Migrationsbeirat Reinickendorf

Migrationsbeirat Reinickendorf

Migrationsbeirat in Reinickendorf gegründet

Am 25.09.2024 trat im Bezirksamt Reinickendorfs zum ersten Mal der Migrationsbeirat zusammen. Bei der feierlichen Ernennung im BVV-Saal stellten sich die Beiratsmitglieder vor und lernten sich gegenseitig kennen. Sie bringen eine Vielfalt an Migrationsbiografien, Perspektiven, ehrenamtlichen Engagements und beruflichen Erfahrungen mit. Alle eint der gemeinsame Wunsch, die Sichtbarkeit und Teilhabe von Menschen mit Migrationsgeschichte zu stärken und aktiv zu fördern.

Ihre Ernennungsurkunden haben die Beiratsmitglieder von Bezirksbürgermeisterin Emine Demirbüken-Wegner (CDU) erhalten. Sie betonte: „Unser Ziel ist es, dass alle Menschen, unabhängig von ihrer Herkunft, hier die gleichen Chancen erhalten und sich voll und ganz als Teil unserer Gesellschaft fühlen können. Der Migrationsbeirat wird eine entscheidende Rolle dabei spielen, Brücken zu bauen und Dialoge zu fördern. Als Sprachrohr und Impulsgeber kann der Migrationsbeirat dazu beitragen, die Belange und Perspektiven der Migrantinnen und Migranten in unserem Fuchsbezirk anzuerkennen und gemeinsam konstruktive Lösungsansätze für aktuelle Herausforderungen zu entwickeln.“

Die Einrichtung des Beirats basiert auf dem Berliner Partizipationsgesetz (PartMigG) von 2021, das in §19 die Gründung eines solchen Gremiums in jedem Bezirk vorschreibt. Der Beirat berät und unterstützt die Verwaltung in allen Fragen rund um die Themen Migration, Partizipation, Diversity und Interkulturalität sowie Demokratieförderung und Antidiskriminierung und legt seine Schwerpunkte selbst fest. Die ehrenamtliche Tätigkeit im Migrationsbeirat ist für die Dauer der Wahlperiode angelegt. Die 15 Mitglieder des Migrationsbeirats wurden durch eine Fachjury bezirklicher Akteure im Bereich Migration und Partizipation sowie der Bezirksbürgermeisterin ausgewählt.

F A Q

  • Warum wir den Migrationsbeirat gründen und was macht der Beirat?

    In fast allen Bezirken Berlins und auch auf Landesebene gibt es bereits Beiräte mit unterschiedlichen Kompetenzen und Ausrichtungen. Mit dem neuen Partizipations- und Integrationsgesetz des Landes Berlins ist dies sogar verpflichtend geworden für jeden Bezirk. Der Beirat berät und unterstützt das Bezirksamt in allen Fragen der Partizipation, Integration und gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Migrations- und Fluchtgeschichte. Der Beirat kann eine Vertretung in die öffentlichen Sitzungen der Ausschüsse der Bezirksverordnetenversammlung (kurz BVV) entsenden und sucht regelmäßig den Austausch mit dem Landesbeirat sowie den Beiräten in den anderen Stadtbezirken.

  • Wie setzt sich der Migrationsbeirat zusammen?

    Der Migrationsbeirat wird in Reinickendorf zum einen aus Personen bestehen, die eine eigene Migrations- und Fluchtgeschichte mitbringen und hier leben, arbeiten, eine Ausbildung machen oder sich ehrenamtlich engagieren. Außerdem sind Vertretungen der Zivilgesellschaft aufgrund ihrer Kenntnisse in Fragen der Partizipation, Integration und gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Migrations- und Fluchtgeschichte einen Beitrag zur Arbeit des Beirats leisten können. Die Mitglieder mit eigener Migrations- und Fluchtgeschichte bilden die Mehrheit im Beirat. Für jedes Mitglied wird eine Stellvertretung gewählt. Das Büro für Partizipation und Integration des Bezirksamts nimmt beratend an den Sitzungen des Beirats teil und unterstützt diesen fachlich und organisatorisch.

