Im Katastrophenfall trifft das Bezirksamt die für die Katastrophenabwehr notwendigen Maßnahmen zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger.
Der bezirkliche Katastrophenschutzbeauftragte ist im Katastrophenfall mit der Koordinierung der notwendigen Maßnahmen zur Vorsorge und Bewältigung von Schadenslagen im Rahmen der bezirklichen Aufgaben beauftragt.
Die Besonderheit von Katastrophen und Großschadensereignissen ist, dass die jeweilige Lage regelmäßig eine ressortübergreifende Koordinierung und Organisation erfordert. Diese wird durch den bezirklichen Katastrophenschutzbeauftragten sichergestellt. Er steht den anderen Katastrophenschutzbehörden gemeinsam mit seinem Krisenstab für übergreifende Abstimmungen als Ansprechpartner zur Verfügung.
Schwerpunkte des bezirklichen Katastrophenschutzes sind die Notunterbringung obdachlos gewordener Personen, der Infektionsschutz, Bombenräumungen aber auch die Abwehr von Umweltgefahren oder anderen Krisenszenarien.