungen auf Beteiligung können formlos und formal, digital oder analog durch Bürger_innen eingereicht werden. Zur Vereinfachung und zum Einhalten von Mindeststandards des Prozesses zur Anregung von Beteiligung kann das Formular der bezirklichen Anlaufstelle genutzt werden. Zum Ausfüllen des Formulars und zur Überwindung von Sprach- oder Technikbarrieren leistet die Anlaufstelle Hilfestellung.

Sollte die Anregung von Beteiligung an eine Stelle erfolgen, die nicht für das Projekt zuständig ist, hat diese Stelle den/die Antragsteller_in über einen alternativen Kontakt zu informieren (zum Beispiel zuständiges Fachamt inkl. Kontakt oder die bezirkliche Anlaufstelle). Die Möglichkeit zur Anregung haben neben Bürger_innen auch weitere Akteur_innen, zum Beispiel aus organisierter Zivilgesellschaft und Initiativen sowie im Vorfeld eingerichtete Gremien. Bei Ablehnung einer formlosen Anregung besteht die Möglichkeit der Anregung über einen Beteiligungsantrag.

Anregung von Beteiligung und Entscheidung über einen Beteiligungsantrag

Zur Anregung von Beteiligung wird ein Formblatt in einfacher Sprache und mindestens einer weiteren Sprache außer Deutsch von der Anlaufstelle zur Verfügung gestellt. Diese Sprache wird gemeinsam mit lokalen Akteuren identifiziert und gegebenenfalls durch weitere Sprachen ergänzt, wenn auffällt, dass sich eine im Bezirk dominante Sprachgruppe nicht beteiligt.

Die Anlaufstelle berät die Antragstellenden bei der Bearbeitung. Zusätzlich informiert die Anlaufstelle über bereits laufende Beteiligungsanträge, da für jedes Projekt nur ein Beteiligungsantrag zur Entscheidung eingereicht werden kann. Diese Informationen sind auch in der Vorhabenliste zu finden.

Die Einreichung des Beteiligungsantrags bei der Anlaufstelle muss folgende Kriterien erfüllen:
  • Name des Projekts, zu dem Beteiligung stattfinden soll
  • Beteiligung anregende Person und Daten zur Kontaktaufnahme (Telefonnummer und/oder E-Mail-Adresse und/oder Postadresse)
  • Begründung und Ziel der Beteiligung.

Für Projekte im Zuständigkeitsbereich des Bezirkes wird folgendes Musterverfahren zur Anregung von und Entscheidung über die Beteiligung von Bürger_innen vorgeschlagen:

Mit der Einreichung des ausgefüllten Beteiligungsantrags bei der Anlaufstelle und deren Weiterleitung an den/die Ansprechpartner_in im Bezirk für Bürger_innenbeteiligung können alle Bürger_innen und Akteur_innen, zum Beispiel aus organisierter Zivilgesellschaft und Initiativen, eine Beteiligung an Projekten des Bezirkes anregen. Auch Kinder und Jugendliche sind selbst oder über Vertreter_innen von Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen oder Kinder- und Jugendparlamenten oder andere kommunale Kinderinteressenvertretungen zur Anregung von Beteiligung berechtigt. Gleiches gilt für Menschen mit geistigen und/oder körperlichen Beeinträchtigungen (auch und grade die, die allein oder in Heimen leben). Der Beteiligungsantrag wird von der bezirklichen Anlaufstelle an die zuständige Stelle im Bezirksamt und von dort zu den zuständigen Stadträt_innen beziehungsweise zum Fachbereich weitergeleitet. Eine Entscheidung zum Antrag wird innerhalb eines Monats getroffen.

  • Wird die Anregung von Beteiligung befürwortet, wird ein Beteiligungsprozess gemäß den Leitlinien durchgeführt
  • Wird die Anregung auf Beteiligung von der zuständigen Stadträtin beziehungsweise dem zuständigen Stadtrat abgelehnt, ist dies schriftlich zu begründen

Wenn eine Anregung nach schriftlicher Begründung nicht aufgegriffen wird, ist dieser Anregungs-Vorgang abgeschlossen und die Beteiligung wird nicht angeregt. Die Anlaufstelle ist Ansprechperson und Berater_in zur etwaigen formalen Bearbeitung der Anregung auf Beteiligung.

