Die vom Bezirksamt gemäß § 37 Abs. 7 Landeshaushaltsordnung (LHO) zugelassenen (weiteren) überplanmäßigen Ausgaben mit Ausgleich
für das Haushaltsjahr 2010
im Kapitel 4042 Jugendamt - Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe
für seelisch behinderte nach dem SGB VIII und
Inobhutnahmen
1. bei Titel 67142 T Vollzeitpflege in Familien nach dem Kinder- und
Jugendhilfegesetz
bis zur Höhe von 86.054,34 EUR
2. bei Titel 67146 T Heimerziehung nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz
bis zur Höhe von 119.287,62 EUR
3. bei Titel 67149 T Sozialpädagogische Familienhilfe nach dem Kinder- und
Jugendhilfegesetz
bis zur Höhe von 39.227,91 EUR
4. bei Titel 67153 T Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII
bis zur Höhe von 46.823,48 EUR
und
5. bei Titel 67204 T Stationäre Hilfen nach SGB VIII
bis zur Höhe von 138.128,52 EUR
werden genehmigt.