Existenzgründung

Eine der originärsten Aufgaben der Wirtschaftsförderung ist die Beratung von Existenzgründern. Wenn Sie sich gerade mit dem Gedanken tragen sich beruflich Selbstständig zu machen, sind Sie hier genau richtig!

Wir haben erkannt, dass es gerade die kleinen und mittleren Unternehmen sind, die einen wesentlichen Anteil an der Wirtschaftsfkraft einer Standortregion tragen.
Jede Unternehmensgründung erfordert eine sorgfältige Vorbereitung, damit Ihr Unternehmen später auf einem soliden Fundament stehen kann.

Im folgenden finden Sie nützliche Tipps und Hinweise die bei Ihrem Weg in die Selbstständigkeit hilfreich sein sollten.

Darüber hinaus, stehen wir natürlich für eine umfassende Existenzgründungsberatung zur Verfügung.

Wir freuen uns auf Ihren Anruf !

Nützliche Links zu ausgewählten Themen der Existenzgründung:

Im Rahmen der Unterstützung von Existenzgründungen bietet die IHK Berlin zu einer Vielzahl von interessanten Themen Beratungen und Informationen an…

Am Anfang steht die Idee !

Die wenigsten Existenzgründer starten so gut vorbereitet, dass keine Fragen offen bleiben. mehr

Welche Rechstform ist die Richtige?

Welche Rechstform ist für mein Vorhaben und meine persönlichen Verhältnisse die richtige ? mehr

Franchise

Für viele angehende Unternehmer stellt der Weg in ein seriöses Franchissystem eine gute Alternative dar…mehr

Businessplan

Was gehört alles in einen “guten” Businessplan. Hier eine “Checkliste” ? mehr

Neuer Gründungszuschuss

Ich-AG und Überbrückungsgeld werden ab 01.08.2006 in dem neuen Gründungszuschuss vereint..mehr

Am Anfang steht die Idee!

Anhand der folgenden Stichpunkte bzw. Fragen können Sie Ihr Geschäftskonzept überprüfen. Einiges wird dann vielleicht klarer. Natürlich entstehen dafür auch wieder neue Fragen. Auch dafür sind wir da. Fragen Sie uns.

- Allgemein
Sind Sie sich sicher, dass auf dem Zielmarkt noch Platz für Sie ist?
Haben Sie den Markt untersucht und die Stärken und Schwächen der künftigen Konkurrenten analysiert? Was unterscheidet Ihr Geschäftskonzept von denen der Konkurrenten?
Sind Ihre Informationen über das Gewerbe aktuell? Informieren Sie sich durch Fachliteratur, Zeitschriften, die Kammern und Verbände, Messen und Austellungen.
Reichen Ihre Fähigkeiten und Kenntnisse aus, den Betrieb allein zu führen oder benötigen Sie Unterstützung? Wenn ja, wollen Sie einen kompetenten Partner oder lieber Angestellte?

- Standort
Bedenken Sie folgende Faktoren: Lang- oder kurzfristiger Mietvertrag, Staffelmiete, Untervermietung, Verlängerung, Miethöhe, vorzeitige Kündigung bei Erfolglosigkeit des Unternehmens usw.
Ist der gewählte Standort wirklich für Ihr Unternehmen geeignet?
- Standorte der Konkurrenz
- Kundennähe
- Verkehrsanbindung

- Planung
Haben Sie die weitere Entwicklung Ihrer unternehmerischen Tätigkeit für die kommenden Jahre geplant?
Haben Sie, unter pessimistischer Einschätzung der künftigen Entwicklung, ein Konzept, welches
- Investitionsplan
- Liquiditätsplan
- Rentabilitätsvorschau beinhaltet, erstellt?

- Rechtsform
Welche Rechtsform ist die beste für Ihr Unternehmen? Und warum glauben Sie das? Haben Sie sich diesbezüglich beraten lassen?
Haben Sie sich die branchenüblichen Verträge und allgemeinen Geschäftsbedingungen besorgt? Sie finden Muster – auch kostenlos – im Internet.

- Finanzplanung
Haben Sie bedacht, dass langfristige Investitionen nicht kurzfristig finanziert werden sollten?
Berücksichtigt Ihre Finanzplanung, dass die Gewinne in der Anlaufphase gering sind, aber hohe Kosten entstehen? Haben Sie auch Reserven für Unvorhergesehenes einkalkuliert?
Haben Sie geprüft, ob Sie zinsgünstige Kredite aus öffentlichen Fördermitteln erhalten könnten?