  • Wie wird der Migrationsbeirat einberufen?

    Im September 2024 wird die konstituierende Sitzung des Migrationsbeirats stattfinden. Bis zum 23. Juni 2024 können sich Interessierte bewerben um ein Mitglied zu werden. Im Juli 2024 finden die Auswahlprozesse für die zukünftigen Mitglieder des Beirats statt. Die ausgewählten Mitglieder geben sich eine Geschäftsordnung und bestimmen, wie der Migrationsbeirat sich trifft, wann und wie neue Mitglieder in Zukunft gewählt werden.

  • Wer kann Mitglied des Migrationsbeirats in Reinickendorf werden?

    Menschen mit Migrations- und Fluchtgeschichte, die in Reinickendorf leben, hier arbeiten, eine Ausbildung machen oder sich ehrenamtlich engagieren. Zudem können Vertretungen der Zivilgesellschaft Mitglied werden, wenn sie vertiefte Kenntnisse in Fragen der Partizipation, Integration und gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Migrations- und Fluchtgeschichte mitbringen.

  • Was bedeutet Migrations- oder Fluchtgeschichte (Informationen von der Berliner Beauftragten für Integration und Migration)?
    • Migrations- und Fluchtgeschichte bedeutet, dass eine Person entweder selbst eingewandert oder nach Deutschland geflohen ist: Viele Migrantinnen/Migranten und geflüchtete Menschen erleiden Verluste, weil sie zum Teil ihre Familien, Freunde, Netzwerke und Habseligkeiten zurücklassen müssen. Sehr viele unter ihnen können ihre beruflichen Qualifikationen, Bildungs- und Ausbildungserfolge nicht eins zu eins in das hiesige System einbringen. Es gibt Probleme mit der Anerkennung, oder wenn zunächst die deutsche Sprache erlernt werden muss. Hinzu kommen für viele ein prekärer Aufenthalt und damit verbunden schwierigere Zugänge zu Bildung, Arbeit, Wohnraum sowie politischer Mitbestimmung.
    • Personen mit „Migrationshintergrund“: Häufig wirken sich diese Benachteiligungen auch noch auf Kinder oder sogar Enkel von Eingewanderten aus. Viele junge Menschen und Kinder haben gemäß der bisherigen Definition keinen Migrationshintergrund. Aber sie sind durch Auswirkungen von Migration und damit verbundener Diskriminierung und Ausgrenzung benachteiligt.
    • Rassistisch diskriminierte Menschen. Dazu zählen etwa nicht weiße Deutsche oder Menschen, die als Musliminnen/Muslimen, Jüdinnen/Juden, Sinti/Sintizze und Roma/Romnja identifiziert werden. Ihnen wird häufig ein Migrationshintergrund aufgrund ihres Namens, Aussehens, ihrer Religion oder Sprache zugeschrieben. Ob ihnen solche Zuschreibungen und/oder rassistische Diskriminierung geschehen, soll von den Personen selber eingeschätzt und angegeben werden.
      Wie
  • Was gehört zu meinen Aufgaben als Mitglied?

    Zu Ihren Aufgaben gehört die regelmäßige Teilnahme an den Sitzungen des Beirats, die inhaltliche Aufbereitung der Themen, die der Beirat bearbeitet sowie aktive Netzwerkarbeit. Wenn Sie eine bestimmte Rolle im Beirat übernehmen, können weitere Aufgaben hinzukommen: z.B. die Teilnahme an Fachausschüssen der BVV, die Einladung und Organisation der Treffen des Beirats, die Verwaltung der Finanzen, Öffentlichkeitsarbeit oder der Vorsitz des Beirates.

  • Ehrenamtspauschale und Fahrt- und Sitzungsgeld

    Wie auch bei Mitgliedern der BVV und Bürgerdeputierten gibt es eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 20 Euro pro Sitzung bei tatsächlicher Teilnahme.