Zu Beginn jeder Sitzung der BVV gibt es eine 60-minütige “Einwohnerfragestunde”. Sie können das Bezirksamt um Stellungnahme bitten. Damit die Antworten fundiert sind, müssen solche Anfragen vorher angemeldet werden. Den Terminplan der Sitzungen können sie dem Menüpunkt “Wissenswertes” entnehmen. In jeder Einwohnerfragestunde darf nur eine Frage durch den gleichen Einwohner/die gleiche Einwohnerin gestellt werden. Der/Die Vorsteher/Vorsteherin ruft die Fragen in der Reihenfolge des Eingangs einzeln auf. Nach der Beantwortung der Einwohnerfrage durch das Bezirksamt soll die Möglichkeit einer kurzen Nachfrage gegeben werden. Die Fraktionen können nach der abschließenden Beantwortung durch das Bezirksamt dazu das Wort ergreifen.
Bei Zeitüberschreitung werden die nicht behandelten Anfragen durch das Bezirksamt schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Drucksache der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt.
Einwohneranfragen online
Mit einem Online-Formular können Sie Ihre Einwohneranfragen auch direkt an das Büro der BVV senden.
Nutzen Sie bitte dazu den unten aufgeführten Link.
Hinweise:
Bei der Einreichung der Einwohnerfragen ist unbedingt eine Telefonnummer bzw. eine E-Mail-Adresse anzugeben!
Ihre persönliche Anwesenheit in der BVV-Sitzung ist Voraussetzung, damit die Frage beantwortet werden kann. Sollten Sie für das Vortragen der Frage Unterstützung benötigen oder haben Sie noch Fragen zum Verfahren, wenden Sie sich bitte an das Büro der BVV unter (030) 90294-2033 -2034 -2035 -2037 oder per E-Mail