- Behörden/Genehmigungen
Wie ist das (Wohn)Umfeld? Ist damit zu rechnen, dass Proteste wegen Lärm- oder Geruchsbelästigung erfolgen könnten? Haben Sie geprüft, ob die beabsichtigte Form der Nutzung Ihrer Geschäftsräume zulässig ist? Ein wichtiges Kriterium ist die Gebietsausweisung (z.B. “Wohngebiet”, “beschränktes Arbeitsgebiet” usw.). Auskünfte hierzu erteilt die örtlich zuständige Stadtplanungsbehörde.

Benötigen Sie für Ihre beabsichtigte Tätigkeit besondere Genehmigungen? Erfüllen Sie die notwendigen Kriterien?

- Kontakte/Geschäftspartner
Können Sie aufgrund Ihrer jetzigen Tätigkeit bereits auf einen vorhandenen Kundenstamm zurückgreifen?
Haben Sie mehrere Auftraggeber/Kunden in Aussicht? Wenn irgend möglich, sollten Sie sich niemals an einen allein binden: Lieber drei kleine als einen großen Auftrag!

Welche Rechtsform ist die Richtige?

Wie sehen mögliche Rechtsformen für Unternehmer aus?

Die folgende Liste gewährt einen Überblick, sie kann aber nicht als abschliessend gelten, da lediglich die nationalen Gesellschaftsformen miteinander verglichen werden.

Welche Rechtsform ist die Richtige?

  • Welche Rechtsform ist die Richtige?

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Franchise

Was ist Franchising ?

Im allgemeinen versteht man unter Franchising die Vertriebsform eines Unternehmens. Der Franchisegeber räumt meist einer Vielzahl von Unternehmern (Franchisenehmer) das Recht ein, mit seinen Produkten oder Dienstleistungen unter seinem Namen ein Geschäft zu betreiben. Dieses System tritt auf dem Martk garantiert einheitlich auf. Ein Franchisekonzept ist ein erprobtes Geschäftskonzept. Eine Geschäftsidee wurde zunächst vom angehenden Franchisegeber entwickelt. Hierzu muss dieser eine Reihe von Vorarbeiten leisten:

  • Definition des Sortiments oder der spezifischen Dienstleistung
  • Analyse des Marktes
  • Klärung technischer und fachlicher Voraussetzungen
  • Konzeption der Art der Warenpräsentation und der Marketingstrategie
  • Entwicklung des Corporate Designs und Anmeldung der Marke
  • Klärung der rechtlichen Fragestellungen
  • Abschluss von Rahmenverträgen mit Lieferanten über zum Beispiel Büromöbeln, Technik, Verbrauchsmaterialien, etc.
  • Entwicklung eines Franchisehandbuches für die zukünftigen Franchisenehmer

Dies alles stellt ledigliche einen Auszug aus den Vorarbeiten eines seriösen Franchisgebers dar. Es sind wichtige Steps auf dem Weg, ein System zu vervielfältigen. Danach wird das entwickelte System erprobt, hierzu ist es notwendig, ein Pilotbetrieb zu errichten. Das System wird hier in der Praxis erprobt und entsprechend weiterentwickelt. Nachdem sich die Prognosen als richtig erwiesen haben, d.h. das Angebot erfolgreich vom Kunden angenommen wurde, die rentabilität stimmt und die Geschäftsprozesse optimal ausgestaltet sind, steht die “Vermarktung” des Konzeptes an. Das Geschäftsmodell wird “multipliziert”, indem Franchisenehmer gesucht werden, die an den Erfolg der Geschäftsidee auch für sich selbst glauben.

Businessplan

Sie als Existenzgründer möchten ihre gute Idee mit Erfolg umsetzen. Ein Grundvorausetzung ist, dass die Geschäftsidee möglichst gut durchdacht und in allen Schritten überlegt ist.

Konkretisiert werden die Vorstellungen vom eigenen Geschäft in einem Unternehmenskonzept, dem Businessplan.

Diesem Konzept kommt große Bedeutung zu

  • bei der Abschätzung der Risiken und Chancen des Vorhabens,
  • als Grundlage bei Kreditverhandlungen,
  • als Kontrollunterlage in den ersten Jahren der Selbstständigkeit.

Der Businessplan sollte möglichst vom Gründer persönlich erstellt werden, da nur er selbst sein Gründungsvorhaben am überzeugendsten darstellen kann.