Ungeachtet dieser Leitlinien besteht über das Instrument des Einwohnerantrags (§ 44 Bezirksverwaltungsgesetz) die Möglichkeit, einen Beteiligungsantrag auch in der Bezirksverordnetenversammlung zur Entscheidung zu bringen. Empfehlungen mit den Unterschriften von mindestens 1.000 Bürger_innen des Bezirks werden unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Monaten nach Eingang des Antrags von der BVV entschieden.

Keine Einschränkung des Entscheidungsspielraums einer Beteiligung während des Antragsverfahrens

Solange über den Beteiligungsantrag nicht entschieden wurde, dürfen im jeweiligen Projekt keine Beschlüsse gefasst werden, die den Entscheidungsspielraum einer etwaigen Beteiligung einengen. Dies gilt nur, solange andere gesetzliche Regelungen dem nicht entgegenstehen.
Zu beachten ist dabei, dass öffentliche und private Belange untereinander und gegeneinander gerecht abgewogen werden. Grundsätzlich sollten unterschiedliche Alternativen (nicht Varianten) geprüft, und auch zur Diskussion gestellt werden. Währenddessen sollte ein fairer Umgang miteinander herrschen, Fehler zugelassen werden und Fehleinschätzungen, auch nach außen, offen kommuniziert werden. Es gilt ferner zu beachten, dass durch die Unterbrechung von Planungsprozessen Mehrkosten und Blockaden entstehen können. Wird die Beteiligung bewilligt, muss sie zeitlich begrenzt und organisatorisch gut gelenkt sein.

Beteiligungskonzept

Das Beteiligungskonzept stellt die Grundlage für die Gestaltung und Vorgehensweise des Beteiligungsprozesses dar und ist für alle Akteur_innen verbindlich.

Die Verantwortung für die Erstellung und Umsetzung eines Beteiligungskonzepts liegt bei der für das Projekt zuständigen Verwaltung. Der Entwurf des Beteiligungskonzepts ist zu Beginn des Beteiligungsprozesses den Bürger_innen vorzustellen und zeitnah zu veröffentlichen. Dabei ist er möglichst mehrsprachig (inklusive leichter Sprache) zu verfassen. Beteiligungskonzepte sollen grundsätzlich so konzipiert werden, dass sie viele verschiedene Bürger_innen zur Beteiligung animieren, hierbei sollten bestehende Netzwerke im Bezirk genutzt und auf innovative Öffentlichkeitsarbeit (zum Beispiel mit Hilfe von QR-Codes oder analogen Möglichkeiten) gesetzt werden. Bei Projekten von zentraler Bedeutung ist das Beteiligungskonzept mit einem projektbegleitenden Gremium partizipativ zu erarbeiten. Das Gremium ist paritätisch aus Personen zusammengesetzt, die die unterschiedlichen Interessenlagen des Projektes vertreten.

Falls während des Prozesses neue Erkenntnisse oder veränderte Rahmenbedingungen auftreten, sind Anpassungen am Beteiligungskonzept in Abstimmung mit den Akteur_innen, beziehungsweise dem projektbegleitenden Gremium, möglich.

Für jedes Projekt, bei dem laut Vorhabenliste Beteiligung vorgesehen ist, wird ein individuelles Beteiligungskonzept erstellt. Der Umfang des Beteiligungskonzepts soll an die Größe des Projekts angepasst sein und eine möglichst hohe Partizipationsstufe anstreben. Ein Beteiligungskonzept umfasst Aussagen zu folgenden Punkten:

  • Ziele des Beteiligungsprozesses
  • Partizipationsstufe der Beteiligung (Information, Mitwirkung, Mitentscheidung, Entscheidung)
  • Kurzbeschreibung des Projekts und der Entscheidungsspielräume:
  • Welche Teile des Projekts sind Gegenstand der Beteiligung und können durch Beteiligung beeinflusst werden?
  • Aus welchen Gründen sind Teile des Projekts nicht Gegenstand von Beteiligung?
  • Wie sollen die Ergebnisse der Beteiligung in das Projekt einfließen?
  • Wer entscheidet, was von den Ergebnissen der Beteiligung aufgenommen wird?
  • Wer ist rechenschaftspflichtig darüber, warum welche Ergebnisse berücksichtigt beziehungsweise nicht berücksichtigt wurden?
  • Angaben zu rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen und Auswirkungen auf bestehende Strukturen
  • Zielgruppen und die Art ihrer Ansprache (zum Beispiel aufsuchende Beteiligung)
  • Öffentlichkeitsarbeit, die für den Beteiligungsprozess vorgesehen ist
  • Zeit- und Ablaufschema des Planungs- und Beteiligungsprozesses, inklusive der Phase 0 (Darstellung der Phasen von Planung, Beteiligung und Entscheidung)
  • für den Beteiligungsprozess zur Verfügung stehende (zeitliche und finanzielle) Ressourcen
  • Umgang mit selbstorganisierter Beteiligung
  • Rollen- und Zuständigkeitsverteilung der Akteur_ innen
  • Beteiligungsmethoden und mögliche Varianten (als Grundlage können auch erprobte Konzepte angewendet werden)
  • Verhältnis von Online-Beteiligung und Beteiligung vor Ort
  • Form der Dokumentation der Ergebnisse der Beteiligung und wie sie zur Verfügung gestellt wird, wobei die Dokumentation in möglichst einfacher Sprache zu erfolgen hat
  • Form der Begründung, wenn Empfehlungen und Wünsche der Bürger_innen bei der späteren Umsetzung nicht berücksichtigt werden und wie sie zur Verfügung gestellt wird
  • Bei Projekten von zentraler Bedeutung: Methode zur Bewertung des Beteiligungsprozesses

Mindestkriterien zur Bestimmung von “Projekten zentraler Bedeutung”

Es handelt sich mindestens dann um ein Projekt zentraler Bedeutung, wenn eines oder mehrere der folgenden Kriterien erfüllt sind:
  • Es ein gewisses Auftragsvolumen umfasst
  • Eine bestimmte Zahl unterschiedlicher Zielgruppen (bspw. Kinder und Jugendliche, Senior*innen, Menschen mit Migrationsgeschichte, Männer/Frauen/Divers, Menschen mit Beeinträchtigungen, etc.) durch die Maßnahme betroffen sind
  • Wenn es eine bestimmte Zahl der Einwohner_innen betrifft
  • Wenn es sich um einen langen Realisierungszeitraum handelt

Beteiligungsbeirat

Der Beirat soll sich als Gremium, welches vergleichbar zu oder gegebenen Falls sogar als Verstetigung der triAG zu bilden ist, kontinuierlich über die Erfahrungen mit der Umsetzung der Leitlinien austauschen, bei Bedarf Empfehlungen zur Beteiligung bei geplanten oder laufenden Projekten geben und die Weiterentwicklung der Leitlinien begleitend beraten. Im Zusammenwirken mit der Anlaufstelle setzt sich der Beirat damit für die praktische Anwendung der Grundsätze und Instrumente ein.

Zusammensetzung

Die Zusammensetzung des Beirats soll verschiedene Perspektiven berücksichtigen. Gleichzeitig soll er mit der Anzahl seiner Mitglieder als Gremium arbeitsfähig sein. Es wird daher eine Größe von 24 Personen vorgesehen.

Für die Zusammensetzung des Beirats wird vorgeschlagen:

  • Sechs Mitglieder werden aus der Verwaltung besetzt
  • Vier Mitglieder sollen durch Mandatsträger_innen der verschiedenen Fraktionen der Bezirksverordnetenversammlung besetzt werden. Diese Mitglieder entsendet die Bezirksverordnetenversammlung. Der Beteiligungsbeirat fungiert somit auch als Brücke zur Politik
  • Auf acht Sitze im Beirat können sich, nach breiter öffentlicher Bekanntmachung, Bürger_innen bewerben. Aus den Bewerber_innen wird eine quotierte Zufallsauswahl, mindestens nach den Kriterien Geschlecht, Alter, verschiedene Wohnbezirke und erste Erfahrung mit Beteiligung (gegebenenfalls weitere Kriterien) vorgenommen. Dabei soll die Quotierung nach Alter breit gestreut sein, sodass auch junge Bürger_innen im Beteiligungsbeirat vertreten sind. Für die Bürger_innen handelt es sich bei der Mitgliedschaft im Beteiligungsbeirat um ehrenamtliches Engagement, für das sie eine Aufwandsentschädigung erhalten sollen
  • Sechs Plätze im Beirat sind für aktive Initiativen, Vereine und Verbände reserviert. Dabei soll aus den verschiedenen Clustern „Wirtschaft“, „Soziales“, „Organisierte Zivilgesellschaft“, „Umwelt“, „Menschen mit Behinderung“ und „Organisation von Migrantinnen und Migranten“ jeweils eine Vertreter_in einen Sitz im Beirat erhalten. Interessierte Organisationen können sich für einen Sitz im Beirat bewerben. Bei mehr als sechs Bewerbungen beziehungsweise mehreren Bewerbungen aus einzelnen Clustern findet eine Zufallsauswahl statt.

