Drucksache - 0983/XIX-01  

 
 
Betreff: Einführung von Dokumentenprüfgeräten in den Bürgerämtern
Status:öffentlichBezüglich:
0983/XIX
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt - Abt. Bürgerdienste und Ordnungsangelegenheiten 
Verfasser:Bezirksamt - Abt. Bürgerdienste und Ordnungsangelegenheiten 
Drucksache-Art: Vorlage z. Kenntnisnahme/Zwischenbericht
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Kenntnisnahme
13.11.2019 
36. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In der Erledigung  des  Beschlusses  der  Bezirksverordnetenversammlung  vom 08.07.2015 zur Drucksache Nr. 0983/XIX:

 

„Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob zur Erkennung gefälschter Personaldokumente

elektronische Dokumentenprüfgeräte angeschafft und in den Bürgerämtern zum Einsatz gebracht werden können. Zur Prüfung sollte auch eine Kosten-Nutzen-Analyse gehören.

Eine Unterstützung der Finanzierung der Anschaffung und der laufenden Softwarekosten durch den Senat von Berlin ist in geeigneter Weise anzuregen und anzustreben.“

 

wird gemäß § 13 BezVG berichtet:

 

Durch die Senatsverwaltung für Inneres wurden entsprechende Geräte ausgewählt und teilweise auch schon beschafft.

 

Einem Probeechtbetrieb durch die bereits zuvor interessierten Bezirke u. a. Reinickendorf, Steglitz-Zehlendorf sowie Treptow-Köpenick wurde vom Hauptpersonalrat zugestimmt.

 

Vor Einführung von neuen technischen Geräten ist aber eine Stellungnahme der Datenschutzbeauftragten einzuholen. Die Prüfung der von der Senatsverwaltung erstellten datenschutzrechtlichen Unterlagen ergab aber, dass diese Unterlagen teilweise veraltet waren und nicht der „neuen“ Rechtslage nach Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) entsprechen. So wurde u. a. Bezug auf Regelungen genommen, die nicht mehr im Berliner Datenschutzgesetz geregelt, sondern seit Inkrafttreten der DSGVO Bestandteil dieser sind. Die Senatsverwaltung für Inneres hat eine Überarbeitung und Anpassung der Unterlagen in Auftrag gegeben.

 

Die beschafften Dokumentenprüfgeräte wurden bereits teilweise ausgeliefert, können jedoch erst nach Überarbeitung der datenschutzrechtlichen Unterlagen, nach der Stellungnahme der Datenschutzbeauftragten und nach der Beteiligung der Beschäftigtenvertretungen in Betrieb genommen werden.

 

Weiterhin wird der Einsatz von Dokumentenprüfgeräten als sehr sinnvoll erachtet, da sich diese in der Praxis bewährt haben und eine akzeptable Fehlerhäufigkeit aufweisen.

 

Wir bitten, dies als weiteren Zwischenbericht zur Drucksache Nr. 0983/XIX zu betrachten.

 

 

 

 

Frank Balzer         Sebastian Maack

Bezirksbürgermeister      Bezirksstadtrat

Stammbaum:
0983/XIX   Einführung von Dokumentenprüfgeräten in den Bürgerämtern   CDU/B90/Grüne   Vorlage z. Kenntnisnahme/Zwischenbericht
0983/XIX-01   Einführung von Dokumentenprüfgeräten in den Bürgerämtern   Bezirksamt - Abt. Bürgerdienste und Ordnungsangelegenheiten   Vorlage z. Kenntnisnahme/Zwischenbericht
0983/XIX-02   Einführung von Dokumentenprüfgeräten in den Bürgerämtern   Bezirksamt - Abt. Bürgerdienste und Ordnungsangelegenheiten   Vorlage zur Kenntnisnahme
 
 

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