Ein Businessplan gliedert sich in der Regel in folgende Teilüberschriften, zu denen Sie nähere Ausführungen machen sollten:

  • Gründungsvorhaben ( Beschreibung der Idee/Produkte/Dienstleistungen)
  • Gründer ( Lebenslauf / Ausführungen zur Qualifizierung für die zukünftige Tätigkeit)
  • Markt / Wettbewerb (Konkurrenz, Kunden)
  • Marketing (Vertriebsstrategie)
  • Organisation (Rechtsform)
  • Perspektiven (Expansionen/Arbeitsplätze)
  • Kapitalbedarfsplan
  • Finanzierungsplan
  • Rentabilitätsvorausschau
  • Liquiditätsplan

Die Punkte sollen lediglich als Anregung dienen und sollten im Einzelfall den Gegebenheiten des Vorhabens angepasst werden. Weitere Informationen zum Thema Businessplan finden Sie in der Broschüre “Starthilfe – Der Weg in die Selbstständiogkeit”, die Sie hier als PDF downloaden können.

Der Gründungszuschuss

Die Förderung mittels ICH-AG-Zuschuss ist zum 30.Juni 2006 abgelaufen.
Die Förderung mittels Überbrückungsgeld läuft zum 31.07.2006 aus.
Der neue Gründungszuschuss vereint die beiden bisherigen Fördermittelprogramme und richtet sich an diejenigen Gründer/Innen , die aus der Arbeitslosigkeit heraus gründen wollen und im Leistungsbezug von Arbeitlosengeld I /( Achtung: Nicht Arbeitlosengeld II ) stehen.
Die Förderdauer des neuen Gründungzuschusses beträgt maximal 15 Monate und unterteilt sich in zwei Phasen:

Voraussetzungen

Arbeitnehmer, die durch Aufnahme einer selbstständigen, hauptberuflichen Tätigkeit die Arbeitslosigkeit beenden, haben zur Sicherung des Lebensunterhaltes und zur sozialen Sicherung in der Zeit nach der Existenzgründung Anspruch auf einen Gründungszuschuss.

  • Aufnahme der selbständigen Tätigkeit ab 01.August 2006
  • einen Anspruch auf Entgeltersatzleistungen nach SGB III haben oder
  • eine Beschäftigung ausgeübt hat, die als ABM nach dem SGB III gefördert worden ist
  • bei Aufnahme der selbständigen Tätigkeit noch über einen Anspruch auf Arbeitlosengeld von mindestens 90 Tage verfügt
  • der Agentur für Arbeit die Tragfähigkeit 1 der Existenzgründung nachweist
  • seine Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung der selbständigen Tätigkeit darlegt 2

1 Anerkannte fachkundige Stellen, die die Tragfähigkeit eines Konzeptes bescheinigen können sind:

  • Stellen:
    • Industrie- und Handelskammer
    • Handwerkskammer
    • berufständische Kammern
    • Fachverbände
    • Kreditinstitute

2 Bestehen begründete Zweifel and en Kenntnissen und Fähigkeiten zur Ausübung der selbständigen Tätigkeit, kann die Agentur für Arbeit vom Arbeitnehmer die Teilnahme an Maßnahmen zur Eignungsfeststellung ( Trainingsmaßnahme nach § 48 SGB III – Existenzrgündungseminare) oder zur Vorbereitung der Existenzrgündung (Coaching-Leistung ESF-Richtlinien (Bund) ) verlangen.

1.Förderphase

Zweck: Sicherung des Lebensunterhalts / soziale Absicherung
Dauer der Förderung: 9 Monate
Höhe der Förderung: Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes I zuzüglich 300,00 € monatlich

2.Förderphase *

Zweck: Sicherung des Sozialversicherungsschutzes
Dauer der Förderung: 6 Monate
Höhe der Förderung: 300,00 € monatlich

* wenn die geförderte Person ihre Geschäftsfähigkeit anhand geeigneter Unterlagen darlegt. Bestehen bei der Bundesagentur für Arbeit begründete Zweifel, kann die erneute Vorlage der Stellungnahme einer fachkundigen Stelle verlangt werden.

Antragstellung

  • Formlose Antragstellung vor Aufnahme der selbständigen Tätigkeit (hauptberufliche Tätigkeit)
  • weitere Unterlagen: Tragfähigkeitsprüfung der Existenzgründung durch eine fachkundige Stelle
  • Nachweis der Selbständigkeit durch
    • Gewerbeanmeldung
    • ggf. Bestätigung der Anzeige einer freiberuflichen Tätigkeit durch das Finanzamt
    • ggf. Bestätigung der Handwerkskammer über Eintrag in der Handwerksrolle

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