Darüber hinaus nehmen an den Sitzungen (ohne Stimmrecht) Mitarbeiter_innen der Anlaufstelle für Beteiligung teil.

Für alle Personen, die Mitglieder des Beirats sind, sollen Stellvertreter_innen benannt werden.

Eine Wiederberufung von Mitgliedern soll möglich sein (zur Dauer der Amtszeit siehe unten bei Arbeitsweise).

Aufgaben

  • Beratung über entstehende Fragen bei der Umsetzung der Leitlinien
  • Beratung und Entwicklung von Lösungsvorschlägen für Fragen, die im Zusammenhang mit der Vorhabenliste entstehen (zum Beispiel Kriterien für die Aufnahme von Projekten in die Liste und Verständlichkeit der Beschreibungen)
  • Bei ausgewählten Fällen kann sich der Beirat näher mit der Beteiligung in einzelnen Projekten beschäftigen und Vorschläge zur Ausgestaltung des Beteiligungskonzepts machen
  • In regelmäßigen Abständen soll unter Mitwirkung des Beirates und der Öffentlichkeit eine Bilanz über die Umsetzung der Leitlinien gezogen werden. Dies soll durch externe Expert_innen erfolgen. Der Beirat erarbeitet auf der Grundlage dieser Evaluation Empfehlungen für die Weiterentwicklung der Leitlinien

Arbeitsweise

  • Der Beirat gibt sich eine Geschäftsordnung, die nähere Details der nachfolgenden Punkte und gegebenenfalls weitere Punkte regeln soll
  • Der Beirat wird durch das Bezirksamt berufen
  • Der Beirat kann für die eigene Koordination Sprecher_innen beziehungsweise ein Team wählen
  • Die Arbeitstreffen des Beirates finden in einem regelmäßigen Rhythmus (zum Beispiel einmal im Quartal) statt. Bei Bedarf können außerordentliche Sitzungen einberufen werden.
  • Der Beirat kann Beschlüsse fassen, die einen empfehlenden Charakter haben. Dabei wird eine einvernehmliche Einigung angestrebt. Ist dies nicht möglich, gilt das Prinzip der doppelt qualifizierten 2/3-Mehrheit
  • Die Anlaufstelle für Beteiligung begleitet die Sitzungen des Beirates (Vorbereitung Tagesordnung, Protokoll), sorgt für den Informationsfluss zu den Stellen, die für die verschiedenen Instrumente zuständig sind, und damit auch für die Weiterleitung der Ergebnisse
  • Die Protokolle des Beirates sind öffentlich zugänglich
  • Die Amtszeit des landesweiten Beteiligungsbeirats soll sich an der Dauer einer Legislaturperiode orientieren. Die Mitglieder aus Politik und Verwaltung sollen zu Beginn der Legislaturperiode benannt werden. Die Mitglieder aus der Bürger_innenschaft und aus den Interessenvertretungen sollen zur Mitte der Legislaturperiode ausgewählt werden. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass der Beteiligungsbeirat sich sowohl aus bereits erfahrenen als auch aus neuen Mitgliedern zusammensetzt, die voneinander lernen können. Das Verfahren für den bezirklichen Beirat wurde im Rahmen der triAG-Zusammenarbeit als offene Frage beschlossen
  • In der Geschäftsordnung werden die Ausschluss- und Nachbesetzungskriterien präzisiert
  • In der Regel sind die Sitzungen des Beirats öffentlich. Der Beirat hat aber auch die Möglichkeit, nicht öffentlich zu tagen
  • Zur Organisation der eigenen Arbeit soll der Beirat aktiv auf die Erfahrungen in anderen nationalen und internationalen Kommunen zurückgreifen